Ergänzung der Berufung vom 11.2.2016 gegen den Ausschluss aus der ASV von Martin Pálffy vom 11.12.2015 durch das Präsidium der ASV für die Berufungsverhandlung durch den ASV Beirat am 20.2.2016
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Löschung meines Beitrages im ASV-Forum im Juni 2011 unter Präsident Stephan Soiné
Gelöschter Beitrag vom Juni 2011 unter Präsident Stephan Soiné und Wiederholung im ASV Forum vom 9.5.2015; ca 07:10 Uhr:
Stefan Soiné neuer ASV-Präsident 17.06.2011 – 15:18 | Update | by Veit Michael Fritsche
Liebe Altsalemerinnen und Altsalemer, in der Mitgliederversammlung am 11.06.2011 wurde Stefan Soiné zum neuen ASV-Präsidenten gewählt. Als Vizepräsidentin steht ihm Daniela Seemann zur Seite. Die aktuelle Zusammensetzung des ASV-Präsidiums sowie des ASV-Beirates könnt Ihr unter der Rubrik Vereinigung nachsehen.
Kommentar von Martin Pálffy dazu: „Soll man gratulieren ?? Um die kochende Gerüchteküche zu beruhigen und Überrumpelungs- und Verschwörungstheorien Einhalt zu gebieten, wäre es gut, die Auferstehung unseres vormaligen Past- zum Neopräsidenten mit detaillierten Informationen über die Hintergründe zu versehen anstatt dies nur mit wenigen Worten zu verkünden (siehe auch Luk. 12,3). mit vielen Grüßen Martin Pálffy
P.S.: vielleicht bietet dann diese Plattform mit dem Forum für Kommentare die Möglichkeit, Fragen, Anregungen und Kritiken zu diesem Punkt in aller Offenheit auszutauschen“.
Die Stelle des obigen Lukastextes (Lk 12,1-3) der deutschen Einheitsübersetzung über die Warnung vor der Heuchelei der Pharisäer lautet: „Deshalb wird man alles, was ihr im Dunkeln redet, am hellen Tag hören, und was ihr einander hinter verschlossenen Türen ins Ohr flüstert, das wird man auf den Dächern verkünden“.Herzliche Grüsse an alle, ich freue mich auf Pfingsten! (2015, M.P.)
ENDE
checksalem.eu ist online
Wir freuen uns, dass unsere Site ab sofort online ist!
Salem schrumpft zusammen. Der Internatsverein der Schule Schloss Salem hat beschlossen den Hohenfels zu schließen. Was folgt?
Beitrag von Oswald Petersen, 17.2.2016
Die Schule schrumpft zusammen. Aus dem einst stolzen 600-Schüler Internat, dem weit größten Deutschlands, wird ein Ein-Standort-Mittelklasse-Einheitsinternat. Am Ende werden in Salem 200-300 Schüler der 7.-12. Klasse zur Schule gehen. Stolz auf längst vergangene Zeiten wird zwar immer noch ein paar Schüler ins schöne Salemer Tal bringen, aber die großen Zeiten sind für immer vorbei. Wie ist es dazu gekommen?
Seit Anfang des neuen Jahrhunderts ist eine Abwärtsbewegung in der deutschen Internatelandschaft erkennbar. Deutlichster Ausdruck hiervon war sicher der Missbrauchs-Skandal und letztlich die Schließung der Odenwaldschule, ein Internat, das Salem immer besonders nahe stand. Aber auch die kirchlichen Schulen blieben von Missbrauchsvorwürfen nicht verschont. Salem konnte sich diesen Skandalen zwar weitgehend entziehen, aber es gibt deutschlandweit einen Rückgang der Schülerzahlen, vor allem in der Unterstufe, der zu einigen Schließungen geführt hat. Nicht die Skandale sondern die ständige Überbehütung und Sorge vieler Eltern um ihre Kinder ist wohl der Hauptgrund dieser Entwicklung. Hieraus liest Salem´s Leitung das Signal, sich auf einen Standort zurückzuziehen. Statt die Chance zu ergreifen die sich bietet, begräbt Salem seine Geschichte unter einem neuen Konformismus. Das Ziel ist jetzt: Gute Noten im Abitur zu erreichen. Salem sucht sein Heil in der Anpassung an den Trend, in einer möglichst konturlosen Mittelmäßigkeit. Das kann gelingen, mit dem oben skizzierten Ergebnis. Ob der Schrumpfungsprozess allerdings finanziell zu managen ist, wage ich zu bezweifeln. Ständig sinkende Schülerzahlen sprich Einnahmen sind nicht gerade eine einfache Voraussetzung für eine ausgeglichene Bilanz.
Was wäre die Alternative? Die Alternative hieße: Salem begreifen. Dazu muss man vor allem dort gewesen sein, am besten viele Jahre als Schüler, aber auch alles andere zählt. Dieser Ort, bzw. diese Orte, haben einen bestimmten, kaum in Wort zu fassenden, inneren Glanz, der sich nur dem erschließt der sie als Schüler, Mentor oder Lehrer, im täglichen Mit- und Gegeneinander, erfahren, erduldet und erstritten hat. Das geht nicht an einem Ort. Hohenfels ist so speziell, so absolut einzigartig, dass kein Kind jemals eine Kindheit dieser Art in Salem erleben kann. Es ist eine Burg für Kinder. Nie wird es das wieder geben, hier verliert nicht nur Salem, hier verliert Deutschland ein Alleinstellungsmerkmal. Der Verlust ist endgültig und nicht wieder gut zu machen. Ähnlich, aber nicht so bedeutend, wird es sein, wenn Spetzgart schließt, oder auch Härlen, dieses letzte Salemer Kleinod der 90er Jahre. Übrig bleibt Salem selbst, was wirklich auch ein wunderschöner Ort ist. Aber acht Jahre sind zu lang und zu gleichförmig an einem einzigen Ort, das wird unattraktiv sein, die meisten Kinder werden erst in der Mittelstufe kommen. Und wenn Salem seine Unterstufe verliert, wovon auszugehen ist, dann schrumpft es, von unten, zu einem Einheitsmittelklasseinternat.
Salem wird von Buchhaltern, neudeutsch Controllern, regiert, und so wichtig diese sind, so wenig verstehen sie davon, Salem eine unternehmerische Vision zu verleihen. Es muss gar nicht unbedingt die Hahnsche Idee sein, es muss auch nicht unbedingt der neueste pädagogische Schrei sein, aber es muss eine Vision sein, die den Salemer Geist in sich trägt.
Salem hätte diese Chance: Warum? Weil Salem, wenigstens in Deutschland, der Inbegriff des Internats ist. So wie Microsoft der Inbegriff des PCs und Miele der Inbegriff der Waschmaschine ist, ist Salem DAS Internat. Mit dieser Marke ist mehr möglich als ein Schrumpfkonzept. Man kann, ja man muss, Trends setzen, statt ihnen nur zu folgen, wenn man Marktführer (das Wort sagt es ja schon) ist und bleiben will.
Vor allem müsste Salem das Internat, nicht die Schule, zum Vorzeigestück machen und darstellen warum ein Aufwachsen in der Gemeinschaft besser ist und mehr Erfolg bringt als ein kleinkariertes Zuhause. Das Internat ist das Merkmal das diese Kindheit und Jugend so einzigartig macht. Wenn Salem sich in einen Wettbewerb um die besten schulischen Leistungen begibt, hat es von vornherein verloren. Und wenn das Internat tatsächlich keine Zukunft hat, dann wird Salem schließen müssen. Salem muss auf das Internat setzen, das ist sein Kerngeschäft. Disziplin und Streberei können andere Schulen besser, für weniger Geld. Das entspricht nicht Salemer Geist. Alle prägenden Erinnerungen meiner Hohenfelser, Salemer und Spetzgarter Jahre beziehen sich auf Ereignisse außerhalb der Schule. Ich denke deshalb daran, nur zum Beispiel, dass alle Salemer Schüler in mindestens einer Disziplin aus den Bereichen Sport, Musik, Kunst, Rhetorik oder Schach (…) sich auszuzeichnen, ja brillieren lernen sollten. Das wäre eine Salemer Idee, aber bitte nicht um der Schulnoten willen. Eine Jugend in Salem sollte (auch) deshalb attraktiv sein, weil die Schule eben nicht den übertriebenen Stellenwert einnimmt, den sie in Ganztagsschulen hat. Kinder und Jugendliche acht Stunden am Tag in Klassenzimmer und an Schreibtische zu setzen, lehrt sie zu buckeln und zu streben, beraubt sie ihrer Freiräume, und damit ihrer Kreativität. Das sollte kein Vorbild für Salem sein, dem es nachzueifern sucht. Im Gegenteil sollte Salem gegen diesen Trend einen Kontrapunkt setzen und auch laut und selbstbewusst sagen, dass es hier etwas Interessanteres zu erleben gibt als nur Schule.
Es müsste nun ein Wunder geschehen, das
- a) die Spaltung der Mitarbeiter, der ASV und der Öffentlichkeit in Befürworter und Gegner des jetzigen Kurses aufhebt b) einen neuen, gemeinsamen Kurs definiert c) alle Mitarbeiter, Eltern und Schüler, plus Umfeld, zusammen bringt um wieder ein gemeinsames Salem zu bauen.
Die jetzige Leitung versucht die „Befriedung“, indem sie die „Störenfriede“ entfernt. Das wird weder kurzfristig noch langfristig zum Erfolg führen, sondern nur weitere Zwietracht säen und die Erosion weiter beschleunigen. Aber auch ihre Gegner sind zuweilen mehr darum bemüht, die Leitung zu diffamieren, anstatt konstruktiv an einer Lösung, sprich an einem Konsens, zu arbeiten.
Also: Alles Frust? Nein, das nicht. Aber doch ein Aufruf, mit den ideologischen Kämpfen aufzuhören und wieder auf den Teppich zu kommen. Weder sind die Leiter Salem’s komplette Idioten oder gar bösartig, noch sind wir, die wahrscheinlich gescheiterten Verteidiger des Hohenfels, reine Engel. Lass uns versuchen wieder miteinander zu sprechen. Salem hat diese Chance verdient.
Beitrag von Oswald Petersen, 17.2.2016
Zusammenfassung vom 11..2.2016. Argumente an die ASV Beiräte betreffend den Ausschliessungssbeschluß vom 11.12.2015 gegen
Zusammenfassung vom 11..2.2016. Argumente an die ASV Beiräte betreffend den Ausschliessungssbeschluß vom 11.12.2015 gegen mich, Ergänzung meiner Berufung, Überlegungen für die Beiräte für die Berufungsverhandlung in München betreffend den Ausschlussbeschluss meiner Person (interne GZ iPhone 132 g i)
(Nachträglicher Kommentar vom Mai/Juni 2017: diese Kopie wird hier auf CheckSalem auf ausdrücklichen Wunsch mehrerer ASV Mitglieder, meist von Rechtsanwälte gebracht. Er ist teils bereits in : (LINK) veröffentlicht. Es ist die Zusammenfassung meiner Argumente an die Beiräte, die schließlich zum mehrstimmigen Ergebnis der Verhandlung geführt hat, den Ausschluss abzulehnen, Die Sitzung wurde NICHT (!) protokolliert wurde und vor allem – auch satzungswidrig, um sich nicht zu blamieren – durch den Präsidium ohne Abstimmung abgeschlossen, da keine sich eine Mehrheit der Beiräte GEGEN den Ausschluss ausgesprochen hatte. Gegen eine Entscheidung des Beirates ist satzungsgemäß kein Rechtsmittel möglich. Und der Gerichtsweg dagegen ist auch nicht möglich, da die Gerichte vereinsinterne Angelegenheiten nicht judizieren, wenn die Fairnessregeln befolgt wurden und das Verfahren satzungsgemäss durchgeführt wurde.
diese Version noch nicht end-kontrolliert, enthält möglicherweise noch Formatierungsfehler).
Dr. Martin Pálffy
Florianigasse 50/1/32
A – 1080 Wien
Österreich
(bitte ab sofort neue Anschrift in Wien
nehmen, Albertgasse streichen!)
An den
Beirat der Altsalemer Verenigung e.V.
Heinrich-Böcking-Str.7
D 66121Saarbrücken, Wien, 11.2.2016
Betrifft: Ausschliessungssbeschluss vom 11.12.2015,
Ergänzung meiner Berufung
Sehr geehrte Damen und Herren!
In Ergänzung zu meiner Berufung gegen den einstimmigen Beschluss betreffend den Ausschluss aus der ASV am 11.12.2015 ist noch folgendes zu ergänzen:
Ob ich am 20. Februar zu der Sitzung nach München kommen kann, ist noch nicht sicher. Es ist auch noch offen, wer mich als Rechtsberater bzw. Anwalt begleiten wird, das werde ich rechtzeitig per E-Mail bzw. telefonisch bekannt geben.
Vorwort:
Zu den einzelnen Vorwürfen von Uli vom 7.12.2015 ist anzumerken, dass diese weitgehend vage, unkonkret und zum Teil so allgemein gehalten sind, dass eine ordentliche Stellungnahme dagegen kaum möglich ist. Einige Begriffe sind überhaupt nicht verständlich und verschiedene Andeutungen sind für Personen, die die Vorgänge und Beiträge auf dem ASV-Forum seit April 2015 nicht genau verfolgt haben, nicht zu verstehen. Das Fehlen genauer Beschreibungen meiner Vergehen zieht sich eklatant durch den dreiseitigen Schriftsatz, der in 10 Absätzen geteilt ist. Auf diese wird unten einzeln eingegangen. Seine Ausführungen umschreiben mehr, als sie klar aussagen.
Unklare Aussagen können aber nicht widerlegt werden.
Das Verwenden unklarer oder mehrdeutiger Begriffe ist in der Juristerei unzulässig. Hier zeigt es, wie wenig Substanzielles der Anzeiger in der Hand hat. Das fällt auf ihn zurück und geht
auch zu Lasten des Präsidiums, das dieses Expressverfahren nur eingeleitet hat, um dem anhängigem Verfahren vor dem Amtsgericht Überlingen, wegen des Entzugs meines Schreibrechts (siehe Anhang 1 A) auf Einstweilige Verfügung, das ich einen Monat zuvor eingeleitet hatte, die Grundlage zu entziehen. Denn ein Nichtmitglied kann wegen Verweigerung seines Mitgliedsrechtes nicht klagen. Dabei wurde vollständig ignoriert, dass in meinem Fall gem. § 6 (8) der ASV Satzung die ASV Mitgliedschaft erst endet, wenn ein Beschluss des Beirates vorliegt. Diesen gab es aber am 15.12.2015 nicht und heute auch noch nicht. Der Expressausschluss vom 11.12. sollte daher das Verfahren über die Einstweilige Verfügung obsolet machen.
Über den § 6 (8) der ASV Satzung hat sich das Präsidium glatt hinweggesetzt. Daher ist die Sperre (und Löschung meines Namens!) auf der ASV Homepage, die nach dem 15.12. neuerlich veranlasst wurde, ein weiterer schwerer Verstoss gegen die ASV Satzung und zeigt, dass dem Präsidium alle Mittel recht sind, einen Kritiker zum Schweigen zu bringen.
Das Präsidium hat sich in Wirklichkeit mit den Wackerhagenschen Beschuldigungen faktisch überhaupt nicht auseinandergesetzt. Das Präsidium hat unterlassen, seine Entscheidung sachlich überhaupt zu begründen. Für einen Hinauswurf genügt das nicht. Es wäre das Mindeste gewesen von sieben entscheidungsfähigen Personen zu verlangen, sich sachlich und konkret mit gravierenden Vorwürfen auseinanderzusetzen. Das Dokument vom 11.12. enthält dazu kein Wort. Die Entscheidung ist daher nichtig, da damit aufs Schwerste gegen alle Regeln von Fairness verstossen wurde. Faktisch besteht die Begründung des Hinauswurfs aus der Wiederholung von Wortfolgen und Begriffen aus der ASV Satzung.
Meine Anregung und Bitte an die Beiräte zur Vorgangsweise am 0.2.:
Um dem Anspruch eines fairen Verfahrens – zumindest in dieser Beiratsitzung – gerecht zu werden, dürfen am 20. Februar ausschliesslich die Vorwürfe der dreiseitigen Ausführungen von Wackerhagen, und meine hier vorliegenden Einwendungen gegeneinander abgewogen werden – und sonst nichts anderes. Es geht hier nicht um eine Neuverhandlung oder Erwägungen von Vermutungen und Verdächtigungen, sondern allein um die Überprüfung des Ermittlungs- und Entscheidungsverfahrens des Präsidiums vom 11.12.2015.
Dem Beirat müssen alle Unterlagen, die in der Sitzung am 11. behandelt wurden, vorgelegt werden, um die Entscheidungsfindung nachvollziehen zu können. Dabei wird es erforderlich sein, dass das vollständige, von den Sitzungsteilnehmern unterzeichnete Protokoll vorgelegt wird, um lückenlos nachvollziehen zu können, was an diesem Tage wirklich gesagt, diskutiert und mit den drei Personen am Telefon besprochen und entschieden wurde. Alle Unterlagen, Aussagen von Dritten und andere Informationen, sind dem Beirat zur Verfügung zu stellen. Dies hat auch dann zu erfolgen, wenn manche dieser Unterlagen am 7.12. 2015 mir nicht zur Verfügung standen.
Diese Vorarbeit wird für den Beirat eine wichtige Aufgabe sein.
Weiters ist zu beachten, dass die sieben Personen, die die Entscheidung am 11.12.2015 einstimmig getroffen haben (Kloess, Seemann, Buchholz, Mäder, Soiné, v.Schultzendorff und Wackenhut, sohin auch die drei Personen, die nur telefonisch mitentschieden haben), bei dem Verfahren in München am 20.2. nicht mitwirken dürfen, da ihre Entscheidung ja überprüft werden muss. Jede Art von Einflussnahme durch sie ist unzulässig. Wenn das nicht beachtet wird, droht der Entscheidung des Beirates eine Nichtigkeit.
Das Verfahren ist ähnlich einem Strafverfahren vor einer Behörde, wo akribisch auf die Einhaltung der Verfahrensbestimmungen zu achten ist, denn es geht hier um die schwerste Strafe, die die ASV überhaupt verhängen kann. Da die ASV Satzung dazu schweigt, sind alle Kriterien für ein faires Verfahren einzuhalten.
Vielleicht wäre es für das eine oder andere Mitglied des Beirates zweckmässig, sich den Rat eines Nicht-ASV-Rechtsanwaltes zu holen oder von einem der vielen Anwälte aus dem ASV Verzeichnis, der nicht aus der Gruppe der ehemaligen Funktionsträger der ASV stammt und nur die Interessen des Präsidiums im Auge hat.
Denn die Entscheidung des Beirates am 20.2.2016 selbst könnte in der Folge zu einer Überprüfung durch ein ordentliches Gericht führen, falls ich dagegen vorgehe. Es wird daher empfohlen, ein exaktes Protokoll über diese Sitzung zu machen, um allenfalls – einige Monate später – vor einem Gericht nicht dazustehen und nicht mehr genau zu wissen, was am 20.2.2016 besprochen wurde.
Meine früheren Stellungnahmen zu den unten angeführten Absätzen 1 – 10 von Wackerhagen entfallen und lauten nunmehr wie folgt:
(Kommentar für Veröffentlichung. Die einzelnen Vorwürfe sind hier: LINK zu lesen)
Vorwurf in Absatz 1 von Wackerhagen:
Es fehlt die genaue Beschreibung meiner konkreten Handlung, die als unzuträglich bezeichnet wird. Für wen unzuträglich und wann genau hat dieses Verhalten stattgefunden? Lt. Duden bedeutet zuträglich: gut „verträglich“, „bekömmlich“ oder „förderlich“. Worin besteht ihr Gegenteil? Der Begriff ist ein leeres Schlagwort, in das jeder hineininterpretieren kann, was er will.
Weiters ist nicht dargelegt, was unter „manifester Schaden“ gemeint ist. Und „befürchten“ zeigt, dass es sich hier um subjektives Befinden handelt über etwas, das in der Zukunft liegt. Ein bereits eingetretener Schaden wird nicht behauptet, er liegt auch nicht vor. Ist es nur Angst vor einem Schaden? Eine Stellungnahme zu derart nebulosen Vorwürfen ist nicht möglich.
Vorwurf „Wackerhagen 2“
Der Antrag beschreibt nicht, auf welche Weise ich den Rücktritt von Robert Leicht „betreibe“ oder verfolge und ich kann daher, mangels Konkretisierung darauf nicht eingehen. Wohl aber ist allgemein bekannt, dass ich der Meinung bin, dass Robert Leicht für die Position des Internatsvereins nicht geeignet ist und bin übrigens nicht der einzige. Einige der bis zu 100 Beiträgen der vergangenen Monate im Forum, bringen das genauso zum Ausdruck, nur nicht so offen wie ich. Das Äussern einer persönlichen Meinung ist erlaubt und widerspricht weder der ASV Satzung noch unserer Rechtsordnung.
Ich habe alle Aussagen im Forum unter Berücksichtigung der Rechtslage gemacht. Meine Meinungsäusserungen waren so moderat geschrieben, dass ich nicht ein einziges Mal vom Präsidenten verwarnt werden konnte – im Gegensatz zu anderen Forumschreibern, von denen manche eine ausdrückliche Verwarnung erhielten.
Vorwurf Wackerhagen 3
Ebenso fehlt auch hier eine konkrete Angabe bezüglich Soiné. Mangels einer Konkretisierung ist eine Erwiderung nicht möglich.
Zum Vorwurf „Verschwörung“ ist anzuführen, dass Verschwörungen von ihrem Begriffsinhalt ein Zusammenwirken mehrerer Personen erfordern. Eine Nennung anderer Personen, die sich gemeinsam mit mir (?) verschworen haben könnten und auf welche Weise, und gegen wen fehlt. Es gibt sie nämlich nicht.
Weiters fehlt die Erklärung, was mit einer „verschwörungstheoretische Behauptung“ gemeint ist, da mir nicht einmal eine reale Verschwörung bekannt ist.
Auch was mit einer „Berufung des Robert Leicht von langer Hand“ gemeint ist, wurde nicht dargelegt. Zu dieser Aussage kann ich auch keinen Zusammenhang mit meiner Person sehen und ist für mich auch unverständlich. Falls er damit die Bestellung in seine Funktion als Vorsitzender des Internatsvereins meint, kann ich nur anführen, dass ich damit nie etwas zu tun hatte.
Auch ist mir der Sinn der Worte „schädigen manipulieren“ nicht klar. Diese durch den Rechtsanwalt verwendete Begriffskombination sind in der Deutschen Sprache unbekannt, und auch in keinem juristischen Lexikon – etwa als Delikt zu finden.
Es fehlt auch eine Darstellung, welche Nachteile ich für die Schule beabsichtigt habe. Absichten spielen sich im Inneren eines Menschen ab und sind – selbst wenn sie rechtswidrig sind – nicht strafbar. Eine Stellungnahme ist daher in allen Fällen unmöglich.
Einen Ausschluss gegen ein Vereinsmitglied anzustreben, steht nach der ASV Satzung jedem Mitglied zu, wenn es meint, dafür sachliche Gründe zu haben. Es ist auch nicht vereins- oder rechtswidrig, eigene Meinungen und sachliche Kritik über Personen in der ASV zu äussern.
Vorwurf Wackerhagen 4
Die Aussagen, wann sich „die beiden Personen vor der Wahl des neuen Vorstandes am 19. Juni 2010 noch gar nicht gekannt haben…und was „Ursache für eine Kandidatur“ war, betreffen mich persönlich nicht im geringsten. Wer wann wen kennengelernt hat, weiß ich nicht und ist irrelevant. Es kann nicht Gegenstand eines Vorwurfes gegen mich sein.
Ebenso ist unklar, welche kolportierte Gerüchte und Vorwürfe von wem, gegen wen gemeint sind, die den Frieden in der Schule stören. Auch in diesem Punkt wäre es erforderlich gewesen, konkret zu werden, wie es in einem fairen Verfahren erforderlich ist, um den Ausschluss eines Mitgliedes verlangen zu können.
Vorwurf Wackerhagen Absatz 5
Welches „verschwörungstheoretisches Mantra“ mir konkret vorgeworfen wird, wie und auf welche Weise mein Verhalten als „Lästigkeit“ oder in einer „zeitraubenden Dauerbehelligung“ bestanden haben soll, und welche Mitglieder der ASV und des IV davon betroffen wurden, fehlt. Auch ist nicht verständlich, was das Faktum einer „Ehrenamtlichkeit“ mit mir zu tun hat. Vereinsvorstände sind in Deutschland wahrscheinlich zu 99 % ehrenamtlich tätig. Eine Erwiderung ist nicht möglich.
Vorwurf Wackerhagen Absatz 6 und 7
Die Rechtsfrage des „Entzugs von Mitgliedsrechten – konkret meiner Schreibrechte auf dem ASV Forum – war zum Zeitpunkt des Ausschlussbeschlusses (11.12.2015) bereits Gegenstand eines anhängigen Gerichtsverfahren (Verhandlung angesetzt für den 15.12.2015) vor dem Amtsgericht Überlingen.
Sowohl amTag des Antrages von Wackerhagen (7.12.) und dem Tag des Ausschlussbeschlusses (11.12) lag die Gerichtsverhandlung (15.12.) noch in der Zukunft und es war unabsehbar, wie dieses Verfahren ausgehen würde. Die Frage der Rechtmässigkeit der Löschung meiner Beiträge ist nicht Gegenstand des Ausschlussverfahrens und dürfte daher nicht Gegenstand der Besprechungen am 11.12. 2015 gewesen sein. Dies wird das Protokoll zeigen. Eine Stellungnahme ist mir nicht möglich.
Aus diesem Grund ist ein Ausschluss eines Mitglieds, das sich gegen ein statutenwidriges Verhalten des eigenen Vorstandes durch den Gang zu Gericht zur Wehr setzt, noch weitaus rechtswidriger als „nur“ die Löschungen oder die Verweigerung der Schreibrechte auf dem Forum. Denn was kann man sonst machen als zu Gericht zu gehen, wenn man sein Recht nicht bekommt?
Eine konkrete Darstellung, welche meiner „als penetrant einzustufenden Auslassungen“ gesehen und mir am 11.12. durch das Präsidium vorgeworfen werden, ist der Antragsteller in schuldig geblieben. Ich kann daher dazu keine Stellung nehmen.
Falls aber Rechtsanwalt Wackerhagen ganz allgemein meine sachliche Kritik meint, die ich seit April im ASV Forum veröffentlicht habe, verkennt er die Aufgabe von Kommunikation und Kritik in einem freien Rechtsstaat, den wir glücklicherweise haben. In Deutschland und damit auch in der ASV herrscht gesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Denn nur durch Kommunikation und Austausch gegenteiliger Meinungen, um Ausgleich und Frieden herbeizuführen – ohne Herabsetzung oder Verächtlichmachung der anderen Seite – kann es Fortschritte in einer Gesellschaft geben – und im besonderem Maße in einer Organisation wie in der ASV und in ganz Salem. Da ich in den vielen Monaten seit Ende März 2015 kein einziges Mal verwarnt oder abgemahnt wurde (mehrere anderer Forumschreiber wurden sehr wohl wegen ihrer Schreibweise im Forum verwarnt) kann man davon ausgehen, dass ich mich immer im Rahmen des Rechtlichen bewegt habe.
Denn gerade das Praktizieren von Toleranz und Offenheit war immer eine der wesentlichsten Grundlagen und Basis der Schulen Schloss Salem. Es wurde eine der wichtigsten Qualitätsmerkmale unserer Schule. Im gegenständlichen Verfahren wurde und wird rücksichtslos – von maßgebende Personen – exakt das Gegenteil praktiziert.
Jeder kann und darf sein Recht bei Gericht verlangen. Der zuständige Richter hat am 15.12.2015 in seinem Schriftsatz ausdrücklich festgehalten, dass er im Entzug meiner Schreiberechte sehr wohl einen Verstoß gegen meine Mitgliederrechte gesehen hat. Hinweis auf Anhang B5 .) aus dem Protokoll vom 15.12.2015 des Richters (nicht rechtskräftig entschieden). Nur in der Frage der Dringlichkeit meines Antrages war er anderer Meinung. Daher habe ich – um Zeit zu sparen – meinen Antrag auf die Einstweilige Verfügung zurückgezogen und mein Begehren in einer normalen Klage gegen die ASV beim Amtsgericht Überlingen neuerlich eingebracht.
Rechte bei Gericht zu beanspruchen, ist noch lange keine „Überdehnung“, was der antragstellende ASV Kollege, der selbst Rechtsanwalt ist, eigentlich wissen sollte. Es liegt in der Natur aller Konflikte zwischen Menschen, dass eine Seite den Anspruch des anderen immer als „überzogen“ hält. Ob der Gang zu Gericht ein Exzess ist, ist anderswo zu entscheiden. Dies muss im vorliegenden Fall der Beirat entscheiden und kann von normal denkenden Personen – auch wenn sie keine Juristen sind – mit Logik und Vernunft gemacht werden. Ich bitte daher die Mitglieder des Beirates diese Entscheidung frei und ohne Einflussnahme zu treffen. Dies könnte durch eine geheime Abstimmung erfolgen.
Wackerhagen Vorwurf Absatz 8
Das Beschreiten des Rechtweges gegen einen Verstoß gegen die Satzung, den das Präsidium selber begangen hat, kann nicht Unrecht sein (s.o.). Es ist zwar unangenehm und fällt – wenn darüber entschieden wird – meist auf den zurück, der sich nicht an Regeln, Statuten oder Gesetze gehalten hat. Es wird hier übersehen, dass sich auch die ASV nur im Rahmen von staatlichen Gesetzen zu bewegen hat und – bei Fehlen von Bestimmungen in der eigenen Satzung – zumindest ein faires Verfahren gewährleisten muss. Durch das Präsidium wurde dies aufs Schwerste unterlassen, was die ursprünglich zu kurze Rechtfertigungsfrist von nur 3 Tagen (anstatt 14 Tagen) eindeutig bewiesen hat.
Hier ist meiner Meinung nach der Beirat gefordert, dem Präsidium klarzumachen, dass es Grenzen gibt, die einzuhalten sind. Es sind Grenzen, die in der Rechtsordnung liegen.
Allfällige Schäden durch das Öffentlichwerden durch ein Gerichtsverfahren wird daher von der Seite getragen werden müssen, die einen Fehler begangen hat. Personen, die sachliche Kritik nicht vertragen können, sollten sich daher nicht freiwillig in eine Position begeben, in der sie kritisiert und für falsches Verhalten zur Verantwortung gezogen werden können. Überdies fehlt von Wackerhagen eine Konkretisierung und Beschreibung des Vorwurfes. Und ob die Öffentlichkeit den gegenständlichen Streit versteht oder nicht, ist völlig irrelevant. Das ist in vielen Gerichtsverfahren der Fall.
Wackerhagen Vorwurf Absatz 9
Die in Aufbau befindliche Website www.CheckSalem.eu ist ein Zukunftsprojekt und stellt eine Notwehrmaßnahme gegen den Entzug meines Schreibrechts dar. Der Inhalt, den diese Website am 11.12.2015 hatte (am Tag, an dem mein Ausschluß entschieden wurde) hatte oder haben sollte, wurde nicht definiert. Es wird von den zukünftigen Umständen abhängen, was dort passieren wird. Ich kann auch heute nicht sagen, was einmal sein wird. Daher ist es geradezu absurd, mir vorzuwerfen, welche „schlimmen Dinge“ auf dieser Website in Zukunft einmal laufen könnten. Auch eine Konkretisierung meiner angeblichen „Obsessionen“ fehlt, daher kann ich dazu keine Stellung nehmen. Es steht übrigens jedem zu, Salemer oder Nichtsalemer , der Lust, Zeit und die Mittel hat, eine Website über Salem aufzubauen, wenn er sich an die staatlichen Gesetze hält.
Wackerhagen Vorwurf Absatz 10
Es ist glatt unrichtig, die Gespräche mit Dankwart als „wohlwollend“ zu bezeichnen; eine „Beratung“ war es noch viel weniger. Hier ist Wackerhagen offensichtlich falsch informiert worden. Es ist zwar richtig, dass ich mit Dankwart ein Gespräch geführt habe, einmal Pfingsten 2015 dann mehrmals am Telefon und auch korrespondiert habe. Es fehlt in seinem Schriftsatz, worum es hier überhaupt ging. Vage Andeutungen von „Uneinsichtigkeit“ oder „Unzugänglichkeit“ in Gesprächen mit irgendwelchen Personen, genügen nicht, aus der ASV hinausgeworfen zu werden und es genügt keineswegs, eine andere Meinung als v. Schultzendorff zu haben.
Die Kriterien von „Einsichtigkeit“ und „Zugänglichkeit“ sind nach der ASV Satzung auch kein Kriterium für eine ASV Mitgliedschaft.
Zusammengefasst ist dieser Vorwurf absurd, lächerlich und geradezu peinlich. Er fällt auf den Antragsteller zurück und auf die, die sich darauf berufen. Eine Stellungnahme dazu ist nicht möglich.
————
Der Ausschlussbeschluss vom 11.12., der mit den Worten begründet wurde:
„Nach eingehender Beratung stellt das Präsidium fest, dass die von Dr. Wackerhagen zur Begründung vorgetragenen Unzulänglichkeiten des Mitglieds Dr. Pálffy bestehen und sich Dr. Pálffy nicht satzungskonform verhalten hat, sondern vielmehr Unzuträglichkeiten sowohl für die Altsalemer Vereinigung wie auch die Schule Schloss Salem darstellen“
ohne auch nur im geringsten auf die einzelnen Vorwürfe der 10 Absätze (so mangelhaft sie auch sind) konkret einzugehen, lässt grosse Zweifel aufkommen, ob die nötige Sorgfalt bei der Beurteilung des Falles angewandt wurde, die erforderlich gewesen wäre, ein faires Verfahren abzuwickeln. Dafür wäre es erforderlich gewesen, jeden einzelnen der vorgeworfenen Punkte darzustellen abzuwägen ob die Vorwürfe hinlänglich begründet waren, zu Recht bestehen oder nicht.
Das gesamte Verfahren im Präsidium ist meiner Meinung nach schwer mangelhaft und möglicherweise ex natu nichtig. Es wird daher die Aufgabe des Beirates sein, aus dem Protokoll vom 11.12.2015 festzustellen, ob alle einzelnen Vorwürfen in den 10 Absätzen besprochen, abgewogen wurden und welche Vorwürfe die Grundlage für den Ausschlussbeschluss waren. Dies wird zu protokollieren sein.
Die vorliegende Begründung des Ausschlusses vom 11.12. sind leere Pauschalaussagen, die nur den Wortlaut der Satzung enthalten.
Zur Darstellung der Sperre und der Löschungen meiner Forumbeiträge, die Gegenstand des Gerichtsverfahrens gegen die ASV sind, verweise auf den Anhang A1, der unten angefügt ist.
Zur Darstellung der Ereignisse und Zeitablauf verweise ich auf A2 dieses Schreibens.
Meine abschliessende Bitte an die Mitglieder des ASV Beirats:
Ich bitte Euch zu bedenken, dass Ihr die Vertreter von ca. 4.000 ASV Mitgliedern seid, die Euch in Zukunft vertrauen können sollen. Eure Entscheidung am 20. 2. 2016 werdet Ihr vor allem vor ihnen zu vertreten haben. Früher hatte der Beirat eine wichtige Brückenfunktion zwischen dem Präsidium und den Mitgliedern und das wäre – meiner Meinung nach – für die ASV in Zukunft sehr wichtig.
Für Rückfragen stehe ich gerne telefonisch zur Verfügung, bitte aber, vorher alle Unterlagen genau zu studieren und Euch mit den anderen Beiratsmitgliedern abzusprechen. Ich bitte um Terminabsprache per E-Mail, SMS oder WhatsApp.
Ich bin zuversichtlich, dass Ihr eine richtige Entscheidung fällen werdet – und dass diese von Fairness getragen sein wird, wie wir das in Salem gelernt haben.
Viele Grüße
Martin Pálffy
Wien/Salzburg
Februar 2016
P.S.: Da mich viele ASV Freunde ständig um Informationen ersuchen, übermittle ich diesen Schriftsatz mit Beilagen auch anderen ASV Mitgliedern.
BEILAGEN:
A .) Anhänge A allgemeine Informationen :
A1 .) 139 B2 Informationen zu den satzungswidrigen Löschungen von Beiträgen im ASV Forum, Entzug meines Schreibrechts 139 Teil B 2
A2 .) 139 A 1.) Darstellung der Lage Stand am 1.3. 2016, Briefvorlage für Infos an anfragende Salemer Freunde.
B .) Anhänge B betreffend die Ergänzung meiner Berufung:
B1 .) E-Mail vom 7.12.15 von K. Wackenhut mit Ausschlussantrag Wackerhagen vom 7.12.15 und der Fristgewährung für die Stellungnahme von nur 3 Tagen (!)
2 .) Antrag zu Vereinsausschluss von Wackerhagen vom 7.12.15, 3 Seiten
3 .) Übermittlung des einstimmigen Ausschlussbeschluss des Vorsandes vom 11.12.15
B4 .) Ergebnisprotokoll Ausschlussbeschluss vom 11.12.15
B5 .) aus Protokoll vom 15.12.2015 des Richters (nicht rechtskräftig entschieden)
Ende 11.2.2016
Gegenschrift gegen den Ausschlussantrag gg. Martin Pálffy durch Uli Wackerhagen vom 11.2.2016
Zusammenfassung vom 11.2.2015 der Argumente gegen den Ausschlussantrag durch Uli Wackerhagen vom 7.12.2015 gegen mich einschließlich aller Beilagen:
Gegenschrift-vom-11-2-2016-gegen-den-ausschlussantrag-von-rechtsanwalt-uli-wackerhagen
Zusammenfassung wichtiger Beiträge, kompiliert.
Auf mehrfachen Wunsch finden berechtigte Nutzer hier eine Zusammenfassung wichtiger Beiträge aus der Vergangenheit. Unsere Präsidentin wird herzlich eingeladen, besonders das E-Mail an ihren Vorgänger weiter unten auf 4a.) vom 16.12.2015 (!) zu lesen.
Alle ASV Mitglieder erhalten ein Passwort für den Zugang in den internen Bereich von CheckSalem.eu, nach einer individuellen Registrierung. Das dzt. temporäre PW für Mitglieder wird in Kürze abgestellt, daher ist eine individuelle Registrierung erforderlich. Der Zugang ist unentgeltlich. Eine Weitergabe dieser Datei ist ausschließlich an Mitglieder der ASV und des IV gestattet.
1 .) HAUPTBEITRAG: Verfall der Grundlagen, Nichtigkeit und eine Endlosschleife – nicht nur für rechtskundige Mitglieder veröffentlicht im ASV-Forum sowie in CheckSalem am 16.5.2018.
2 .) der AUSLÖSER der hier zusammengestellten Diskussion war die Nichterledigung des Ausschlussantrages gegen Stefan Soiné vom März 2016.
3a .) Vorgeschichte: Offener Brief von Andreas Zeiser-Radtke, ASV-Beirat und Mitglied des Internatsvereins vom 4.4.2018 mit der öffentlichen Antwort von Martin im ASV – Forum und auf CheckSalem
3b .) Offener Brief von Kay Konopka, ASV Beirat Berlin, Rechtsanwalt, an Martin, meine Antwort darauf siehe unten
4a .) Beitrag (Teil 1) „Feststellung des Sachverhaltes“ von Martin, 9.4.2018 im ASV-Forum 4a .) Beitrag (Teil 1) „Feststellung des Sachverhaltes“ von Martin, 9.4.2018 im ASV-Forum und dem dem E-Mail an Stephan Kloess vom 16. Dezember 2015
4b .) Beitrag (Teil 2) „Salemer Saubermänner“ vom 9.4.2018 im ASV Forum mit erfundenen Vorwürfen gegen einen Kritiker
5 .) Beitrag von Christian-Marius Metz vom 22.5.2018 im ASV Forum 7 Fragen an Martin und meine Antwort, im ASV Forum veröffentlicht sowie in CheckSalem
6 .) Beitrag vom 31.5.2018 von Hanns Peter Grimm zu den Fragen von Christian Metz an Martin veröffentlicht im ASV Forum
7 .) Beitrag von Bernd Simon vom 31.5.2018 an Christian Matz zu dessen Fragen an Martin
8 .) Ausschlussantrag von Uli Wackerhagen vom 7. Dezember 2015 gegen meine Person.
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1 .) HAUPTBEITRAG: Verfall der Grundlagen, Nichtigkeit und eine Endlosschleife – nicht nur für rechtskundige Mitglieder veröffentlicht im ASV-Forum sowie in CheckSalem am 16.5.2018
(Einleitende Bemerkung: der Text dieses 1. Beitrages auf CheckSalem ist öffentlich zu lesen. Daher wurde hier auf eine volle Nennung von Namen verzichtet, der Text bleibt holprig und verklausuliert, um in den Suchmaschinen mit den Namen nicht automatisch erfasst zu werden. Wer die Hintergründe kennt, weiß ohnehin wer und was gemeint ist).
Liebe ASV-Mitglieder, liebe Altsalemer Freunde,
80% der Mitglieder nehmen seit vielen Jahren an den ASV Wahlen nicht mehr teil. Sie haben offensichtlich nur wenig Interesse an ihrer alten Schule und der ASV. In Jubelmeldungen und den offiziellen Vereinsnachrichten des Präsidiums scheint meist nur die Sonne, Schatten sieht man da nicht. Wahrscheinlich fehlt manchen etwas die Zeit, den Blick auf die Fakten zu richten, die man gerne verdrängt.
Daher hier ein Blick unter die Nebelschicht:
jahrelang herrschte in der ASV eine fast totale Informationssperre. Anträge zur Jahresversammlung, die dem Präsidium nicht passten, wurden den Mitgliedern einfach nicht bekannt gegeben. Kritik wurde im Internetforum gelöscht und ein Kritiker sollte durch einen Rufmord (der nicht gelang) mundtot und aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Die Missachtung vieler besorgter Stimmen durch das Präsidium hat die Kommunikation und Offenheit gelähmt und alle Ansätze für positive Kritik und Sympathie unmöglich gemacht. Vertrauen zum Präsidium aufzubauen, und zu bestimmten Beiräten, war unter diesen Umständen nicht möglich.
Dass die Sperre inzwischen durch unser neues Präsidium zum Teil aufgehoben wurde, ist zu begrüßen. Es wurde erst möglich durch den Rückzug des alten Präsidiums – ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dafür gebührt K. und ihrer Crew Anerkennung. Aus diesem Grund bin ich trotz der negativen Entscheidungen des Präsidiums vom 14. 4. 2018 nicht aus der ASV ausgetreten und Bolko nicht ins Exil gefolgt (siehe insbes. P.S. 2 und 3).
Ohne eine klare Linie für die Zukunft wird sich in der ASV aber nichts ändern.
Das Vertrauen zum alten Präsidium war nicht vorhanden, weil die Informationssperre auch ein Funktionieren der Verfassung unseres Vereins weitgehend unmöglich gemacht hatte: die Kommunikation der Mitglieder miteinander.
Denn das ASV Forum dient dem vereinsinternen Diskutieren und der Bildung von Koalitionen, auch zeitgerecht vor den Mitgliederversammlungen und Mitgliedervoten. Einem Dialog mit den Mitgliedern hatte sich das Präsidium in den vergangenen Jahren weitgehend versperrt.
Damit war die Grundvoraussetzung für ein Funktionieren der ASV Satzung nicht erfüllt. Die Satzung war außer Kraft gesetzt! Dazu braucht man nur den § 7 der ASV Satzung ein paarmal genau zu lesen. Auch Nichtjuristen können das verstehen.
Die weitgehende Nichtigkeit aller Entscheidungen der Präsidien seit 2013 – bis heute – ist die Folge. Ich hatte das rechtzeitig – im März 2017 – mehrmals offen im ASV-Forum und auf CheckSalem kritisiert und in mehreren Anträgen vorgebracht, von denen die drei wichtigsten durch das Präsidium am 4.6.2017 auf skandalöse Art torpediert wurden und nicht erledigt wurden. Reaktion: Null.
Wegen der Info-Sperre hatten maximal 10 – 20 % der Mitglieder vom Bestehen dieser Anträge gewusst. Ihren Inhalt kannten sie ohnehin nicht. Er war unangenehm und wurde einfach verheimlicht.
Das Abstimmen bzw. das Verwerfen der Anträge ohne Diskussion am 4.6.2017, wenn Mitglieder gar nicht wissen, worum es ging, war daher eine Farce, die wohl nicht weiter erklärt werden muss. Damit sind auch die meisten Ergebnisse der Mitgliederversammlung und des nachfolgenden Mitgliedervotums von 2017 ungültig und müssen wiederholt werden, siehe P.S. Nr. 6.
Will man das heute noch immer nicht wahrhaben oder nicht verstehen?
Das Präsidium hatte die unangenehmen Anträge einfach nicht an alle Mitglieder geschickt. Woher hätten sie die Anträge auch kennen können?
Manchen juristisch gebildeten Mitgliedern in der ASV war das offensichtlich gar nicht aufgefallen oder sie hatten keine Zeit darüber nachzudenken.
Die Missachtung des Urteils des Amtsgerichtes vom Juni 2016 im Fall R.L. mit der Inkonsequenz im Fall S. S. in der Mitgliederversammlung 2017 war ein weiterer gravierender Fehler. Das ist nunmehr auch dem neuen ASV Präsidium vorzuwerfen, welches sich beharrlich weigert, die Nichtigkeit zur Kenntnis zu nehmen und sie zu korrigieren. Wenn es so weitergeht, sind alle rechtswidrigen Entscheidungen der Vergangenheit sanktioniert, die ungelösten Probleme bleiben erhalten und jede Chance auf eine Kursänderung ist für immer vorbei. Hinweis auf P.S. 6 unten.
Dass dies der überwiegenden Masse der 3.750 ASV Mitglieder ziemlich egal war, ist zur Kenntnis zu nehmen, hat aber rechtlich keine Bedeutung, da jeder Antrag eines jeden Mitglieds satzungsgemäß zu erledigen ist – unabhängig von dessen Sinnhaftigkeit, Rechtmäßigkeit oder Aussicht auf Erfolg. Jeder Antrag muss satzungsgemäß durch eine Entscheidung erledigt werden. Eine vorwegnehmende Beurteilung (wie im Fall S.S.) steht auch dem Präsidium nicht zu. Es ist ein Grundprinzip aller demokratischen Rechtsysteme. Wenn es nicht befolgt wird, ist dem Recht nicht Genüge getan.
Demokratische Systeme sind besonders dann gefährdet, wenn sie aus Desinteresse oder Saturiertheit der Bürger nicht permanent eingefordert und verteidigt werden. Das erfordert Wachsamkeit, ist mühsam und braucht Engagement. In dieser Situation befinden wir uns. Mit Schimpfen und der Hoffnung auf ein Pfingstwunder ist es nicht getan, auch nicht mit Beschwörungen, Harmonie zu erhalten oder Kritikern Stänkerei vorzuwerfen. Man geht in den Galgen auf ein Bier, fährt nach Hause und in 2 Jahren wiederholt es sich und wieder und so fort…
Dass dies auch manchen Beiräten noch immer nicht klar ist, ist bedauerlich. Denn als Verbindung zwischen Volk und Regierung tragen sie für die Stimmung in der ASV die größte Verantwortung, mehr als ein Präsidium, weil sie ihre Funktion über längere Zeit ausüben und eine gewisse Tradition garantieren sollten. Sie sollten das Volk vertreten.
Das Unter-den-Teppich-Kehren der ungelösten Probleme könnten die Beiräte aber verhindern, wenn sie selbstbewusster werden. Sie müssen es aber wollen, denn es erfordert Courage. Die Unterwürfigkeit einzelner von ihnen war manchmal beschämend.
Dass aber 3 ASV Mitglieder im Rahmen eines offiziellen ASV-Ausschlussverfahren schriftlich (nicht im Gasthaus vor Betrunkenen!) ein anderes Mitglied unbegründet beschuldigen konnten, Verleumdungen begangen zu haben, von denen sich 2 seit zwei Jahren nicht einmal entschuldigt haben, schlägt dem Fass den Boden aus. Die Beiräte haben dagegen nicht lauthals protestiert – auch heute noch nicht. Hier geht es gar nicht so sehr um meine Person, so wichtig bin ich nicht. Es geht vielmehr um den Ruf der ASV und noch viel mehr: um den Ruf von …! Wird man weiter wegschauen?
Und wer würde es sich von Euch gefallen lassen, Verleumder genannt zu werden?
Unsere Präsidentin hat hier höchsten Handlungsbedarf. Sie ist dringend aufgefordert, Stellung zu beziehen und eine Linie für die Zukunft vorzugeben, wie Mitglieder in Zukunft miteinander umzugehen haben. Durch ihr Schweigen in diesem Punkt seit September 2017, verstößt sie selbst gegen die Nutzungsbestimmungen für das ASV Forum, die sie selbst formuliert hat, die ab dem 1. März 2018 gelten und die sie von den Mitgliedern einfordert.
Der schlimmste und größte Skandal ist aber, dass der Rufmordversuch die ASV und den IV in seinem Innersten betrifft und damit ganz … Denn die Akteure sind weitgehend dieselben!
Ich bin daher voller Traurigkeit und empört, weil mit der angeführten Diffamierung vor allem der Ruf der … weiter beschädigt wird, ähnlich wie vor 12 Jahren, als mehrere Personen in … durch falsche Beschuldigungen und Beleidigungen diffamiert wurden. In allen Fällen war S. S. aktiv beteiligt, siehe Ausschlussantrag und in einem Fall auch R.L. .
Die damals zu Unrecht beschuldigten Personen in … haben einen tadellosen Ruf – weltweit – nicht nur in Deutschland. Sie hatten viele Jahre lang ihre Zeit und Engagement für die … aufgebracht, sie wurden beschmutzt und beleidigt. Das hat ….. schwer geschadet, weil es wie ein Lauffeuer umging. Und es wirkt weiter – solange die Beschuldiger an ihren Sesseln kleben, ohne Entschuldigung, ohne die geringste Einsicht, und das bis heute. Das betrifft eben nicht nur die ASV, sondern auch „unsere“ ASV-Mitglieder, die im IV sitzen und dort hohe Verantwortung für … tragen. Denn die ASV und … gehören zusammen. Im Guten wie im Schlechten.
Es geht um die Grundlagen und ganz nebenbei geht es um (siehe P.S. 7).
Unser neues Präsidium schweigt dazu weiter, versteckt sich hinter formaljuristischen Gründen, hinter Beiräten und lässt keinerlei Konsequenz folgen – wie seit Jahren das vorhergehende Präsidium. Auch die Entscheidungen vom 14. April unter dem Schutzschild einer Mehrheit von Beiräten. Das Präsidium meint jetzt, damit einen Kritiker mit Beschwichtigungen ruhig stellen zu können, weil die schweigende Masse der Mitglieder innerlich abgeschaltet hat. Wer daher von Euch meint, jetzt noch etwas dagegen tun zu müssen, möge .. siehe P.S. Nr. 6.
Und zwei der drei o. a. Personen sind heute noch Regionalbeiräte und halten ihre Positionen, als sei nichts gewesen. Weil die Mitglieder ihrer Regionen XII (Karlsruhe) und XIII (Freiburg) keine Ahnung vom Geschehen haben. Heute noch immer nicht, weil sie wegen Intransparenz und der Informationssperre keine Informationen haben, wie eingangs oben dargelegt – eine Endlosschleife ohne Ende.
Viele Grüße
Martin Pálffy (Dr. iur.) Wien
vormals Regionalbeirat für Österreich
Ho56-59, Sp59-62
P.S.:
1 .) Der gegenständliche Artikel kann im ASV Forum von allen Mitgliedern zur Gänze gelesen werden.
2 .) lese: „Gegendarstellung zum Verständnis…“ vom 9.Mai 2018, Teil 1 zu Entscheidungen des Präsidiums vom 14. 4. 2018 (LINK). Nicht unwichtig für alle, die mitreden wollen.
3 .) lese Gegendarstellung, Teil 2 „S…. Saubermänner… “ vom 9. Mail 2018 (LINK).
4 .) Das Passwort für den Zugang in den internen Bereich dieser Homepage ist im ASV Forum zu finden (nur für ASV Mitglieder) oder durch Registrieren der dazu Berechtigten.
5 .) Hier auf CheckSalem sind Diskussionen nicht möglich, sondern nur im ASV Forum.
6 .) Wer von Euch wissen will, wie es vielleicht weitergeht und meint, etwas dagegen tun zu müssen, kann sich mit mir in Verbindung setzen, meine E-Mail Adr. und TelNr. siehe ASV-Verzeichnis.
7 .) die Schülerzahlen. Denn es hängt alles zusammen. Aber das ist ohnehin bekannt, ein Kommentar erübrigt sich.
8 .) Seit 2016 wurden auf dieser Homepage rd. 150 Beiträge veröffentlicht, überwiegend intern. Lt. GADWP (Google Analytics Dashboard for WordPress Plugins) wurden bisher 3.155 individuelle Nutzer erreicht (namentlich sind sie nicht bekannt) mit 6.252 Sitzungen.
P.S.:
Der Zugang in den internen Bereich ist nur mit Passwort möglich.
Lese dazu auch meine Antwort auf die Fragen von Christian Metz vom 26. 5.2018. zu den vorliegenden Punkten.
Wer den ASV Mitgliedern, die wenig Kontakt zu uns haben, diesen Beitrag zur Kenntnis bringen will, kann hier – einige Zeilen weiter n – dessen E-Mail Adresse eintippen.
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2 .) der AUSLÖSER der hier zusammengestellten Diskussion war die Nichterledigung des Ausschlussantrages gegen Stefan Soiné vom März 2016.
Mein ursprünglicher Antrag vom März 2016 wurde über 1 Jahr lang durch das alte ASV Präsidium liegen gelassen. („schubladisiert“). Daher wurde er 2017 rechtzeitig für die Mitgliederversammlung neuerlich am 4.6.2017 gestellt.
Zusätzlich erhielt der Antrag 45 Unterstützungserklärungen, also mehr als die 40 erforderlichen Stimmen. Dieses Faktum wurde von Präsidium vollständig negiert bzw. unterdrückt.
Beachte: Mein Antrag 2017 wurde nicht an das alte im Amt befindliche Präsidium gestellt, sondern an das neue (!) Präsidium, da es zu erwarten war, dass das alte Präsidium alles machen würde, das Mitgliedervotum zu verhindern, in dem die 3.750 Mitglieder zumindest die Möglichkeit gehabt hätten, ihre Meinung zu dem Fall dem Präsidium (unverbindlich) mitzuteilen. Die Angst davor war evident. Die Verhinderung zwischen März und Juni erfolgte in mehreren Etappen, die ich hier aus Platzgründen nicht beschrieben werden können. Näheres dazu ist im ASV Forum (unter „dringende Aufforderung an das ASV Präsidium einen rechtskonformen Zustand herzustellen“) vom 2.9.2017 zu lesen.
Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 4.6.2018 durch das alte ASV Präsidium deren Beschreibung im Forum und auf CheckSalem zu lesen ist, wurden die Anträge
1 .) ASV-satzungswidrig
2 ,) vereinsrechtswidrig und
3 .) ohne Bedachtnahme auf das inzwischen ergangene Urteil im Fall André Bartel gegen die ASV (im Fall Rober Leicht, in dem die ASV verloren hat) sowie
4 .) in einem nichtigen Verfahren neuerlich nicht erledigt.
5 .) wurde alles genauso im April 2018 durch das neue ASV Präsidium neuerlich unterdrückt und ignoriert:
a .) Das beginnt mit einer Aufforderung der neuen Präsidentin Karin v. Strachwitz mit der Bitte (!) vom 24.3.2018 den Antrag Stefan Soiné zurückzuziehen.
Lieber Martin,
zunächst einmal weisen wir nochmals darauf hin, dass aus unserer Sicht rechtliche Bedenken bestehen, die von Dir gestellten Anträge inhaltlich neu zu beurteilen:
das jeweils amtierende Präsidium führt und leitet grundsätzlich den Verein in den Grenzen der ihm erteilten Weisungen eigenverantwortlich. Es hat seine Tätigkeit und Geschäftsführung dem Verein gegenüber zu verantworten und insoweit kann auch nur der Verein gegen das Präsidium tätig werden. Dies ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt:
Dies begründen wir damit, dass insbesondere die Entlastung des Präsidiums durch die Mitgliederversammlung erfolgt, da dadurch dem Präsidium das verbindliches Einverständnis mit der Art und Weise seiner Geschäftsführung während des zurückliegenden Zeitraum erklärt wird. Dazu kann auch ein nicht abgeschlossenes Geschäftsjahr gehören, für das kein schriftlicher Kassenbericht vorliegt und Rechnungsprüfung nicht erfolgt ist. Zugleich wird bei weitere Tätigkeit das Vertrauen für die künftige Geschäftsführung als Präsidium ausgesprochen. Die Mitgliederversammlung verzichte damit auch darauf, das Präsidium wegen einzelner in dieser Zeitspanne liegenden Vorgänge nachträglich zu Rechenschaft zu ziehen. Die Entlastung wirkt wie ein Verzicht oder negatives Schuldanerkenntnis aus. Die Entlastung erfasst somit alle Ansprüche und erstreckt sich auf alle Vorkommnisse, die bei der Beschlussfassung bekannt oder bei sorgfältiger Prüfung aller Vorlagen und erstatteten Berichte erkennbar waren.
Im konkreten Fall:
Antrag auf Ausschluss von Stefan Soiné aus der ASV vom 13.3.2017
Antrag zur Durchführung eines Mitgliedervotums im zweiten Quartal 2017
Beschluss ASV Präsidium vom 28.3.2017: beide Anträge abgelehnt
Mitteilung über Beschluss mit Brief vom 3.5.2017
Entlastung Präsidium Pfingsttagung
Aus diesem Grunde besteht nach Auffassung des Präsidiums keinerlei Berechtigung die Beschlüsse des Alt Präsidiums nochmals aufzugreifen und anderweitig zu entscheiden. Die Mitgliederversammlung hat diesbezüglich an Pfingsten die Entlastung erklärt und das neue Präsidium nicht dazu aufgefordert, sich mit den Beschlüssen nochmals auseinander zu setzen.
Lieber Martin, wir bitten Dich daher sehr, die Anträge zurückzunehmen und unsere ohnehin schon sehr aufwändige Arbeit nicht durch weitere Arbeit zu belasten. Die Anträge sind sowohl bezüglich der Zulässigkeit fraglich als auch inhaltlich. Einerseits sind alle Vorwürfe, unabhängig von deren mangelnden Nachweisen, wegen der Sachverhalte, die vor 2010 liegen, „verjährt“ und andererseits wäre bei einer Prüfung auch die Verdienste von Stefan Soiné für die ASV zu berücksichtigen. Dieser hat im Rahmen seines herausragenden Einsatzes im Rahmen der ehramtlichen Tätigkeit unter anderem mehr als maßgeblich zur Professionalisierung der ASV beigetragen. Dies können sicher alle, d.h. Unterstützer und Gegner von ihm, mehr als bestätigen.
Lass uns daher unsere Kräfte auf die Zukunft und nicht auf die Vergangenheit konzentrieren.
Dir und allen anderen „Frohe Ostern“ und herzliche Grüße
Deine Karin
b .) Antwort von Martin zur Ablehnung der Bitte vom 27.März 2018 mit „NEIN“
Liebe Karin,
liebe Salemer Freunde,
die Antwort auf Deine Bitte lautet nein.
Die wirksamere Antwort auf Deine Bitte werden die Stimmen der Wähler geben – vielleicht in den nächsten Tagen, spätestens bei der nächsten Wahl.
Zu Deinen Argumenten:
dass Du Dich trotz Deiner mehr als 6 Monate langen Beschäftigung mit den „Rechts“- handlungen des Vorgängerpräsidiums hinter formellen Argumenten versteckst, enttäuscht mich sehr – und nicht nur mich.
Weil Du damit die eindeutige Nichtigkeit aller alten Unrechtsbeschlüsse im Vorjahr gedeckt hast und mit juristischen Argumenten überaus Wichtiges zum Verschwinden bringen suchst. Um „Ruhe und Harmonie“ zu haben, die es auf der Welt nicht gibt, wie Du als Juristin eigentlich wissen solltest.
Es geht hier nämlich schon lange nicht mehr um Paragraphen.
Es geht um eine Reihe von zum Himmel schreienden Brüchen unseres Salemer Ethos, der zunehmend verschwindet. Der nicht dem Zivilrecht oder Strafrecht unterliegt und schon gar nicht einer juristischen VERJÄHRUNG, die Du mir jedes Mal entgegnest, weil Dir sachliche Argumente zu diesem unangenehmen Ehos-Thema fehlen.
Durch Uneinsichtigkeit und Beharren weniger Personen in der ASV und in Salem geht alles Schlimme immer weiter und weiter, solange diese Personen diese Gemeinschaft (egal ob den ASV oder den IV) nicht verlassen haben.
Juristisch ist das unlösbar.
Es ist das, was ich in einem Beitrag als eine „hygienische Säuberung“ bezeichnet habe, die ein staatliches Gericht ohnehin niemals beurteilen wird. Das muß die ASV schon selber tun und vor allem Du als Präsidentin.
Auch deshalb bin ich gegen die Rechtsverweigerung des neuen Präsidiums im letzten Halbjahr am 15. Februar 2018 nicht zu Gericht gegangen. Das hätte mich wahrscheinlich 2 Jahre weiter beschäftigt, ähnlich wie der Fall André Bartel gegen die ASV (im Fall Robert Leicht), und hätte vielleicht auch € 15.000.- bis € 25.000.- in die Luft geblasen. Denn dieses Urteil, das die ASV verloren hat, wurde vom alten Präsidium nicht und neuen Präsidium ebenso wenig respektiert (siehe Kommentar von Roderich auf CheckSalem).
Diesen Konflikt wirst Du daher nicht lösen können, egal wie viele oder wie wenige Mitglieder ihre Stimmen abgeben oder überhaupt nicht mehrt wie 80 % der Mitglieder aus Enttäuschung, weil es ohnehin nichts nützt.
Denn wenn Ihr das Grundproblem nicht löst, was sicher sehr schwer ist und Mut erfordert, werdet Ihr scheitern wie das letzte Präsidium. Du wirst daher Farbe bekennen müssen, Karin.
Die skandalösen Vorgänge, die die Luft in gesamt Salem seit mehr als einem Jahrzehnt so beschädigt haben und fortwirken, werden weder durch Unterdrückung, Bitten oder Zermürbung weggehen, auch nicht durch weiteren Schülerschwund in Salem oder Mitgliederaustritte in der ASV.
Die neuen Verstöße gegen dieses Salemer Ehos seit über 2 Jahren – um die alten Verstöße vor den 3.800 Mitgliedern zu verdecken – haben alles nur noch schlechter gemacht.
Formalrechtliche „Entlastungen“, die Du erwähnst wirken hier nicht, weil der Ruf in der Öffentlichkeit damit nicht besser wird, wenn weiter mit Worten zerstört wird. Und man mit Stillschweigen reagiert, wenn etwa ein Schulleiter mit geradezu absurden unwahren Behauptungen seinen Mentor zum Retter der Schule vor 7 Jahren hochzujubeln sucht und damit den Respekt von 500 Schüler verspielt (siehe CheckSalem). Es hängt eben alles zusammen in Salem. Und es geht um falsche Worte in Salem und in der ASV.
Daher noch einmal: solange der/die Hauptverursacher unsere Gemeinschaft nicht verlassen haben, wird eine Sanierung – zumindest bezüglich der ASV – unmöglich sein.
Ich habe daher kaum mehr Hoffnung.
Viele Grüsse und ein schönes Ostern!
Martin Pálffy
P.S.: an die Leser: Liebe Salemer Freunde, wenn Ihr meiner Meinung seid und dieses E-Mail erst nach dem 31. 3. 2018 lesen könnt: sendet bitte – trotz Verspätung – die Unterstützungserklärung an die ASV Geschäftsstelle (und an mich in Kopie). Denn es geht auch um die Signalwirkung an das Präsidium, indirekt auch an den IV.
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3a .) Offener Brief von Andreas Zeiser-Radtke, ASV-Beirat und Mitglied des Internatsvereins vom 4.4.2018 mit der öffentlichen Antwort von Martin Pálffy im ASV – Forum und auf CheckSalem
Lieber Martin,
ich möchte mich be- und verwundernd bei Dir für Deine Ausdauer äußern, Deinen Feldzug gegen Stefan Soiné zu führen.
Nur leider erschließt sich mir in keinster Weise wem oder was ein Ausschluss eines Mannes, der sich wie fast kein anderer um die ASV in uneigennütziger Weise so verdient gemacht hat, nützt.
Du führst Vorkommnisse an, welche unbewiesen mehr als 12 Jahre zurück liegen, diese wiederum in noch älteren Dir offensichtlich, aus welchen Gründen auch immer nicht möglich, auszusprechenden Schriftwechseln Dritter beruhen. Warum fühlst Du Dich verpflichtet, diesen Kampf für Dritte zu führen. Wenn es denen, die Du als Betroffene bezeichnest, so am Herzen liegt Satisfaktion für eine Sache zu erhalten, in der Du weder verwickelt noch involviert warst, warum tun diese, ausgenommen Marcus Bierich, Gott habe in Seelig, dies nicht selber?
Lieber Martin, das Neue Präsidium ist von allen Seiten begrüßt und mit größter Mehrheit von uns Mitgliedern gewählt worden. Das neue Präsidium und der Beirat haben sich aus der Mitte der Mitglieder das Ziel gesetzt unseren Verein der Altsalemer zielgerichtet in Zukunft und in der Zukunft zu führen.
Ich gehörte zu den Beiräten, die Deine Ausschluss aus der ASV nicht gut geheißen, und schon gar nicht unterstützt haben. Und umso weniger werde ich Deinen Ausschlussantrag gegen Stefan unterstützen. Nicht nur, weil Stefan weder dem Verein noch einer Person im Rahmen des Vereins der Altsalemer geschadet hat, sondern weil Dein Antrag auf Ausschluss schon gar niemanden und unserem Verein nicht nutzt. Er hat rein gar nichts mit der Arbeit der ASV, weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft zu tun.
Dein Verhalten diesbezüglich treibt leider genau den gleichen mir widerstrebenden Stil der Formalitäten – Reiterei, Pseudo Juristischen Auseinandersetzungen und Rechthaberei fort, den wir eigentlich mit der Wahl des neuen Präsidiums hinter uns gelassen haben. Warum behinderst Du mit diesem, wie ich meine, sinnlosen Antrag diese Aufbruchsstimmung?
Deine Anträge Mitglieder aus zu schließen, welche Dich selbst als Person eventuell verunglimpft oder beleidigt haben, kann ich aus Deiner Position noch verstehen, auch wenn ich auch hier die Meinung habe, dass es auch mal gut sein muss! Denn es nützt unserem Verein nichts. Das jetzige Präsidium ist für diese Vorgänge nicht verantwortlich, und das letzte Präsidium ist, für manche leider, entlastet. Die Beiräte, die in den letzten Legislaturperioden schon dabei waren haben, soweit es Ihnen möglich war, als korrektiv gewirkt.
Wir werden nächste Woche eine Beiratssitzung in Frankfurt haben, bei der wir Beiräte uns, sehr gerne, ehrenamtlich für unseren Verein einsetzen und uns um positive, konstruktive und dem Wohl des Vereins dienenden Punkte kümmern. In aller Hoffnung richte ich den Appell an Dich ES AUCH EINMAL GUT SEIN ZU LASSEN. Bringe Deine Motivation und Dein Engagement doch konstruktiv in die Arbeit der ASV ein, wie Du es damals auch als Beirat für Deine Region getan hast.
(gelöschter Absatz an Caspar, der nicht zum Thema gehört)
Leider oder zum Glück, es liegt im Auge eines jeden Betrachters.: Über und mit wem, und wen oder was im Internatsverein besprochen, vorbereitet, beschlossen oder abgelehnt wird, können wir aus der ASV heraus gut, schlecht oder was immer auch finden.
Es handelt sich beim Internatsverein nicht um eine Tochter, oder eine Abordnung der ASV! Es ist ein rechtlich selbstständiger Verein, der seiner eigenen Entscheidung trifft und diese auch verantwortet! Dies betrifft Sachbeschlüsse ebenso wie Personalia. Wir konnten in der Vergangenheit und wir können auch in der Zukunft hier nichts verhindern oder erzwingen.
(Ende)
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Antwort von Martin Palffy
Uneigennützigkeit, Enttäuschungen und abnehmende Sehschärfe. Antwort an Andreas Zeiser -Radtke.
Lieber Andreas,
Deine Bewunderung für meine Ausdauer ist nicht am Platz. Sie ist schwankend und wird getrieben von laufenden Enttäuschungen. Es wird einem bewusst, dass es die Mühe immer weniger wert ist, sich noch für diese Schule einzusetzen: schwindende Zahl der Mitstreiter und der Mittel, die in einem Loch ohne Boden versinken.
Zu Deiner Bemerkung über Stefans Uneigennützigkeit: diese ist schon OK, auch Deine Uneigennützigkeit ist OK und die tausender anderer, die sich für Salem eingesetzt haben, fast schon 100 Jahre lang.
Uneigennützigkeit ist aber kein Grund, Personen heilig zu sprechen, auch nicht den Stefan. Sie rechtfertigen noch viel weniger, ihm und anderen Personen Dinge durchgehen zu lassen, die „gar nicht so OK“ waren. Denn manche dieser Personen tragen hohe Verantwortung für die Zukunft.
Damit kommen wir zum Knackpunkt, vielleicht sogar zum Schlüssel der Frage: um die Personen, die um Stefan herum versammelt sind/waren. Sie haben keine Begeisterung ausgelöst mit ihren Worten und haben zum Teil beschädigt: den Ruf Salems in der Öffentlichkeit.
Warum wagt es kaum jemand, Verfehlungen zu nennen und Sanktionen zu fordern? Gegen ein paar Leute, die unterstützt wurden von einer weiteren Gruppe von ca. 10 Personen aus IV + ASV, die weiter alles zugedeckt halten wollen? Denn auch sie waren direkt und persönlich daran beteiligt. Sie haben heute überwiegend das absolute Sagen in Salem. Das Sagen ist ja völlig OK, denn ohne klare Führung (pardon, der Ausdruck riecht nicht gut) geht es ja nicht. Sind sie nur unantastbar, weil sie ihren Job ohne Geld machen? Soll weiterhin alles unter dem Teppich bleiben, damit plötzlich Harmonie ausbricht?
Ja, es geht um die Personen, die nun ein mulmiges Gefühl bekommen, wenn man den Stefan an den Pranger stellt und in der ASV endlich einmal – nach Jahren – ein wenig Demokratie haben will durch eine bloße Meinungsbefragung aller Mitglieder per Mitgliedervotum, wie es die Satzung fordert? Denn es geht nur um eine Befragung – keine Entscheidung! Denn die Entscheidung muß später das Präsidium ganz alleine fällen und wird sich dafür in 1 ½ Jahren dafür verantworten.
Daher müssen korrekt gestellte Anträge korrekt erledigt werden und dürfen rechtswidrige und nichtige Entscheidungen nicht weiter unter dem Teppich verbleiben, wie es das neue Präsidium nun haben möchte. Denn selbst wenn das gelingen (würde), werden die Vorwurfe wie ein Krebsgewächs in Salem + ASV weiterwuchern und weiter den Ruf schädigen, ohne Ende. Denn den Ruf können die Beiräte per Mehrheit, noch das Präsidium ändern. Schweigen und Zuschauen genügt eben nicht.
Er wird daher immer voller, der Teppich. Und in Salem werden die Flügel immer leerer. Es hängt eben alles untrennbar zusammen. Will das niemand sehen?
Das Wort uneigennützig sollte übrigens bei uns verboten werden, Andreas, auch in Ausschlussanträgen, wo sie nichts verloren haben. Es riecht einfach zu süß.
Zu Deiner Aussage über meine pseudo-juristischen Auseinandersetzungen muss ich jetzt noch schnell auf den nicht-pseudo-juristischen Beitrag von Kai Konopka antworten, und werde später meine Antwort auf Dein Schreiben fortsetzen. Bis dahin einen guten Wochenanfang!
Viele Grüße an alle und eine gute Beiratssitzung
Martin
P.S.: Dieser Schriftverkehr wird auch auf CheckSalem zu lesen sein, inclusive Verweise bzw. Links auf zusammenhängende Beiträge und Quellen.
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3b .) Offener Brief von Kay Konopka, ASV Beirat Berlin, Rechtsanwalt, an Martin, meine Antwort darauf siehe unten
Lieber Martin,
auf Deinen Antrag vom 19.03.2018 nehme ich als Mitglied aber auch als Beirat der Region Berlin wie folgt Stellung:
Zunächst stelle ich fest, daß ich mich zu den Kräften des Beirats zähle, welche sich in einer Sondersitzung in München so entschlossen und klar gegen Deinen, vom (vorherigen) Präsidium beschlossenen, Ausschluß gewandt hatte. Folge der Entschlossenheit des Beirats, zu der auch unsere jetzige Präsidentin gehörte, war, daß das (vorherige) Präsidium mangels eigener Erfolgsaussichten auf eine Abstimmung verzichtete. Die überwiegende Mehrheit des Beirats hätte gegen das Präsidium gestimmt. Wie uns allen bekannt ist war die Folge, daß das (vorherige) Präsidium seinen Beschluß, Dich aus der ASV auszuschließen, recht still zurücknahm.
Gegen den auf Deinen Ausschluß gerichteten Beschluß habe ich mich frei von persönlichen Gefühlen gestemmt, da er nach meiner Ansicht schlicht unbegründet war und dessen Aufrechterhaltung zum Nachteile der ASV gewesen wäre. Zudem hegte auch ich die Hoffnung, daß nach der Wahl des neuen ASV-Präsidiums wieder die Vernunft über persönliche Animositäten mit der Folge triumphieren würde, daß das Stellen von immer neuen Ausschlußanträgen ein Ende finden wird.
Deinen Antrag, Stefan Soine aus der ASV auszuschließen, halte ich sowohl für unbegründet als auch für verfehlt.
Im Grunde behauptest Du, Stefan habe im Jahre 2006 (oder noch früher) Dritte in ihrer Ehre verletzt. Diese Verletzung dauere bis heute fort, sei nach der Satzung unträglich und gehöre mit einem Ausschluß aus der ASV sanktioniert.
Die von Dir behauptete Ehrverletzung stellt ein höchstpersönliches Recht dar. Da Du Ehrverletzungen Dritter reklamierst auf Grund dessen Du einen Ausschluß forderst, vermag ich bereits Dein Rechtsschutzbedürfnis nicht erkennen. Sollte sich einer dieser namentlich unbekannten Dritten in der Ehre gekränkt fühlen, wäre es Ihnen unter Beachtung der Verjährungsfristen seit 2006 unbenommen gewesen, vor die ordentlichen Zivilgerichte zu ziehen oder sich an den Beirat zu wenden. Deiner Stellungnahme vermag ich jedoch nicht zu entnehmen, daß die namentlich von Dir nicht genannten Dritte nachhaltige Schritte gegen Stefan unternommen hätten. Dies wirft die Frage auf, weshalb Du nach 12 Jahren meinst einen Kampf Dritter fechten zu müssen, den diese bereits damals nicht mit der Konsequenz führten, welche nach Deinen Behauptungen erforderlich und notwendig gewesen wäre.
Deine Ansicht, das Verhalten von Stefan stelle ein Dauerdelikt dar, kann sowohl unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die nach Deiner Darstellung unmittelbar betroffenen Dritten nicht bereits 2006 konsequent gegen Stefan vorgegangen sind, als auch in Hinsicht auf die Grundsätze der Verjährung sowie der Verwirkung, einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Demnach ist für mich völlig unschlüssig, wie ein behauptetes Verhalten aus dem Jahre 2006 (oder vor noch längerer Zeit), also nach zumindest 12 Jahren, immer noch geeignet sein soll, heute noch die Voraussetzungen für einen Ausschluß zu begründen.
Selbst wenn Deine unsubstantiierten Behauptungen den Tatsachen entsprächen, läßt sich Deiner Stellungnahme keine Spur der Abgewogenheit feststellen, da sie nicht ansatzweise auf das für die ASV und Salem positive Wirken Stefans eingeht. Auch das soll es bei Stefan geben.
Sofern Du die schärfste Sanktion, den Ausschluß Stefans aus der SV forderst, wäre bei Deinem Antrag nicht zuletzt wegen der Salemer Prinzipien, für deren Einhaltung Du vorgibst zu kämpfen, zu erwarten gewesen, daß alle für und wider Stefan sprechenden Umstände gerecht abgewogen werden.
Höflich rege ich an, daß Du in Dich gehst und mir sowohl die Frage beantwortest, in welcher Weise Dein Bestreben tatsächlich die ASV und Salem fördern wird als auch welchen Schaden die ASV und Salem hätten, sollte Stefan nicht ausgeschlossen werden.
Zudem frage ich mich, wem es außer der Befriedigung einiger Egos gediehen ist, wenn versucht wird eine zumindest 12 Jahre alte Zwistigkeit zu befriedigen, anstatt seine Kraft zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen zu verwenden.
Wenn Du die Ansicht vertreten solltest, Deinen Kampf gegen Stefan weiterführen zu müssen, dann führe ihn vor den ordentlichen erichten, aber nicht auf dem Rücken der ASV aus oder schreibe meinethalben ein Buch über den von Dir behaupteten Sachverhalt. Dann mögen interessierte Leser darüber eine feuilletonistische Debatte führen oder im Zweifel wird es dann den Zivilgerichten möglich sein, Deine Sachverhaltsdarstellung zu überprüfen.
Solltest Du Deinen Antrag weiter aufrecht erhalten, fordere ich Dich als promovierten Juristen auf, einen ordentlichen Antrag, samt einer unserer Zunft angemessenen, kurzen, sachlichen Begründung nebst substantiierter Beweisführung zu stellen und Dich nicht in schier endlosen, unsubstantiierten Behauptungen zu verlieren.
Abschließend erlaube ich mir anzumerken, daß es mich sehr freute, solltest Du Dein Engagement und Deinen Impetus zur Abwechslung zukünftig auch konstruktiv einsetzen, um den durch die Wahl unseres neuen Präsidium gesetzten Neuanfang der ASV zusammen mit uns Beiräten und Mitgliedern durch Ideen und Taten zu fördern.
Viele Grüße
Kay
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Antwort im ASV-Forum von Martin auf den Beitrag von Kay Konopka vom 5. April 2018
Lieber Kay,
wenn Du im Beitrag vom 5.4.18, in Absatz 5+6 behauptest, „ich fechte einen Kampf für Dritte“, ist das falsch. Ich habe weder einen Auftrag, noch wurde ich um etwas gebeten. Die betreffenden Personen waren alt genug, das selbst zu tun und haben es eben nicht getan – fertig. Vielleicht nahmen sie den Stefan nicht so ernst und wollten Salem nicht schaden.
Der Schaden ist trotzdem eingetreten – für die Schule Schloss Salem.
Es werden daher – meiner Meinung nach – Konsequenzen immer dringender: durch eine „Reinigung“ oder wie man es auch nennen mag. Es geht nicht um juristische Fragen, sondern um eine einfache ASV-politische Entscheidung. Und indirekt vielleicht darum, ein paar hundert Arbeitsplätze in der Schule langfristig zu sichern, nebenbei auch um die ca. 500 Schüler, die ihre Schulzeit in Salem noch abschließen wollen.
Richtig ist hingegen, dass ich Stefan vorgeworfen habe, mit Gerüchten gearbeitet zu haben. Die Tatsache, dass Stefan Gerüchte verbreitet hat, geht aus dem Schriftverkehr eindeutig hervor, der dem Ausschlussantrag beiliegt. Es ist ein schlagender Beweis, Herr Rechtsanwalt!
Wer aber mit Gerüchten arbeitet (der genaue Inhalt von Gerüchten ist ohnehin nie exakt feststellbar) – arbeitet unkorrekt und schwer unmoralisch oder unethisch, egal. Nur darum geht es hier. Er setzt sich damit von vornherein ins Unrecht. Es offenbart seine Gesinnung, Methode und Handschrift.
Die Methode, unliebsame Kritiker fertig zu machen, die auf Missstände hinweisen, ist leider in der ASV üblich geworden. Manchmal direkt und offen, manchmal hinten herum. Genau wie etwa kürzlich, als Roderich (in dessen Abwesenheit) vor Mitgliedern bei einem ASV-Treffen durch eine falsche Aussage, die dann als Gerücht umging, auf niederträchtige Weise abgewertet und unmöglich gemacht werden sollte. Inhalt dieses Gerüchtes siehe oben: nur zum Teil feststellbar. Mir genügt es, was ich davon gehört habe und kann Dir das hier aus Platz- und Zeitmangel nicht beschreiben, weil es sonst den Rahmen meiner Antwort sprengen würde.
Es geht also um Politik. Für die sind die Wähler zuständig, das Volk und nicht nur die Organe, das Präsidium und Beiräte. Sie wurden aber gewählt und müssen das Vertrauen rechtfertigen, das man ihnen als Vorschuss gegeben hat. Vielleicht wollen sie auch wiedergewählt werden.
Dass unsere Politik aber nicht nur die ASV, sondern ganz Salem betrifft wird aber allgemein immer mehr Menschen bewusst und das ist gut. Denn beide sind untrennbar miteinander verbunden, weil die verantwortlichen Akteure überwiegend dieselben sind. Unsere Satzung sagt das auch.
In den von Dir angesprochenen Fällen haben die betroffenen Personen es vermutlich gar nicht wert gefunden, dagegen zu kämpfen, womit auch dein Argument des Rechtschutzbedürf-nisses hinfällig wird. Weil die Vorwürfe nicht nur falsch waren, absurd oder nur dumm und mehr als 95 % der Zuhörer wahrscheinlich ohnehin wussten, dass es falsch war. Die wenigen Personen, die das nicht wussten, wirken dann als Verteiler, was die Sache unkontrollierbar macht.
So wurde in der ASV effizient Politik betrieben und es wurde möglich, dass Wahrheit, Halbwahrheit und Falsches vermischt wurde zu einem unauflösbaren Gemenge, das geeignet war, Personen anzupatzen und/oder ihren Ruf zu zerstören: die Namen ehemaliger hoher Verantwortungsträger Salems (siehe die beiden Anträge gegen Stefan Soiné und Robert Leicht). Oder auch der misslungene Versuch, den Ruf eines kleinen Mitglieds lebenslang zu vernichten durch den koordinierten Vorwurf von 3 Mitgliedern, er hätte Verleumdungen begangen.
Es war in Wirklichkeit aber der Ruf Salems, der damit immer mehr zerstört wurde! (Komme mir bitte jetzt nicht mit dem Argument, ich sei dafür juristisch nicht zuständig).
Durch Falschaussagen, die bei einem Verein von 3.800 Mitglieder unweigerlich alle Grenzen sprengen, wurde – und wird noch heute – die Existenz der Schule noch immer weiter gefährdet. Siehe: leere Stockwerke in Salem und Mindereinnahmen in Millionenhöhe, die zum Teil auf den beschädigten Ruf der Schule in der Öffentlichkeit zurückzuführen ist. Denn Mitglieder, die die ASV verlassen – etwa aus diesen Gründen – werden sich nicht an Diskretion gebunden fühlen. Sie funktionieren Schleuder von Negativinformationen.
Der Teufelskreis der Erosion des Namens Salem kann daher nur gestoppt werden durch eine öffentliche Entschuldigung des Verbreiters der Gerüchte – wahrscheinlich kaum möglich. Oder durch dessen Rücktritt aus allen Institutionen Salems, auch der ASV. Oder als Notlösung durch einen Ausschluss aus der ASV. Es wäre das einzige überzeugende und wirksame Signal für den IV, die Öffentlichkeit und für die kommenden Generationen Salemer Abiturienten, die einmal bei uns Mitglied werden sollten. Sie sollten erfahren, dass wenigstens WIR in der ASV in der Lage sind, bei uns selbst den Kurswechsel zu beginnen!
Leider nochmals an meinen eigenen Fall erinnern: den Vorwurf, ich hätte Verleumdungen begangen, durch 3 Mitglieder, offiziell und schriftlich erhoben und massiv betrieben durch das gesamte ASV Präsidium (insgesamt ca. 10 Personen, auch Personen aus dem IV). Für diesen Fall ist kein Platz mehr unter dem Teppich. Er muss gelöst werden.
Eine überwältigende Mehrheit der anwesenden Mitglieder, die ahnungslos über die Hintergründe gehalten wurden, hat dem alten Präsidium am 4.6.2017 die volle Entlastung gegeben. Und das folgende Mitgliedervotum hat es bestätigt, von Mitgliedern, die von allen negativen Informationen abgeschnitten waren und durch das Präsidium genauso ahnungslos gehalten wurden, satzungswidrig, vereinsrechtswidrig und damit „nichtig ex tunc“. Fast alles wurde dem Präsidium (und genau so auf CheckSalem.eu) vorab schriftlich zur Kenntnis gebracht, lieber Kay.
Und zur Draufgabe und dem Verständnis von „Ehre“ in der ASV: die Verleumdungsvorwürfe gegen meine Person (die lächerlich waren) wurden (bei Gericht!) vorgelegt durch deinen Berufskollegen Thiery, der noch immer Ehrenmitglied der ASV ist.
Zur Information für die Leser: es geht hier ausschließlich um Politik – und nicht um Paragraphen oder juristische Fragen. Die erwähnten Rechtsfragen sind daher erst im nächsten Schritt und NACH Abschluss des Mitgliedervotums zu beurteilen und nicht schon jetzt. Rechtsfragen kommen erst ins Spiel, wenn unser ASV Präsidium ein offizielles Ausschlussverfahren gegen Stefan einleitet (wozu es allerdings nicht einmal verpflichtet ist).
Endgültig wird Rechenschaft über alle Entscheidung des Präsidiums bei der Neuwahl in 1 ½ Jahren getroffen werden, wenn der Souverän, das Volk entscheidet.
Dieses Volk wird von mir höflich gebeten, daran zu denken: Jetzt geht es um das demokratische Recht aller Mitglieder, eine unverbindliche Meinungsäußerung/ den Wunsch ihrem Präsidium über meinen Ausschlussantrag mitteilen zu dürfen. Das müssen alle tun können. Dafür bedarf es als Information die Übersendung meines Ausschlussantrages an alle Mitglieder.
Das Argument „die Durchführung des Votum hätte keinen Sinn, weil der Ausschlussantrag gegen Stefan aus rechtlichen Gründen ohnehin keine Chance hat“ ist hier und jetzt unerheblich. Daher brauchen sich die Mitglieder mit den juristischen Fragen nicht näher zu befassen. (Das genaue Lesen des Ausschlussantrages genügt).
Denn das Präsidium kann nach Abschluss des Mitgliedervotums (egal wie es ausgeht) innerhalb von 3 Minuten meinen Ausschlussantrag ablehnen (sogar ohne Prüfung!), mit dem Ergebnis, dass Stefan Mitglied in der ASV bleibt – so einfach ist das!
Für rechtlich interessierte weise ich darauf hin, dass das inzwischen rechtskräftige Urteil im Fall André Bartel gegen Robert Leicht durch das Präsidium zu berücksichtigen ist, incl. die Erklärungen von Roderich Dold (auf CheckSalem.eu).
Wer will, kann in den rd. 140 Beiträgen auf CheckSalem, die in den letzten 2 Jahren zusammengekommen sind, viele Details erfahren. Konkrete Fragen dazu können nur hier (im Forum) gestellt werden.
Diese Antwort wird auch auf CheckSalem veröffentlicht incl. Links auf weiterführende Beiträge und auf Quellen.
Bitte entschuldige Kay, dass ich auf Dein freundliches Schreiben und die Ratschläge, was ich tun soll, nicht weiter eingehe, weil es ohnehin mehr als genug ist.
Viele Grüße an alle Salemer Freunde!
Martin
Übrigens bin ich froh und dankbar, dass es inzwischen möglich ist, auf diese Weise hier auf dem Forum respektvoll und offen zu diskutieren. Ein enormer Fortschritt zur Vergangenheit!
Der Inhalt dieses Schreibens ist unbedingt Salem-intern zu halten.
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4a .) Beitrag (Teil 1) „Feststellung des Sachverhaltes“ von Martin, 9.4.2018 im ASV-Forum 4a .) Beitrag (Teil 1) „Feststellung des Sachverhaltes“ von Martin, 9.4.2018 im ASV-Forum und dem E-Mail an Stephan Kloess vom 16. Dezember 2015
Anmerkungen zu den „Feststellungen des Sachverhaltes“ zum ablehnenden Beschluss vom 14. April 2018 durch die Präsidentin Karin v. Strachwitz mit der Aussage des Stefan Soiné, er hätte „keine Gerüchte verbreitet“.
Da der ablehnende Beschluss zu einem meiner Anträge hier auf der ASV Homepage veröffentlicht wurde, ist es erforderlich zum besseren Verständnis der nicht informierten Leser auf ein E-Mail vom 16.12.2015 (siehe unten) hinzuweisen, der dieses Thema betraf. Dieses E-Mail wurde durch Stephan Kloess im Ausschlussverfahren gegen mich den ASV-Beiräten in der Berufungsverhandlung nicht vorgelegt. Eine Antwort dazu bekam ich nie. Wer mehr dazu lesen will lese:
Teil 1: E-Mail hier vom 16. Dezember 2015 an Stephan Kloess und
Teil 2: Beitrag in 4b nächster Punkt : „Salemer Saubermänner – mit zweierlei Maß gemessen“
Ich hatte in dem E-Mail meiner Empörung über die Umstände beim Versuch, mich aus der ASV auszuschließen, Luft gemacht. Das war kurz nachdem der einstimmige Ausschlussbeschluss des Präsidiums am 11.12.2015 gefasst wurde, für den ich nur 4 Tage Zeit (!)zugestanden bekam, eine Gegendarstellung abzugeben.
Denn der Ausschluss sollte ganz offensichtlich zeitlich noch vor dem Gerichtstermin (15.12.15) gefällt werden, um mir die Klagelegitimation (das Recht, überhaupt klagen zu können) beim Amtsgericht abzuschneiden oder zumindest in Frage zu stellen. Denn ein Vereinsmitglied kann über interne Angelegenheiten eines Vereins diesen nur klagen, wenn es selbst auch Mitglied ist.
Das Präsidium hatte einige Wochen zuvor meinen kritischen Beitrag sowie mein Lese- und Schreibrecht gelöscht. Zusätzlich wurde mein Name aus der Mitgliederliste gelöscht (!), so dass jeder, der mich suchte, glauben musste, ich sei rechtskräftig bereits (aus der ASV) ausgeschlossen oder gestorben.
Später wurde immerhin mein Name wieder in die Mitgliederliste aufgenommen. Die Sperre wurde aber vollständig erst rückgängig gemacht, nachdem ich den Zivilprozess in der Sachfrage im Februar 2016 zur Gänze gewinnen konnte. Allein diese kurze, absurde, unbedachte rechts- und satzungswidrige Aktion hat der ASV alleine rd. € 4.500.- € 5.000,- gekostet.
Teil 1: E-Mail vom 16. Dezember 2015 an Stephan Kloess
Von: Beyars Office [mailto:office@beyars.com]
Gesendet: Mittwoch, 16. Dezember 2015 22:38
An: stephan.kloess@altsalemer.de
Betreff: zur Klarstellung für Stephan
An Stefan Kloess ASV-Präsident
Lieber Stefan,
falls Du meine persönliche Antwort (per Brief) nicht erhalten hast oder diese nicht weitergeleitet wurde, wiederhole ich meine Schreiben zur Vervollständigung Deiner Informationen. Zu Deiner Antwort daher nur folgendes: dass Ihr mein Rundschreiben nicht weiterschickt, ist Eure Entscheidung, die ich zur Kenntnis genommen habe. Ich möchte aber zu Deinen Argumenten noch folgendes festhalten: Deiner Aussage, „ich bewege mich im Bereich der Kolportage“: Der Ausdruck Kolportage bedeutet in Anlehnung an seine ursprüngliche Bedeutung das Verbreiten von Gerüchten, unbelegten Nachrichten und Gesellschaftsklatsch, beispielsweise in Boulevardzeitungen oder im Internet. Ich bin mir nicht ganz klar, was Du mir hier vorwirfst.
Wenn Du meine Aussage zu Soiné´s Verhalten und zu seiner Verbreitung von Gerüchten meinst, dann verweise ich auf den Schriftverkehr zwischen ihm und Eberhard von Kuenheim hin und zwar den aus dem Zeitraum Mitte 2006 bis vor dem 19. Dezember. Damals hat nämlich er ein Gerücht verbreitet. Eberhard hatte ihm ausdrücklich vorgeworfen, falsche Gerüchte über den ehemaligen Vorstand des IV verbreitet zu haben und vergeblich ersucht, ihn zur Rede zu stellen und die Weiterverbreitung zu unterlassen. Ich hatte darauf schon vor längerem detailliert in einem Schreiben hingewiesen, das Dir vielleicht entgangen war. Es handelt sich um Gerüchte, die Soine verbreitet hat und nicht ich. Mehr nicht.
Dieser Schriftverkehr mit Soinè war übrigens vergeblich, er machte so weiter und steigerte seine Aktivität mit dem besagten 23-seitigen Brief vom 19.12.2006. Lass Dir daher den Schriftverkehr von Stephan vorlegen, er hat ihn ja, dann erfährst Du genau, was damals war.
Ich selbst habe daher nie Gerüchte verbreitet, sondern auf Soinés Gerüchte verwiesen. Ist es verboten, darauf hinzuweisen? Der Hinweis darauf stellt selbst kein Gerücht dar, sondern beschreibt nur ein Faktum. Man verbreitet eben keine Gerüchte und muss die Konsequenzen daraus tragen.
Zur Aussage, meine Beurteilung der Situation und Kritik sei „unzuträglich“ kann ich nur festhalten, dass der Begriff „Unzuträglichkeit“ kaum zu definieren ist und rechtlich völlig unbrauchbar ist. Man kann faktisch alles hineininterpretieren was man will. Was „unzuträglich ist, sieht jeder völlig anders. Unzuträglich könnte etwa auch heißen: „unangenehm für jemanden“ „peinlich“, „falsch“ „kritisch“ und hat damit in der ASV Satzung nichts verloren. Der Begriff ist daher in der ASV Satzung entbehrlich.
In einem freien Rechtsstaat sind kritische Meinungsäußerungen, auch wenn sie für eine Seite unangenehm sind, das „Salz des Öffentlichen“ das man vertragen muss, wenn man sich an eine in der Öffentlichkeit so stark ausgesetzte Stelle wie in Salem hinstellt. Und Gerüchte fallen auf den zurück, der sie in die Welt setzt (Soine) und diese unhinterfragt weiterverbreitet (Leicht).
Und es ist nicht gerade beispielhaft für eine Schule wie Salem, mit fast 600 jungen Menschen und über 100 Lehrern, wenn ein unangenehmer Kritiker, der auf diese Dinge hinweist, auf diese Art, wie es hier passiert, kalt gestellt werden soll durch Löschung eines Beitrages. Vielmehr gefährdet gerade diese intolerante Haltung den Ruf Salems in der Öffentlichkeit und auch die ASV.
Man muss sich ja nicht weiter einer Kritik aussetzen und kann nach Hause gehen, wenn man diese „Unzuträglichkeiten“ nicht verträgt – dann wäre der Spuk vorbei.
Zur Aussage: „vertrauliche Informationen“: ich wüsste nicht, welche „vertraulichen“ Informationen ich veröffentlicht habe und welche „Funktion“ ich missbraucht habe? Meine einzige „Funktion“ ist die eines einzelnen Mitgliedes, dem etwas nicht gefällt und der es auch offen ausspricht. Mehr nicht. Beleidigt und herabgesetzt habe ich niemals eine Person in meinen Beiträgen.
Und wenn – wer das auch immer ist – mir jemand Informationen oder Unterlagen gibt, damit ich sie zur Grundlage meiner Kritik heranziehe, oder zur Wiederherstellung einer sauberen Situation in Salem und in der ASV, ist das eine Angelegenheit zwischen dieser Person und mir persönlich.
Vorausgesetzt ich selbst habe diese Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt auf ihre Richtigkeit geprüft. Und das habe ich sehr genau gemacht!
Und gerade diese erforderliche Sorgfalt hat Robert Leicht nicht angewandt, indem er die längst widerlegten Aussagen Soinés in ASV Kreisen verbreitet hat.
Er hat die Vorwürfe nicht geprüft! Und hat unwahre Informationen gegen den alten IV Vorstand und den langjährigen Leiter Salems erhoben. Robert hat diese „Informationen“ in ASV Kreisen verbreitet, ohne es erforderlich gehalten zu haben, die Vorwürfe auch mit einer einzigen der beschuldigten Personen vorher gegengeprüft zu haben und sie gefragt hat, ob das alles stimmt!
Gerüchte verbreiten ist ein schweres Vergehen vor allem gegen die Prinzipien Salems und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Denn dann macht er es vielleicht noch genauso weiter, wenn er glaubt, dass man ohne Konsequenzen über andere Personen schlecht sprechen darf. Und alle schweigen und tun so, als seien dies nur „alte Sachen“.
Denn „alte Sachen“ sind es keinesfalls, wenn man zu Pfingsten 2013 hören muss, Bueb hätte unwahre Fakten verbreitet („Lügner“), wie ich es selbst gehört habe. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das Gespräch mit Robert und den folgenden Schriftverkehr von Juni 2013, den ich im Verfahren bei Gericht vorlegen werde, falls es nötig wird. Und wenn man noch zu Pfingsten 2015 hören musste, Bueb sei ein „Betrüger“ (auch mit Verweis auf einen folgenden Schriftverkehr, der bei Gericht vorgelegt werden kann, mit allfällig erforderlichen Aussagen der beteiligten Personen).
Es sind daher keine „alte Sachen“ wenn damit seit 9 Jahren lang das Klima in Salem nachhaltig negativ beeinflusst wird, mit einer Permanentbeschädigung des Salemer Klimas.
Denn auch wenn man den Dr. Bueb nicht mag, darf man das nicht sagen. Ich hoffe nur, er wird es nicht erfahren. Und was wird passieren, wenn er es erfahren wird?
Und wenn die ASV solche Sachen akzeptiert (für den IV kann ich hier nicht sprechen), dann kann sie zusperren. Denn ein Verein mit 4.000 Mitglieder ist eine Dimension, die niemand in den Griff bekommen wird, nicht durch Löschen von Kritiken und durch den Versuch, Personen aus dem Verein auszuscheiden, die dieses das thematisieren. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Salemer Schulen auf einem hohen Ross mit Super-Ethik reiten können, diesen tollen Prinzipien, wenn sich ihre wichtigsten Verantwortungsträger so verhalten haben.
Bei Moral und Ethik und Sauberkaut gibt es nämlich keine Verjährung, wie im Straf- oder Zivilrecht.
Dann kann man – bei der heiklen finanziellen Situation, in der sich die Schule befindet – Salem gleich einem „Resteverwerter“ zur Ausplünderung überlassen und nicht nur den Hohenfels sondern gleich den gesamten Grundbesitz verkaufen. Denn eine Schule, die ihre Gebäude veräussert, wird bald in andere Hände kommen.
Grüße von
Martin Pálffy
Ende Teil 1
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4b .) Beitrag (Teil 2) „Salemer Saubermänner“ vom 9.4.2018 im ASV Forum mit erfundenen Vorwürfen gegen einen Kritiker
Der Ausschlussantrag gegen mich von Uli Wackerhagen vom 7. Dezember 2015 ging um 15:45 bei der Geschäftsstelle der ASV ein. Daraufhin wurde in einer Sitzung des ASV Präsidiums die Einleitung des Ausschussverfahrens gegen mich einstimmig beschlossen. Diesen Beschluss erhielt ich 2 Minuten danach um 15:47 per E-Mail mit der Aufforderung, innerhalb von 4 Tagen dazu Stellung zu beziehen.
Ganz so schnell war das zwar nicht möglich (meine endgültige Stellungnahme erfolgte erst im Berufungsverfahren am 11.2.2016 gegen meinen Ausschluss. siehe unten Nr. 3).
Am 11. Dez. 2015 wurde durch das Präsidium einstimmig mein Ausschluss beschlossen, 4 Tage nach der Einleitung.
Tatsächlich wurde mir – auf andere Weise und hinter den Kulissen – der Vorwurf gemacht, ich würde mit unwahren Gerüchten arbeiten („alte Geschichten“) und verwende unrechtmäßig erworbene Unterlagen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. Das war der wahre Grund.
Wohlgemerkt: diese Vorwürfe standen NICHT im offiziellen Ausschlussantrag von (Rechtsanwalt) Wackerhangen gegen mich, sondern schwebten unsichtbar wie eine Wolke über dem Verfahren, das dem Zweck diente, meinen Namen in der ASV und Salem kaputt zu machen.
Ein weiterer Worwurf war darin auch nicht enthalten (das hat man nicht gewagt): der Versuch eines Rufmordes an meiner Person. Davon erfuhr ich jedoch erst einige Tage später nach der Gerichtsverhandlung am 15. Dez. 2015.
Alle Unterlagen dazu können auf CheckSalem intern mit dem Suchwort: „Gegenschrift“ oder „11. Februar 2015 gefunden werden. Darin sind enthalten:
1 .) Ausschlussantrag von Wackerhagen vom, 7.12.2015: auf Seite B 2, Blatt 1-3
2 .) Ausschlussbeschluss des Präsidiums vom 11.12.2015: auf Seite B4, Blatt 1-3
3 .) meine Berufung mit allen Gegenargumenten vom 11.2.2016: auf Seite EB, Blatt 1-10
4 . ) der Ausschlussantrag gegen 2 der 3 ASV Mitglieder (Kloess und Siedle-Bank) mit falschen schriftlichen Beschuldigungen gegen mich.
Die Spitze an Niedertracht war aber folgendes: für den Zeitpunkt nach dem Ausschluss wurden – wahrscheinlich zur Begründung 3 E-Mails mit erfundenen Vorwürfen „ich hätte Verleumdungen begangen“ durch 3 ASV Mitglieder an die ASV Geschäftsstelle geschickt. Alle lauteten ganz ähnlich und wurden vermutlich bestellt. Eine Begründung, wie, wann und gegen wen die Verleumdungen erfolgt waren, fehlten, Indizien fehlten und (es fehlten die) Beweise . Trotzdem wurden sie durch den Rechtsanwalt Detlef Thiery (Ehrenmitglied der ASV!), dem Gericht im Zivilprozesses vorgelegt, um meine Glaubwürdigkeit vor dem Gericht zu untergraben.
Diese 3 E-Mails hätten vermutlich – nach „erfolgreichem“ Ausschluss“ (meiner Person) – dem Präsidium gedient, in einem Rundbrief an alle 3.850 ASV Mitglieder etwa folgende Worte schreiben zu können:
„Martin Pálffy ist ein Verleumder. Er war aus der ASV zu entfernen“. Wir, Inhaber von Ehrenpositionen haben die höchsten verantwortlichen Positionen in der ASV und in der Schule Schloss Salem (inne). Wir unterliegen dem Salemer Ehrenkodex, der uns zwingt, solche Personen aus unserer Mitte zu verweisen. Wir sind zutiefst erschüttert und bedauern seine mehrfachen Entgleisungen. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Eine Berufung dagegen ist nicht möglich“.
Es war ein glatter Rufmordversuch an einem Kritiker. Der Versuch misslang. Detlef Thiery wurde sogar das Mandat entzogen bzw. aus der Schusslinie zurückgezogen. Eine große deutsche Anwaltskanzlei wurde mit der Fortsetzung der rechtlichen Beratung und des Prozesses im Fall André Bartel gegen die ASV (Ausschlussantrag gegen Robert Leicht) betreut, was Kosten von insgesamt rd. € 20.000,- bis € 30.000,- (von mir geschätzt) verursacht haben könnte.
Zeitlich danach hat mir Stephan Kloess am 4.6.2017 in der Eröffnung der Mitgliederversammlung am 4.6.17 , auf einer 3 seitigen Projektion detailliert, vor ca. 200 Mitgliedern vorgeworfen, ich allein (!) hätte dem Verein Rechtskosten von 23.993,- € verursacht, was auch der vormalige Schatzmeister (Marc Buchholz)mit seinen Worten den anwesenden Mitgliedern bestätigt hat. Dieser Betrag (richtig; Diese Vorwürfe sind) ist unglaubwürdig und ist bis heute noch nicht vollständig aufgeklärt worden. LINK.
Eine detaillierte glaubhafte Nachprüfung und Zuordnung der Rechtskosten aus 2015 – 2017 scheint mir, gibt es noch nicht, weil mir das neue Präsidium in den letzten Monaten dieses Jahr die mir vorgeworfenen Kosten nur sehr vage und nicht glaubhaft darstellen konnte. Eine Nachprüfung könnte aber bald erforderlich werden, da die ASV aus Verjährungsgründen rechtzeitig mögliche Regressansprüche gegen Auftraggeber für Anwälte zu überprüfen hat, auch für Aufträge, die allenfalls nicht ganz rechtmäßig waren, was ich befürchte. Dabei sind alle Rechtskosten für jeden Einzelfall exakt zu trennen, wie das auch die Anwaltsordnung vorschreibt . Da solche Kosten noch im Mai 2017 angefallen sind UND der Ausgang – vor allem im Fall André Bartel ASV-intern noch nicht abgeschlossen war, war der zuständige ASV Abschlussprüfer für den Jahresabschluss im Zeitpunkt seiner Prüfung gar nicht in der Lage, diese Kosten eindeutig zu überprüfen, geschweige ein(e) Zuordnung zu machen und ihre Rechtsmäßigkeit zu beurteilen. Eine allfällige Entlastung des alten Präsidiums scheint daher – immerhin geht es hier um mehrere 10.000,- € – dringend aufklärungsbedürftig.
Ende Teil 2
P.S. Alle ASV Mitglieder sind dazu eingeladen, ihre Meinung oder Fragen hier im Forum (!) zu äußern, um hier ASV-intern diskutieren zu können, wie es unsere Satzung erfordert. (Auf CheckSalem ist das nicht möglich). Für Rückfragen (bitte möglichst nur schriftlich) bin ich unter der E-Mail Adresse im ASV Verzeichnis erreichbar.
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5 .) Beitrag von Christian-Marius Metz vom 22.5.2018 im ASV Forum 7 Fragen
an Martin Pálffy und meine Antwort, im ASV Forum veröffentlicht sowie in CheckSalem
Guten Abend Martin,
wir kennen uns nicht persönlich und Folgendes ist von mir als Vertreter der „schweigenden Masse“ nicht persönlich gemeint, aber es muss jetzt doch mal raus:
– Immer wieder erreichen mich Mails (oder dieser Beitrag) mit Deinen seitenlangen Abhandlungen was bei der ASV alles so schiefläuft. Dann laufen folgende Gedanken ab: 1. „Nicht der schon wieder“. 2. „Das soll ich jetzt alles lesen?“ 3. „Was hat der eingentlich für ein Problem?“
– Ich habe mich dann bis Phase 3 durchgekämpft und es wird dann immer unüberschaubarer und es hört nicht auf….
– Am Ende brummen dann die Vokabeln: „Verleumdung“, „Gerücht“, „Ausschluss“, „Präsidium“, usw. und dann immer wieder die gleichen Namen…
Ich bitte Dich darum, daß Du mir möglichst kurz zu folgenden Fragen antwortest:
– Warum nimmst Du Dich so wichtig? Was ist Dein Motiv? Ehrenrettung oder doch eher Aufmerksamkeit?
– Warum reagiert kaum einer bei Deinen schwergewichtigen Aussagen?
– Geht das jetzt immer so weiter? Wieso kommt es zu keiner Aussprache, in der offene Punkte final geklärt wird – sollte es überhaupt was zu klären geben?
Schöne Grüße aus Nürtingen
Christian
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Antwort von Martin vom 28.5.2018
Lieber Christian,
danke für Dein Interesse. Vorab – ob ich ein Problem habe – nein, ich habe kein Problem. Probleme hat die Schule, die in den letzten 7 Jahren mehr als 150 Schüler verloren hat. Und die ASV – genauer das Präsidium – hat das Problem, offene Fragen durch das Verschieben unter den Teppich lösen zu wollen. Ob das möglich ist, wird sich noch zeigen.
Zu Deinen Fragen:
1 .) Frage: Warum nimmst Du Dich so wichtig? Antwort: ich bin als Einzelperson nicht wichtig. Wichtig ist die ASV und die lebendige Verbindung aller ehemaligen Schüler
1: „mit der Schule“, 2: „untereinander“, 3. die Förderung und Unterstützungen von Einrichtungen zur Pflege des Salemer Gedankens“ und 4: „die Verbreitung und Vertretung der Salemer Idee“.
Lese bitte die §§ 2 und 7 unserer Satzung einmal genau durch. Darum geht es nämlich, sonst nichts.
Eine lebendige Verbindung bei einem Verein mit fast 4.000 Altschülern, die über alle deutschen Bundesländer und ca. 30 Staaten der Welt verstreut sind, aus ca. 60 Generationen von Altschülern kann überhaupt nur mit Hilfe des Internets funktionieren. Die Brücke dazu ist seit 2013 das ASV Forum, über die die Kommunikation zu laufen hat – vor allem bei den wesentlichen Fragen. Diese Brücke war jahrelang absichtlich abgesperrt. Meinungen konnten – satzungsgemäß und dem deutschen Vereinsrecht gemäß – nicht ausgetauscht werden. Es war den Mitgliedern nicht möglich, Bekanntmachungen anderen Mitgliedern zu machen und ein offener Dialog über Probleme war
1 .) technisch unmöglich,
2 .) war nicht erwünscht und
3 .) alle Versuche vieler engagierter Mitglieder, das zu ändern, wurden unterdrückt.
Diese Sperre hängt wie ein „juristisches Leichentuch der Nichtigkeit“ über fast allen Entscheidungen des alten Präsidiums, auch die vom 4.6.2017. Und das neue Präsidium will das nicht wahrhaben.
Irgendwann explodiert jeder Druckkessel ohne ein Ventil zum Ausgleich.
2 .) Frage: Was ist Dein Motiv? Antwort: mein Motiv war bereits Pfingsten 2015 bei der Mitgliederversammlung das Ende der Sperre herbeizuführen. Mein Antrag zur Öffnung des Forums, der damals im nachfolgenden Mitgliedervotum eine 74 %- ige Zustimmung fand, wurde wenige Monate danach durch das alte Präsidium ins Gegenteil umgekehrt (durch die Nutzerbestimmungen von Stephan Kloess). Zeitlich danach fielen in Salem die unumkehrbaren Bau- und Schließungsentscheidungen. Der Antrag von André Bartel im Fall Robert Leicht wurde missachtet, die Gerichtsentscheidung des Amtsgerichtes wurde auch beim Antrag Soiné missachtet obwohl das Präsidium das Gerichtsverfahren bereits zu 100% verloren hatte. Der Antrag Hatz&Siedle-Bank wurde missachtet und meine rechtzeitige Vorwarnung der Nichtigkeit vom Frühjahr 2017 wurde wie Luft behandelt.
Und als Krönung versucht nun das neue Präsidium durch Nichtstun alles einfach unter dem Teppich zu belassen, zu beschwichtigen und gutes Wetter anzuordnen. Es bleibt wie früher, nur die Akteure sind andere. Das ist der Neuanfang.
3 .) Frage: Ehrenrettung oder doch eher Aufmerksamkeit? Antwort: nicht entweder oder sondern: beides. Wenn die Ehre von Personen vor 12 Jahren in Frage gestellt und beschmutzt wurde (und ziemlich gravierend 2015/16 noch ein weiteres Mal), alles ohne die geringste Einsicht fast aller Verursacher, ohne klare Entschuldigungen und ohne Konsequenzen für diese, ist jedes Unternehmen am Ende. Denn es geht hier schon lange nicht mehr um die Ehre von Personen. Es geht darum, dass die Fähigkeit zur Selbstreinigung nicht mehr vorhanden ist. Darauf müssen alle Mitglieder der ASV aufmerksam gemacht, sie müssen sogar alarmiert werden!
4 .) Frage: Warum reagiert kaum einer bei Deinen schwergewichtigen Aussagen? Antwort:
kaum jemand reagiert mehr, weil diese Themen für die Mehrheit der Mitglieder schon völlig gleichgültig geworden sind, sie sind abgestumpft und enttäuscht. Weil viele, die in den vergangenen Jahren unangenehme Fragen gestellt oder kritisiert haben, Vorschläge gemacht hat, bekämpft wurden, lächerlich gemacht wurden, oder als Nestbeschmutzer bezeichnet wurden oder ignoriert wurden. Mit kurzen Worten kann ich hier nicht zum x-ten Mal auf die einzelnen schwergewichtigen Vorfälle hinweisen. Das habe ich bereits zum Teil hier im ASV Forum gemacht und ebenso mit aller Deutlichkeit auf CheckSalem, umfangreich und ungeschminkt. Wer lesen will, kann es alles nachlesen.
Aber Immerhin: vielleicht sind Deine Fragen ein Anstoß, das Eis des Schweigens und der Peinlichkeit zu überwinden und zu beginnen, offen darüber zu diskutieren: schreibend hier im ASV Forum. Es ist unser Ventil zum Ausgleich, man braucht nur damit anzufangen.
5 .) Frage: Geht das jetzt immer so weiter? Antwort: ja, das fürchte ich. Es wird davon abhängen, ob vielleicht doch noch Einzelne sich entscheiden, aktiv zu werden – jetzt und nicht irgendwann. Denn es gibt noch eine Lösung. Alleine kann das ein Einzelner nicht tun. In meinen letzten 3 – 4 Beiträgen hier im ASV-Forum oder auf CheckSalem erfährst Du alles Wichtige.
6 .) Frage: wieso kommt es zu keiner Aussprache, in der offene Punkte final geklärt werden? Antwort: die offenen Punkte habe ich mit dem neuen Präsidium seit Sept. 2017 in 10 – 20 E-Mails ausdiskutiert und bin dafür nach München zu einer Besprechung gefahren, Erfolg: Null. Das Herumreden geht weiter wie bisher. Im Gegensatz zu den 6 vergangenen Jahren gibt es aber – trotz gegensätzlicher Auffassungen – ein gute Gesprächsklima, dank Karin.
7 .) Frage: sollte es überhaupt was zu klären geben? Antwort: die Frage ist etwas unklar. Wenn Du meinst, ob man „überhaupt klären soll“, dann meine ich: man soll nicht, man muss klären! Weil ohne Aussprache nichts geht, daher muss die Gesprächsbasis erhalten bleiben, und der Respekt vor dem Gegenüber (den gab es früher nicht). Und man sollte den Mut haben, mit seiner Meinung allein dazustehen und trotzdem bereit sein, in Offenheit zu diskutieren. Eine Lösung gibt es nämlich immer, wenn alle wollen. Hier vertraue ich dem Präsidium und den meisten Beiräten, weil auch sie das wollen. wie auch noch viele Mitglieder. Vielleicht ist das noch zu schaffen.
Denn es geht um die Sache und die Sache ist die ASV – und unsere alte Schule!
Viele Gruße
Martin
P.S.: Nachsatz: wem es zu mühsam ist, die Fakten und Hintergründe zu erfahren und nur zu jammern, sollte sich nicht beklagen, dass sich nichts ändert. Dann wird es weitergehen wie bisher. Denn auch sie tragen eine Mitverantwortung, weil sie nicht genug getan haben!
Dieser Beitrag wird auch auf CheckSalem (intern) veröffentlicht, weil nicht wenige Mitglieder nur dort nachlesen, weil sie seit Jahren nicht mehr das ASV Forum besuchen.
Ende
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6 .) Beitrag vom 31.5.2018 von Hanns Peter Grimm zu den Fragen von Christian Metz an Martin veröffentlicht im ASV Forum
Lieber Christian,
Du kennst mich nicht, ich kenne Dich auch nicht. In zeitlicher Zuordnung gehöre ich zur Generation von Martin Pálffy, mit dem ich 2 Jahre auf dem Hohenfels verbracht habe, Bernd Simon, der neulich sich ebenfalls hier im Forum zu dieser Sache geäußert hat, Klassenkamerad und befreundeter Kostudent der Medizin an der FU Berlin in den heißen Jahren 65-68, Peter Michaelis, ebenfalls Klassenkamerad, Past-Präsident und aktuell noch immer Mitglied im IV sowie Robert Leicht, der mich seinerzeit hilfsbereit in seiner Hinterhofwohnung in Berlin-Kreuzberg aufgenommen hat, als ich dort gelandet war, noch ohne Wohnung und Zulassung zum Studium.
Ich nehme an, Du gehörst einer wesentlich jüngeren Generation an, und nehme Bezug auf Deine Anfrage an Martin Pálffy im Altsalemer Forum vom 22.5.18. Zunächst danke ich Dir, dass Du überhaupt auf Martin eingegangen bist und ihm Gelegenheit gegeben hast, sich in dieser sachlichen und menschenfreundlichen Art zu äußern, wie er das am 26.5. hier im Forum dankenswerterweise getan hat.
Was mir auffällt, ist, dass Du Dich, wie offenbar die große Mehrheit der Mitglieder der ASV, einer schlecht durchschaubaren Phänomenologie gegenüber siehst, die Dich misstrauisch macht, noch zumal gegenüber einem Martin Pálffy, der so ohne erkennbaren Widerhall völlig sinnlos gegen den Strom zu schwimmen scheint. Das kann doch nur einer sein, der sich wahnsinnig wichtig nimmt, ewig herumnölt und auf Kosten einer Gesellschaft, die an sich anderes zu tun hat, seine persönlichen Komplexe auslebt.
Aus meiner Sicht ist dem nicht so, und ich möchte die Sache deshalb an dieser Stelle auf den Punkt bringen, der auf drei klar umreißbaren zentralen Ereignissen beruht.
- Der ASV-Mitgliederversammlung hatte Martin während der Pfingsttagung im Juni 2017 den Antrag auf ein Mitgliedervotum vorgelegt, dessen Inhalt vom damaligen Präsidium den Mitgliedern der ASV satzungswidrig, bewusst und in klarer undemokratischer Absicht nicht vorab unterbreitet worden war und der coram publico dann von diesem Präsidium mit Agitation und unsachlichen Informationen destruiert und genüsslich abgeschmettert worden ist.
Es handelte sich um einen absolut skandalösen Vorgang, der unerträglich ist. Vom ständig auf den Lippen getragenen „Salemer Geist“ keine Spur! Was dabei höchst suspekt ist: Das scheint so gut wie niemandem unter den Absolventen Hahnscher Charakterstählung aufgefallen, geschweige denn als Anlass eines Aufschreis zur Korrekturbedürftigkeit gesehen worden zu sein. Und das neue Präsidium kehrt die Sache mehr oder weniger hilflos unter den Teppich. In der Psychologie nennt man so etwas Verdrängung. Verdrängung aber ist der Motor neurotischer Fehlentwicklungen.
- Zentraler Inhalt der Attacken Martins sind Gerüchte, die Stefan Soigné Anfang der 2000er Jahre zum Schaden Salems nach Angabe Betroffener verbreitet hat. Bei diesen geht es nicht nur um die Ehrverletzung verdienter Salemer Akteure, sondern vor allem um historische Fehlinterpretationen, die geradenwegs zu Punkt 3. geführt haben:
- Die subkutan über die Jahre konservierten Fehlinterpretationen Stefans sind von Robert Leicht bei seinem Antritt als IV-Vorsitzender, soweit von mir beurteilbar, unhinterfragt und unkontrolliert übernommen worden und haben zur gegenwärtigen Entwicklungsstrategie geführt: Diese besteht in der meines Erachtens fatalen Aufgabe des pädagogischen Konzeptes Hohenfels und in der Investition von 20 Millionen € in die Immobilie Schloss Salem, die der Schule nicht gehört, bei konsekutiver Abwicklung der im Besitz der Schule befindlichen Immobilien Spetzgart und Im Härlen!
Selbstverständlich kann man über diese Dinge geteilter Meinung sein. Aber es müsste zumindest eine Meinungsbildung, die den Namen verdient, überhaupt erst einmal stattfinden. Und die möglichen Fehlerquellen müssten dingfest gemacht werden und nötigenfalls auch Konsequenzen mit sich bringen. Tatsächlich aber steht die Salemer Öffentlichkeit dem Ganzen mit absolutem Desinteresse gegenüber.
Der IV ist ein okkludiertes Gremium, das keiner Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig ist! Und die Agierenden des ASV sind bemüht, nach Kräften abzuwimmeln und den vorherrschenden Zustand des Unausgegorenen aufrecht zu erhalten. Von Verjährung ist die Rede, von nicht Nachgewiesenem. Von der Prima-vista-Ablehnung der Beurteilung von Negativem, weil doch „Verdienste“ vorliegen.
Ich will Stefans Verdienste nicht klein reden. Aber zum einen sind „Verdienste“ trotz ihres positiven Aspekts immer auch etwas Hinterfragbares. Zum Beispiel, ob das Engagement eines Menschen immer nur uneigennützig oder vielleicht nicht auch zumindest zum Teil von einem gehörigen Quantum des Eigennutzes unterfüttert ist. Zum anderen können „Verdienste“ keine Begründung dafür sein, dass Fehlverhalten nicht mehr angeschaut werden müsste! Fehlverhalten verjährt juristisch. Hier haben wir es aber nicht mit einem juristischen, sondern einem gesellschaftlichen Prozess zu tun!!
Gestern kam von der ASV eine Mail, mit der die Ausstrahlung eines Filmes über Salem am 3.6. angekündigt wird, zu der Herr Westermeyer sagt: „Die SWR-Produktion „Bodenseegeschichten Salem – Kloster, Schloss, Eliteschule“ ist wunderbar geraten.
„Eliteschule“!!! Ich glaube nicht, dass es Ziel Hahns war, eine Eliteschule zu gründen, sondern er sah unter dem Eindruck des ethischen Zusammenbruchs Europas durch das Ereignis des 1. Weltkriegs das dringende Erfordernis der Charakterbildung der nachfolgenden Generationen und der Ertüchtigung ihres sozialen Engagements. Ob der Begriff „Eliteschule“ damit vereinbar ist, möchte ich stark bezweifeln. Salem ist in der Tat seit vielen Jahrzehnten hervorragend in Sachen Selbstbeweihräucherung. Und wer das Salem im Auge hat, das ich kannte, stellt sich die bange Frage, ob die Salemer Pädagogik sich nicht zunehmend in der Erziehung zur ökonomischen Funktionsfähigkeit erschöpft, statt Charakterstärke und soziales Engagement hervorzubringen, mit dem Nebeneffekt einer Schickeria-Gesinnung, für die Genuss und Selbstdarstellung prävalent sind.
Wo bleibt der „Salemer Geist“?? Ich vermisse die Konstitution einer aktiven Gruppe vor allem junger Altsalemer, die diese Dinge endlich aufzuarbeiten bereit sind.
Viele Grüße aus der Nordheide
Peter Grimm
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7 .) Beitrag von Bernd Simon vom 31.5.2018 an Christian Matz zu dessen Fragen an Martin
Lieber Christian
mir geht es wie meinem Freund und ehemaligen Mitschüler Hans-Peter Grimm, der ja sehr eindeutig Stellung bezogen hat.
ich bin erneut entsetzt über die unbegreiflichen Maßnahmen, Erklärungen und Entscheidungen der früheren Präsidenten Soigne und seines Nachfolgers,sowie des jeweils Verantwortlichen Präsidiums. Hier sind schwere unkorrekte Entscheidungen erfolgt. darüber ist ausführlich berichtet und geklagt worden.
Leider hat das seit nahezu 2 Jahren amtierende Präsidium die Gelegenheit bisher nicht wahrgenommen hier für einen reinen Tisch zu sorgen. Ich vermute,dass hier einfach der Mut zu einem Neuanfang fehlt, obwohl es offensichtlich sehr vernünftige Ansätze zu Veränderungen gibt. Das ist übrigens in vielen Vereinen so, dass Amtsvorgänger die Nachfolger hartnäckig unter Druck setzen, dass keine unliebsamen „vertraulichen“ Geschehen ans Tageslicht gezerrt werden. Eine ganz ähnliche Geschichte erleben wir gerade in unserem Sportverein, da geht es um ein Neubauprojekt in fast identischer Größenordnung. Auch hier spielten die Mitglieder keine wesentliche Rolle, bis sie in letzter Minute wachgerüttelt und schwierig wurden……
Also Martin Palffy ist kein Wichtigtuer und auch weder ein Verleumder oder gar Psychopath. Es gibt gute Gründe seine Befürchtungen zu teilen, zumindest zu respektieren. Wenn die derzeit Verantwortlichen sich nicht bewegen und für eine offene, und demokratische Diskussionskultur eintreten, bin ich bezüglich einer positiven Entwicklung für Jung und Altsalem sehr skeptisch.
herzliche Grüße
Bernd Simon
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8 .) Der Ausschlussantrag von Uli Wackerhagen vom 7. Dezember 2015 gegen meine Person (und der Versuch eines Rufmordes).
Der Ausschlussantrag gegen mich von Uli Wackerhagen vom 7. Dezember 2015 ging um 15:45 bei der Geschäftsstelle der ASV ein. Daraufhin wurde in einer Sitzung des ASV Präsidiums die Einleitung des Ausschussverfahrens gegen mich einstimmig beschlossen. Diesen Beschluss erhielt ich 2 Minuten danach um 15:47 per E-Mail mit der Aufforderung, innerhalb von 4 Tagen dazu Stellung zu beziehen.
Ganz so schnell war das zwar nicht möglich (meine endgültige Stellungnahme erfolgte erst im Berufungsverfahren am 11.2.2016 gegen meinen Ausschluss. siehe unten Nr. 3).
Am 11. Dez. 2015 wurde durch das Präsidium einstimmig mein Ausschluss beschlossen, 4 Tage nach der Einleitung.
Tatsächlich wurde mir – auf andere Weise und hinter den Kulissen – der Vorwurf gemacht, ich würde mit unwahren Gerüchten arbeiten („alte Geschichten“) und verwende unrechtmäßig erworbene Unterlagen, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien. Das war der wahre Grund.
Wohlgemerkt: diese Vorwürfe standen NICHT im offiziellen Ausschlussantrag von (Rechtsanwalt) Wackerhangen gegen mich, sondern schwebten unsichtbar wie eine Wolke über dem Verfahren, das dem Zweck diente, meinen Namen in der ASV und Salem kaputt zu machen.
Ein weiterer Worwurf war darin auch nicht enthalten (das hat man nicht gewagt): der Versuch eines Rufmordes an meiner Person. Davon erfuhr ich jedoch erst einige Tage später nach der Gerichtsverhandlung am 15. Dez. 2015.
Alle Unterlagen dazu können auf CheckSalem intern mit dem Suchwort: „Gegenschrift“ oder „11. Februar 2015 gefunden werden. Darin sind enthalten:
1 .) Ausschlussantrag von Wackerhagen vom, 7.12.2015: auf Seite B 2, Blatt 1-3
2 .) Ausschlussbeschluss des Präsidiums vom 11.12.2015: auf Seite B4, Blatt 1-3
3 .) meine Berufung mit allen Gegenargumenten vom 11.2.2016: auf Seite EB, Blatt 1-10
4 . ) der Ausschlussantrag gegen 2 der 3 ASV Mitglieder (Kloess und Siedle-Bank) mit falschen schriftlichen Beschuldigungen gegen mich.
Die Spitze an Niedertracht war aber folgendes: für den Zeitpunkt nach dem Ausschluss wurden – wahrscheinlich zur Begründung 3 E-Mails mit erfundenen Vorwürfen „ich hätte Verleumdungen begangen“ durch 3 ASV Mitglieder an die ASV Geschäftsstelle geschickt. Alle lauteten ganz ähnlich und wurden vermutlich bestellt. Eine Begründung, wie, wann und gegen wen die Verleumdungen erfolgt waren, fehlten, Indizien fehlten und Beweise. Trotzdem wurden sie durch den Rechtsanwalt Detlef Thiery (Ehrenmitglied der ASV!), dem Gericht im Zivilprozesses vorgelegt, um meine Glaubwürdigkeit vor dem Gericht zu untergraben.
Diese 3 E-Mails hätten vermutlich – nach „erfolgreichem“ Ausschluss“ – dem Präsidium gedient, in einem Rundbrief an alle 3.850 ASV Mitglieder etwa folgende Worte schreiben zu können:
„Martin Pálffy ist ein Verleumder. Er war aus der ASV zu entfernen“. Wir, Inhaber von Ehrenpositionen haben die höchsten verantwortlichen Positionen in der ASV und in der Schule Schloss Salem. Wir unterliegen dem Salemer Ehrenkodex, der uns zwingt, solche Personen aus unserer Mitte zu verweisen. Wir sind zutiefst erschüttert und bedauern seine mehrfachen Entgleisungen. Der Beschluss erfolgte einstimmig. Eine Berufung dagegen ist nicht möglich“.
Es war ein glatter Rufmordversuch an einem Kritiker. Der Versuch misslang. Detlef Thiery wurde sogar das Mandat entzogen bzw. aus der Schusslinie zurückgezogen. Eine große deutsche Anwaltskanzlei wurde mit der Fortsetzung der rechtlichen Beratung und des Prozesses im Fall André Bartel gegen die ASV (Ausschlussantrag gegen Robert Leicht) betreut, was Kosten von insgesamt rd. € 20.000,- bis € 30.000,- (von mir geschätzt) verursacht haben könnte.
Zeitlich danach hat mir Stephan Kloess am 4.6.2017 in der Eröffnung der Mitgliederversammlung am 4.6.17 , auf einer 3 seitigen Projektion detailliert, vor ca. 200 Mitgliedern vorgeworfen, ich allein (!) hätte dem Verein Rechtskosten von 23.993,- € verursacht, was auch der vormalige Schatzmeister mit seinen Worten den anwesenden Mitgliedern bestätigt hat. Dieser Betrag ist unglaubwürdig und ist bis heute noch nicht vollständig aufgeklärt worden. LINK…
Eine detaillierte glaubhafte Nachprüfung und Zuordnung der Rechtskosten aus 2015 – 2017 scheint mir, gibt es noch nicht, weil mir das neue Präsidium in den letzten Monaten dieses Jahr die mir vorgeworfenen Kosten nur sehr vage und nicht glaubhaft darstellen konnte. Eine Nachprüfung könnte aber bald erforderlich werden, da die ASV aus Verjährungsgründen rechtzeitig mögliche Regressansprüche gegen Auftraggeber für Anwälte zu überprüfen hat, auch für Aufträge, die allenfalls nicht ganz rechtmäßig waren, was ich befürchte. Dabei sind alle Rechtskosten für jeden Einzelfall exakt zu trennen, wie das auch die Anwaltsordnung erfordert. Da solche Kosten noch im Mai 2017 angefallen sind UND der Ausgang – vor allem im Fall André Bartel ASV-intern noch nicht abgeschlossen war, war der zuständige ASV Abschlussprüfer für den Jahresabschluss im Zeitpunkt seiner Prüfung gar nicht in der Lage, diese Kosten eindeutig zu überprüfen, geschweige ein Zuordnung zu machen und ihre Rechtsmäßigkeit zu beurteilen. Eine allfällige Entlastung des alten Präsidiums scheint daher – immerhin geht es hier um mehrere 10.000,- € – dringend aufklärungsbedürftig.
P.S. Alle ASV Mitglieder sind dazu eingeladen, ihre Meinung oder Fragen hier im Forum (!) zu äußern, um hier ASV-intern diskutieren zu können, wie es unsere Satzung erfordert. (Auf CheckSalem ist das nicht möglich). Für Rückfragen (bitte möglichst nur schriftlich) bin ich unter der E-Mail Adresse im ASV Verzeichnis erreichbar.
Ende
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Die Beiträge können von den ASV Mitgliedern auch im ASV-FORUM und auf CheckSalem.eu gelesen werden.
Falscher Vorwurf des Dankwart von Schultzendorff zwecks Ausschluss eines Kritikers aus der ASV
Dankwart Schultzendorff 1v2 AVdmp Sch ASV20151213 (1)
Dankwart Schultzendorff 2v2 AVdmp Sch ASV20151213 (1)
Falscher Vorwurf vom 13. 12. 2015 des Dankwart Schultzendorff zum Ausschluss eines Kritikers aus der ASV
Falscher Verleumdungsvorwurf von Evelyne Siedle – Bank
falscher Verleumdungsvorwurf von Evelne Siedle Bank
AVdmp EvSB 1v1 ASV20151212
E-Mail vom 12.12.2015 von Evelyne Siedle – Bank an die Geschäftsstelle der ASV mit falschen Verleumdungsvorwürfen gegen mich. Es sollte eine Grundlage sein, mich aus der Altsalemer Vereinigung hinauszuwerfen.
Falsche Vorwürfe gegen einen Kritiker
Vorwürfe Wackenhut