Für Altsalemer, vor allem ASV Mitglieder, die die ASV Homepage nicht oder nicht mehr besuchen: Wie weiter Vertauen verspielt wird…

Für Altsalemer, vor allem ASV Mitglieder, die die ASV Homepage nicht oder nicht mehr besuchen

Frage eines ASV Mitgliedes vom 5.7.2019:
Lieber Martin,

wieso hat es Deiner Meinung nach keinen Sinn, am Mitgliedervotum 2019 teilzunehmen? Schließlich geht es um die Bestätigung des Präsidiums im Amt und um diverse Satzungsänderungen!
Viele Grüße …

Meine Antwort vom 14.7.2019:

Lieber Freund,

eine kleine Minderheit von weniger als 100 Mitgliedern hat 3.800 ASV Mitgliedern verwehrt, eine einfache Frage zu beantworten – bezeichnend für das Demokratieverständnis des ASV Präsidiums. Daher wird das derzeitige Mitgliedervotum kaum eine Besserung der allgemeinen Stimmung in der ASV bringen. Die große Mehrheit der Mitglieder bleibt von der demokratischen Willensbildung ausgeschlossen.

Vertrauen kann auf diese Weise wohl kaum entstehen.

Mein Antrag (s.u. P.S.2) zum Abbau der jahrelange Behinderung – konkret: der absurden Schreibsperre – wurde von den anwesenden Teilnehmern der Mitgliederversammlung am 9.6. diskussionslos abgelehnt. Über die Sperre kann daher – jetzt – beim laufenden Mitgliedervotum von der Gesamtheit der 3.800 ASV Mitglieder nicht abgestimmt werden. Damit ist neuerlich die Chance verpasst worden, eine korrekte Anwendung unserer Satzung möglich zu machen. Verantwortlich dafür ist eine Minderheit von weniger als 100 anwesenden Personen!

Im Mitgliederverzeichnis der ASV sind bei ca. 200 Namen die Berufsbezeichnungen „Rechtsanwalt“, „Richter“ oder „Staatanwalt“ angeführt. Vielleicht sind manche von ihnen bereit, über das Funktionieren von Recht und Demokratie in der ASV beim den nächsten Beiratstreffen zu diskutieren.

Viel Spaß dabei und viele Grüße von

Martin
aus Wien

  1. S. 1: Wer die Schreibsperre in Zukunft entfernt haben möchte, ist eingeladen mich in den nächsten Wochen persönlich zu kontaktieren. Das ist sehr einfach, wenn mindestens 40 Mitglieder der ASV das wirklich wollen (Diskretion wird zugesichert, wie auch allen Passwortbesitzern von CheckSalem .eu.
  2. S. 2: im Antrag vom 21. 5. 2019 (auch im ASV Forum) auf Löschung, … siehe dort .., kann man mehr erfahren.

Die Sperre bleibt weiterhin aufrecht – Mitgliedervotum Juli 2019

Die Sperre bleibt aufrecht. Eine Teilnahme an der zukünftigen demokratischen Entwicklungen in der ASV ist den Mitgliedern weiterhin nicht möglich. Sogar über die Frage – ob die Sperre aufgehoben werden soll oder nicht – dürfen die Mitglieder in den nächsten Wochen nicht entscheiden. Denn mein Antrag wurde am 9.6.2019 mehrheitlich abgelehnt.

Wer sich daher weiterhin – vorab bedingungslos – dem „Hausrecht“ der ASV Präsidentin nicht unterwirft, darf an der demokratischen Meinungsbildung in der ASV schriftlich nicht teilnehmen!

In der Mitgliederversammlung vor einigen Wochen hat sich – ohne Diskussion – die Mehrheit der anwesenden Teilnehmer ohne Wortmeldung gegen den Antrag auf Einleitung eines Votums gestellt. Dabei hätten die 3.783 Mitglieder entscheiden können, die Beschränkung aufzuheben oder beizubehalten.  

 Demokratie sieht anders aus. Lest einmal den § 7 der ASV Satzung und den Antrag vom 21.5.2019 auf „Löschung des obligaten Antwortkästchens für den Erhalt der Schreibmöglichkeit“ siehe LINK.  

Einen schönen Sommer an alle ASV Freunde!

 Martin Pálffy, Wien

 P.S. Wer mehr wissen möchte, wie es in dieser Sache weitergehen könnte, ist herzlich eingeladen, mich zu kontaktieren. Am Mitgliedervotum derzeit teilzunehmen hat meiner Meinung nach wenig Sinn.

 

Dringendes Rundschreiben an alle ASV Mitglieder. Es geht um die Mitgliederversammlung am 9. Juni 2019

In 4 Tagen haben alle Mitglieder der ASV die Möglichkeit, durch ein JA, sich für die Abschaffung einer kleinen technischen Vorrichtung im ASV Forum einzusetzen. Es geht um das „Kästchen“, das jeder anklicken muss, wenn er im ASV Forum schreiben möchte.  Dieses Kästchen macht es seit Jahren unmöglich, frei seine Meinung zu äußern. Es ist eine automatische Sperre, die man erst wahrnimmt, wenn man seine Meinung äußern möchte. Viele, die niemals im Forum schreiben wollten, wissen vielleicht gar nicht, dass diese Sperre überhaupt existiert.

Wer einen Text daher ins Forum einschreiben will, um mit anderen Mitgliedern zu kommunizieren, Kritik üben möchte, Vorschläge machen möchte oder Fragen stellen möchte, muss vorher durch Anklicken dieses Kästchens seine Zustimmung dokumentieren, dass er mit den „Nutzerbedingungen* des ASV Forums ab 1.3.2018“ (siehe unten*) vorab einverstanden ist. (Diese hat die Präsidentin verfasst). Wer nicht klickt, bekommt auf Grund des Computerprogramms keinen Zugang zum System, sein Text verschwindet im Nichts – er bleibt stumm!

In der Mitgliederversammlung am 9.6.2019 können wir für die Entfernung (=Löschung“) dieser Sperre abstimmen, die den freien Meinungsaustausch in der ASV verhindert – vor allem das Einschreiben eigener Texte ins Forum.

Mein Antrag gem. § 8 (3) der ASV Satzung, der am 21.5.2019 und damit rechtzeitig bei der Geschäftsstelle der ASV eingebracht wurde, lautet:

„Antrag auf Löschung des oblgaten Antwortkästchens für den Erhalt der Schreibmöglichkeit im ASV Forum“.

Diese Sperre ist rechtswidrig. Bis heute kann dort in TEXTFORN nicht frei diskutiert werden, was aber unsere Satzung eindeutig erfordert. Damit kann:

weder vor einer Mitgliederversammlung gem. § 8(3) der Satzung, noch
nach der Mitgliederversammlung gem. § 8 (3) Satzung, noch vor
einer Mitgliederversammlung gem. § 9,1 (5) der Satzung, noch
nach der Mitgliederversammlung gem. § 9,1 (5) der Satzung, und auch
nicht vor dem Mitgliedervotum gem. § 7 der Satzung
und nicht nach dem Mitgliedervotum gem. § 7 der Satzung frei diskutiert werden.

Es kann daher überhaupt nie „diskutiert“ werden, solange die Sperre aufrecht ist.

Diskutieren heisst Meinungen in Textform hin- und herschicken, sich absprechen vor jeder Wahl und auch mit den Beiräten und den Mitgliedern des Präsidiums, den diese sind ja auch Mitglieder der ASV. Ein Diskutieren mit Worten ist zwar in der Mitgliederversammlung möglich und erwünscht. Das genügt aber nicht. Diskutieren in Textform muss in jedem Fall immer möglich sein – auch vor der Mitgliederversammlung! Daher müssen alle im ASV Forum vorher veröffentlichten Texte auch in der Mitgliederversammlung voll berücksichtigt werden. Sie dürfen nicht ignoriert werden.

Wegen dieser Sperre, die seit Jahren besteht – eigentlich seit 2013, der Einführung unserer neuen ASV Satzung – wird von manchen Mitgliedern erst gar nicht versucht, sich zu engagieren, weil es nichts nutzt. Möglicherweise sind weit über 90 % unserer 3.800 Mitglieder derart frustriert, dass sie gar nicht mehr wählen gehen wollen. Viele Mitglieder sind aus diesem Grund in den letzten Jahren aus der ASV ausgetreten, wie viele es sind, weiß niemand.

Soll das so weitergehen?

Kaum jemand setzt sich daher für diese Redefreiheit ein (eigentlich ist es eine Schreibfreiheit). In der Politik, in Staaten führt diese Art von Frustration und Interesselosigkeit direkt zu Diktaturen. Bei uns ist dieses Desinteresse geradezu peinlich.

Ich bitte daher dringend alle Mitglieder – nicht nur rechtskundige – am Sonntag den 9.6.2019 an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und mit JA zu stimmen – auch wenn sie nicht an der Pfingsttagung teilnehmen.

Die Nutzerbedingungen* der Präsidentin sind im Forum zu finden. Ich zitiere hier nur einen einzigen Satz davon. Dieser lautet:

„Das Präsidium und der Beirat der ASV „betrachten dieses Forum nicht als Kommunikationsmedium und werden ihre Nachrichten an die Mitglieder in der Regel nicht auf dem Forum veröffentlichen“

Dieser Satz zeigt zudem, dass das Präsidium und die Beiräte das Forum nicht einmal ernst nehmen! Das sollten sie aber! Sie akzeptieren nicht, dass das ASV Forum – um dessen Anerkennung ich mich seit Jahren einsetze – ein unabdingbares Instrument für den freien Meinungsaustausch in der ASV ist!

Sie wollen offensichtlich nicht akzeptieren, dass das Forum DAS EINZIGE in der Satzung vorgeschriebene Instrument ist, um offiziell vor und nach Wahlen miteinander zu kommunizieren.

Das müssen sie aber! Die Satzung ist die einzige bindende Norm für alle – nicht aber irgendwelche Nutzungsbestimmungen der Präsidentin, die sie täglich ändern könnte, wenn sie das tun will. Keinesfalls stehen aber die Nutzungsbestimmungen über unserer Vereinsverfassung!

Auch Wiedersehen am Sonntag, viele Grüße an alle ASV Freunde!

Martin Pálffy
Jurist, Wien, vormals
ASV Beirat für Österreich

 

Dokumentation der Beiträge im ASV Forum über den Antrag auf Löschung des obligaten Antwortkästchens …..

Dokumentation der Beiträge im ASV Forum über den Antrag auf Löschung des obligaten Antwortkästchens für den Erhalt der Schreibmöglichkeit im ASV Forum (Dokumentation).

Es geht um das „Hausrecht“ des ASV Präsidenten

Auslöser dieser Diskussion ist dieser Antrag auf Löschung einer „winzig kleinen Funktion“ im ASV Forum, die rechtsstaatlich dubios und geradezu abenteuerlich ASV-satzungswidrig ist, also
„klitzeklein  demokratiewidrig“.

Hier meine Antwort vom 24.5.2019 an Karin Strachwitz auf ihr E-Mail, das weiter unten unter „Einladung durch die ASV Präsidentin vom 22.5.19 an mich zur Zurücknahme meines Antrages:
zu lesen ist:

Liebe Karin,

Verzeih, aber ich glaub´ Du hast nicht recht! Satzungsrecht steht – rechtlich gesehen – über dem Hausrecht des Präsidenten („Stufenbau der Rechtsordnung“). Die 3.779 Mitglieder sind das Souverän in der ASV, sie sind das Volk, vereinfacht:
„die Vereinsverfassung steht über den Nutzungsbedingungen des Präsidenten“.

Nach der ASV Satzung ist es zwar nicht erforderlich, uns hier vor unserer Mitgliederversammlung („MV“)  am 9.6. 2019 ein Wortduell zu  liefern. Aber gerade die schriftliche Diskussion zu wichtigen Themen ist Sinn unseres internen ASV Forums. Allerdings hat das nur einen Sinn, wenn es wirklich frei ist. Dafür setze ich mich seit vielen Jahren in der ASV ein: für Offenheit (und nebenbei auch für Toleranz gegenüber Andersdenkenden).

Daher sollten alle Mitglieder – nicht nur Du als Präsidentin und die Beiräte – im ASV Forum Stellung nehmen zu so scheinbar nebensächlichen Fragen  wie ein „Kästchen“, das alle vorher anklicken müssen, um ihre Meinung zu äußern.  Sie sollten ihre Scheu – die ich selbst auch früher gehabt habe – zurückstellen und im ASV Forum ihre Meinung äussern.

Zu meinem Antrag:
Du forderst mich auf, meinen Antrag (um Löschung des Kästchens) zurückzuziehen. Das werde ich nicht tun. Ich bin mit meiner Meinung nicht so alleine wie es vielleicht scheint, sondern habe Hilfe vor allem von guten deutschen Juristen, wie man ganz unten in den Punkten 1 – 3 lesen kann. Meine Argumente dort sind dort nicht komplett  ausgeführt, weil das zu viel Platz erfordert, sie gehen aber zum Großteil auf Deine Argumente ein.

Prinzipiell hat nach der ASV Satzung das Präsidium kein Recht, Anträge zu ignorieren, wie das vor 4 und vor 2 Jahren mit mir auf überaus unfaire Weise (durch das vorhergehende Präsidium) praktiziert wurde und auch Du hast mich in der Folge hängen lassen. Ich hatte dann nicht mehr die Nerven, die Sache bis zum Ende zu bringen (mit einer Nichtigkeitsklage) aber inzwischen hat sich die Situation geändert. Das Präsidium würde daher in der „Kästchenfrage“ viel Geld und Zeit riskieren, wenn das Spiel gegen einen einzelnen Kritiker wiederholt wird. Es wäre ein Risiko, hier ein drittes Mal einen wichtigen Prozess vor dem Amtsgericht Überlingen nicht gewinnen zu können, zweimal ist es das ja schon schief gegangen.

Nach § 8 (3) der ASV Satzung kann jedes Mitglied bis zu 2 Wochen vor der Versammlung „in Textform“ beim Präsidium die Ergänzung der Tagesordnung beantragen. (Erwiderung* siehe ganz unten**).

Mein Antrag ist ein Antrag nach §8 (3) der Satzung, er wurde daher  rechtzeitig eingebracht und das fordere ich hier noch einmal.

Der ist ohne WENN und ABER, ohne Verzögerung oder Verschiebung zu erledigen. Das Ergebnis dieser Diskussion ist im  Protokoll detailliert zu dokumentieren.
Eine Nichterledigung des Antrages ist nicht zulässig.
Auch das Vorbringen eines Gegenantrages, um meinen Antrag aufzuheben (wie vor 2 Jahren!) ist nicht zulässig.

Es ist unabdingbar, dass alle 3.779 Mitglieder weltweit das Recht haben, an allen Beschlussfassungen – abweichend von § 32 BGB – teilnehmen zu können.  Beschlussfassungen finden nicht nur in der Mitgliederversammlung statt (in der die Mitglieder physisch anwesend sind), sondern ausschließlich durch „Beschlussfassung in Textform nach Maßgabe dieser Satzung“, im folgenden zur Unterscheidung „Mitgliedervotum“ genannt.
(Diese Formulierung des § 7 der ASV Satzung ist in miserablem Deutsch abgefasst [sie könnte fast von mir sein] und ist nicht beim ersten Durchlesen zu verstehen. Man braucht Zeit, den Sinn davon zu verstehen und der kann nur lauten:

Am Mitgliedervotum geht kein Weg mehr vorbei!

Dr § 7 der ASV Satzung hat seit 2013 absoluten Vorrang. Er steht in der Reihung auch vor allen anderen Bestimmungen und ist damit rechtlich  ein Maßstab bei der Bewertung nachfolgender Bestimmungen wenn es Meinungsdifferenzen gibt. Das hat auch eine Bedeutung für das Verständnis der ASV Satzung.

(Aus diesem Grund bin ich auch strikt gegen eine kurz angesetzte leichtfertige unüberlegte und nicht von allen Mitgliedern ausdiskutierte Änderung unserer Verfassung, wo derzeit beabsichtigt ist, auch vereinsfremden Personen massive Einflussnahme in ASV Angelegenheiten zu gestatten! ) LINK!

Diesen § 7 der ASV Satzung sollten daher alle Mitglieder lesen und  versuchen, ihren Sinn zu verstehen  – auch Nichtjuristen.

Es kommt daher seit 2013 nicht mehr auf die physische Anwesenheit der Mitglieder bei den Mitgliederversammlungen an. Alles Sagen haben letzlich die 3.779 Mitglieder, wo auch immer sie sich aufhalten, weil sie ohnehin elektronisch wählen, nur wer noch kein Internet hat, muß das noch per Post machen. Seit  ihrer Gültigkeit 2013 können alle auf der Welt verteilt lebenden Mitglieder ihre demokratischen Rechte im vollen Umfang ausüben – eine Superbestimmung in der ASV!

Wesentlich ist daher: Diskussion im INTERNET in  TEXTFORM und dann die entscheidende Abstimmung durch JA oder NEIN im  MITGLIEDERVOTUM! Daher können und müssen alle Diskussion auch im Internet erfolgen!

Und weil man im Internet nicht reden sondern nur schreiben kann, ist Schriftlichkeit ein absolutes MUSS.

Daher haben Diskussionen über wichtige Themen zwischen den Mitgliedern und dem Präsidium auch im ASV Forum stattzufinden, in aller Offenheit!

Und exakt aus diesem Grund darf die freie Schriftlichkeit durch ein Kästchen der Präsidentin nicht behindert werden. Es muß weg!

Ich weise aber Deine Aussage mit dem Wortlaut:

Ich bitte Dich daher höflich mir mitzuteilen, ob Du Deinen Antrag weiter aufrecht erhalten möchtest. Dieser hat nach aktueller Einschätzung, vorbehaltlich einer Entscheidung des Präsidiums, wenig Aussichten auf Erfolg. Andernfalls betrachten ich die Angelegenheit für erledigt“

ausdrücklich zurück und bitte Dich, das mit einem Fachmann für deutsches Vereins- Verwaltungs- und Grundrechte zu besprechen, bevor das ASV Präsidium eine Entscheidung trifft. Ich verweise auf den Nachtrag unten. Die „Sache ist daher keinesfalls erledigt“.

Ich möchte Dir und Deinem Team aber ausdrücklich meine Hochachtung und Dank für Eure Arbeit für die ASV ausdrücken. Es ist ein Job, der ohne Dankbarkeit vieler Mitglieder bleiben wird, weil man es nicht allen recht machen kann, auch nicht diversen vergangenen Präsidenten.

Martin

Nachtrag mit einigen rechtliche Einwänden zu Deinem Schreiben:

1 Das Urteil des OLG Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren betrifft einen allgemein zugänglichen Dienst (Forum), dies liegt aber hier gerade nicht vor. Bei dem Forum der ASV handelt es sich um ein vereinsinternes Forum, das auch nur von den Mitgliedern benutzt werden kann und damit gerade nicht allgemein zugänglich ist.

2 Das Abwehrrecht des BGB (1004 BGB) spielt hier ebenfalls keine Rolle, da dieses Abwehrrecht ebenfalls die Beeinträchtigung der Rechte des Eigentümers durch Dritte regelt, also Eingriffe von Nichtmitgliedern.

3 Auch das zitierte Urteil des BGH betrifft solche allgemeinen Anbieter. Die Fortsetzung dieses Nachtrages erspare ich hier, es wird sonst zu kompliziert. Das können wir noch eingehender, falls erforderlich, in Zukunft vor einem anderen Forum fortsetzen. Aber ich hoffe das wird nicht passieren!

4 aus Zeitgründen gehe ich hier auf einige Punkte Deines Mails nicht ein, weil es bis zur MV zu kurz ist.

Zur Information an die Mitglieder wird noch zitiert:

Einladung durch die ASV Präsidentin vom 22.5.19 an mich zur Zurücknahme meines Antrages:

Von: ….  Vereinspräsidentein, E-Mail Adresse xxxx
Gesendet: Mittwoch, 22. Mai 2019 01:07
An: BeyArs.com
Betreff: WG: Antrag auf Löschung des obligaten Antwortkästchens für den Erhalt der Schreibmöglichkeit im ASV Forum

Lieber Martin,
ich möchten Dir nochmals den Eingang Deines Antrages bestätigen.
Danach monierst Du, soweit ich dies nachvollziehen kann, dass im Rahmen der Nutzung des Forums seitens der ASV die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen durch Anklicken des Kästchens gefordert wird. Dies kann meinerseits nicht nachvollzogen werden:
Nach deutscher Rechtsprechung steht dem Betreiber eines Internetforums wie der ASV, die es Nutzern ermöglicht, eigene Inhalte oder Informationen in einem vom Betreiber zur Verfügung gestellten technischen Rahmen zu veröffentlichen, ein sog. virtuelles Hausrecht zu (vgl. OLG Köln, Urteil, vom 25.08.2000, Az. 19 U 2/00). Das virtuelle Hausrecht findet seine Grundlage zum einen im Eigentumsrecht des Forumbetreibers, sofern dieser das Eigentum oder das Nutzungsrecht an der Hardware hat, auf der die Beiträge der Nutzer gespeichert werden. Gem. §§ 903 S. 1 Alt. 2, 1004 BGB kann daher der Betreiber jeden anderen von der Nutzung der Hardware durch das Speichern von Inhalten auf dieser abhalten. Hat der Betreiber die Hardware nur gemietet, so kann er aufgrund des Besitzes und seines Rechtes zum Besitz andere von jeder Einwirkung ausschließen, §§ 858, 862 BGB.

Zum anderen findet sich die Grundlage eines virtuellen Hausrechts auch darin, dass der Forumbetreiber der Gefahr ausgesetzt ist, für Beiträger anderer zu haften und auf etwa auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Dem Betreiber muss daher das Recht zustehen, Beiträge zu löschen oder den Zugang zu ihnen zu sperren, da ein solches Recht schon deshalb erforderlich ist, um einer denkbaren Haftung als Internetanschlussinhaber bzw.  Betreiber einer Internetplattform (vgl. BGHZ 185, 330 = NJW 2010, 2061; BGH, Urteil vom 17.12.2010 – V ZR 44/10 – NJW 2011, 753 RdNr 12) vorbeugen zu können. Im Rahmen des „Hausrechts“ ist der Betreiber insbesondere befugt, die Voraussetzungen für die Gestaltung der Nutzung sowie konkrete Sanktionsmöglichkeiten von vornherein durch verbindliche Nutzungsbedingungen zu regeln.

Ausweislich der Satzung, § 9 Abs. 5, hat jedes Mitglied, das für seinen Antrag die Unterstützung von 1% der Mitglieder*, mindestens jedoch von 40 Mitgliedern nachweist, das Recht beim Präsidium die Beschlussfassung, zu einem von ihm in Beschlussform zu stellenden Beschlussgegenstand, im Rahmen des nächsten Mitgliedervotums, zu beantragen. Solche Anträge müssen dem Präsidium jeweils bis zum Ende des ersten Quartals eines jeden Jahres in Textform zugegangen sein. Die Antragsvoraussetzungen liegen nicht vor, da

  • Du weder die Unterstützung* von 1% der Mitglieder,
  • noch mindestens von 40* Mitgliedern nachweisen kannst.

Darüber hinaus lag der Antrag nicht fristgemäß* vor, d.h. er wurde nicht bis zum Ende des ersten Quartals* gestellt.

Nach § 8 Abs. 3 der Satzung kannst Du selbstverständlich die Ergänzung der Tagesordnung beantragen. Dennoch möchten ich darauf hinweisen, dass nach der oben dargestellten Rechtsprechung grundsätzlich die Verwendung von Nutzungsbedingungen nicht zu beanstanden ist. Substantiierte Beanstandungen gegen einzelnen Nutzungsbedingungen werden Deinerseits nicht vorgetragen. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass die Nutzungsbedingungen nicht neu sind und zwischen uns bereits in der Vergangenheit umfangreich korrespondiert wurde. Diesbezüglich wurdest Du bereits vor geraumer Zeit gebeten, Deine Einwände vorzutragen. Leider haben wir diesbezüglich von Dir keine konkrete Mitarbeit erfahren.

Ich bitte Dich daher höflich mir mitzuteilen, ob Du Deinen Antrag weiter aufrecht erhalten möchtest. Dieser hat nach aktueller Einschätzung, vorbehaltlich einer Entscheidung des Präsidiums, wenig Aussichten auf Erfolg. Andernfalls betrachten ich die Angelegenheit für erledigt. **

Unterschrift und Name der Präsidentin

Nachtrag vom 3.6.2019: da diese Zusammenfassung erstmals am 21.5.2019 im ASV Forum (intern) veröffentlicht wurde, dort aber von mir nicht geändert werden kann, habe ich diese korrigiert, genauer formuliert und wiederholt, damit alle Mitglieder das lesen können. Ich habe auch wegen der besonderen  Aktualität dieses Themas und einiger wesentlichen Änderungen das Datum des ursprünglich am 26.5.2019 veröffentlichten Beitrags auf den 3. Juni geändert.
*eine Erwiderung erübrigt sich hier, da hier meiner Meinung nach eine Verwechslung vorliegt. Mein Antrag wurde ausdrücklich nach § 8 (3) der Satzung gestellt, nicht nach § 9.1(5). Daher ist der Antrag rechtzeitig gemacht worden.
**Erwiderung oben.

Ende

 

Falsche Vorwürfe, Verleumdungen begangen zu haben – der Versuch eines Rufmordes an einem Kritiker

Ohne Einsicht und Entschuldigungen gibt es heute noch immer keine Lösung. Ein misslungener Mord ist in Mitteleuropa als Mordversuch strafbar. Daher darf auch der Versuch, einen Rufmord zu begehen, nicht ohne Konsequenzen bleiben – auch nicht in der ASV, noch dazu, wenn die Täter seit Jahren trotz Aufforderung keinerlei Einsicht zeigen und sich beharrlich weigern, sich zu entschuldigen.  Wenn unser Präsidium meint, durch Verzögern die Decke des Schweigens über diesem Fall liegen zu lassen, um Ruhe zu bekommen, irrt es. Ich glaube auch nicht, dass das von den Mitgliedern geschätzt wird. Nur eine schriftliche Entschuldigung, die ich seit Jahren fordere, kann das lösen. Durch googeln, mit den Suchworten „verleumdungsvorwurf produziert“ oder „asv rufmord“ oder „altsalemer verleumdung“ findet man bereits Informationen dazu, allerdings ohne tiefere Details, die sind in CheckSalem nur mit Passwort zu lesen. Dass Stefan Soiné diese Lawine als erster losgetreten hat, wissen die meisten von uns, kennen die Inhalte der Ausschlussanträge und die falschen Vorwürfe, die das Ehrenmitglied, vormaliger ASV Präsident Rechtsanwalt Detlef Thiery ohne Überprüfung des Wahrheitsgehaltes dem Amtsrichter in Überlingen in meiner Anwesenheit übergeben hat. Es hatte den Zweck, meinen Ruf und Glaubwürdigkeit im Zivilprozess mit der ASV zu zerstören. Es war der Versuch eines glatten Rufmordes. Wer würde sich das gefallen lassen? Wird dieses Verhalten in der ASV Schule machen, wenn solche Fälle ohne geringste Konsequenzen bleiben?

 

Offener Brief an Stefan Soiné, Schatzmeister Mitglied des Vorstandes der Schule Schloss Salem

Offener Brief an Stefan Soiné

Stefan,

vor einigen Wochen habe ich wieder gehört, dass Du mir weiter vorwirfst, ich hätte im  Ausschlussantrag gegen Dich Geheimhaltungspflichten missachtet und mich damit unkorrekt verhalten. Damit muss endlich Schluss sein, denn das ist grundfalsch. Ich fordere Dich daher auf, solche Aussagen in Zukunft strikt zu unterlassen.

In Salem hat man früher Personen mit abweichender Meinung, die Kritik offen ausgesprochen haben, nie moralisch diskreditiert. Dialog, Offenheit und Toleranz galten als „Salermer Eigenschaften“, auf die wir alle stolz waren. Doch interne Differenzen haben seither Salem verändert und geschadet. Ich bin daher der Meinung, dass Umkehr erforderlich ist.

Diese Differenzen haben in den letzten Jahren zu Aktionen geführt, die das Maß der Erträglichkeit überschritten hatten – die meine bei weitem.

Ich bin seit ca. 20 Jahren nur mehr ein einfaches Mitglied der rd. 3.800 ehemalige Salemer Schüler umfassenden Altsalemer Vereinigung e.V. ASV. Ca. 2001 hatte ich meine offizielle Funktion als ASV-Beirat für Österreich aus persönlichen Gründen zurückgelegt.

Deine Rolle in den vergangenen Jahren, Stefan, in einem Spiel, das Du maßgebend mitgespielt hast, ist seit wenigen Wochen in einem neuen Licht zu sehen, seitdem Du in den Vorstand der höchsten Salemer Institution (siehe P.S. 1) gewählt wurdest und zum Schatzmeister Salems aufgestiegen bist. Es ist eine Position, die ein anderes Verhalten erfordert.

Glaube daher nicht, ich schweige zu dem Versuch eines unbegründeten Angriffes, um mich aus der ASV hinauszuwerfen. Er gipfelte damals in einem gezielten Versuch eines koordinierten Rufmordes (siehe P.S. 2). Doch alle Angriffe gegen mich, die zeitlich mit Deinem Ausschlussantrag gegen mich begonnen hatten, und mit Hilfe von Robert Leicht und einer Gruppe von insgesamt ca. 10, teils hohen Verantwortungsträgern Salems mitgetragen wurden, um einen Kritiker, der schon lange keine Funktionen mehr in Salem innehatte, zu entfernen, ist gescheitert. Der einstimmige Ausschlussbeschluss des gesamten ASV Präsidiums gegen mich musste in der Folge stillheimlich zurückgenommen werden.

Damit waren alle Versuche schon vor mehr als 2 Jahren gescheitert, dank einer Reihe mutiger ASV Beiräte, für die das Wort Fairness, Korrektheit und Toleranz noch eine Bedeutung haben. Nimm das, Stefan, bitte zur Kenntnis. Denn wenn ich jetzt von Dir weiterhin angegriffen werde und Du versuchst, mich – zwar „nur mehr moralisch“ – zu diskreditieren, ist meine Geduld am Ende.

Mitglieder der ASV, der Salemer Organisationen und vor allem des Salem–Kuratoriums , die an den Vorfällen näher interessiert sind und sich die Zeit nehmen wollen, sich über die Hintergründe genauer zu informieren, sind eingeladen, sich hier ein Bild über dieses Spiel zu machen, das kein Spiel war.

Viele Grüße an alle Freunde in Salem

Martin

P.S. 1:
Schatzmeister und Mitglied des Vorstandes der Schule Schloss Salem („Salemer Internatsverein“).
P. S. 2:
dieser Versuch erfolgte gesondert durch 3 ASV Mitglieder durch Vorlage schriftlicher Beschuldigungen bei Gericht. 2 von ihnen weigern sich bis heute, sich zu entschuldigen und persönliche Konsequenzen daraus zu ziehen.
P.S. 3:
Fragen, Stellungnahmen und Meinungen können im ASV Forum schriftlich diskutiert werden. Hier auf CheckSalem ist das nicht möglich.

Beitrag in Arbeit, die endgültige Fertigstellung dieser Seite mit den Verlinkungen auf weitere Informationen erfolgt in den nächsten Tagen 

Demokratie in Gefahr – ja oder nein? Toleranz, Dialog und Respekt vor der Meinung Andersdenkender

Toleranz, Dialog und Respekt vor der Meinung Andersdenkender.

Wenn ein bekannter deutscher Staatsrechtler* mahnt: „Wenn nicht mehr die ernsthafte Meinung anderer unvoreingenommen zur Kenntnis genommen wird, sondern abweichende Meinungen moralisch diskreditiert werden oder in Form der political correctness zum Schweigen gebracht, dann gerät die Demokratie** ernsthaft in Gefahr“.

 

* Otto Depenheuer

**In Salem geht es primär zwar nicht um Demokratie, wohl aber um Werte, die damit aufs engste verbunden sind: Toleranz, Dialog und Respekt vor Andersdenkenden.

 

 

Löschungsantrag an das ASV Präsidium zu Beseitigung einer gravierenden Rechtswidrigkeit

Es geht hier um eine gravierende Rechtswidrigkeit, die es seit mehreren Jahren in der Altsalemer Vereingung  e.V.  ASV kaum möglich macht, Anträge einzelner Mitglieder rechtskonform zu erledigen.

Das sollte in Zukunft anders sein!

Ich habe daher einen Antrag auf Löschung des Antwortkästchens im ASV Forum gestellt und hoffe, dass viele Mitglieder meinen Antrag lesen und die Diskussion darüber im Forum unserer Homepage verfolgen und ihn dann vor allem im Rahmen des Mitgliedervotums, mit einem „JA“ zu unterstützen.

 

Antrag vom 21.5.2019 auf Löschung des obligaten Antwortkästchens für den Erhalt der Schreibmöglichkeit im ASV Forum

Vielleicht wird der heutige Antrag „Auf Löschung des obligaten Antwortkästchens für den Erhalt der Schreibmöglichkeit im ASV Forum“ das Schweigen brechen.

Dr. Martin Palffy, Adresse, an die ASV Geschäftsstelle in ..
An das ASV Präsidium im Wege der
ASV Geschäftsstelle,  Adresse…

Betrifft: Antrag auf Löschung des obligaten Antwortkästchens für
den Erhalt der Schreibmöglichkeit im ASV Forum

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Herren des Präsidiums,

ich beantrage nach § 8 (3) der ASV Satzung die Ergänzung der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung mit Durchführung einer Diskussion am 9.6.2019 zwecks vollständiger Abschaffung der o.a. automatischen Funktion im ASV Forum. Das Kästchen muss derzeit obligat angeklickt werden, um ein Einverständnis bzw. eine Willenszustimmung zu dokumentieren, um in der Folge die eigenen Texte ins ASV Forum hochladen und überhaupt veröffentlichen zu können. Das widerspricht der Rechtsordnung und ist ASV satzungswidrig.

Das Kästchen zum Anklicken ist daher dauerhaft zu entfernen, damit alle ASV Mitglieder ihr Schreibrecht ohne Beschränkung ausüben können.

Die einzige Frage an die Mitglieder vor allem im nachfolgenden Mitgliedervotum soll lauten: „Soll das obengenannte Kästchen im ASV Forum abgeschafft werden?“

JA oder Nein.

Diese Frage ist nach einer Diskussion in der Mitgliederversammlung über dieses Thema im Rahmen des Mitgliedervotums – dem nach § 9.1 Abs 1 „obersten Organ des Vereins – zur Entscheidung vorzulegen. Denn nach § 9.2 Abs. 5 der ASV Satzung hat die „Diskussion“ aller Beschlussvorschläge in der Mitgliederversammlung und im nur für Mitglieder zugänglichen Bereich der Homepage des Vereins stattzufinden. Das bedeutet: sowohl als auch, sohin reden und schreiben!

Die „Diskussion“ muss aber im ASV Forum im Internet stattfinden – und zwar schriftlich, weil man im Internet gar nicht reden kann sondern nur SCHREIBEN! Aber gerade das Schreiben wird jenen Mitgliedern unmöglich gemacht, die das Kästchen nicht angeklickt haben. Das Kästchen muss daher weg!

Begründung und Überlegungen:

Das Anklicken dieses Kästchens, um überhaupt schreiben zu dürfen wird seit Jahren durch das Präsidium verlangt, um Texte im ASV Forum zu veröffentlichen. Mitglieder, die mit den Nutzungsbestimmungen nicht einverstanden sind, bleibt das Schreibrecht vorenthalten, sie haben keinerlei Möglichkeit, am demokratischen Meinungsprozess des Vereins teilzunehmen.

Das deutsche Vereinsrecht erlaubt diese Einschränkung nicht. Es widerspricht auch jedem rechtstaatlichem und freiheitlichem Verständnis von Demokratie.

Die verheerenden Folgen der Situation haben wir seit Jahren: Vereinsbeschlüsse sind von Anfang automatisch nichtig. Jedes Mitglied könnte jederzeit durch eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit beim Amtsgericht Überlingen Beschlüsse anfechten (Nichtigkeitsklage). Die Tatsache, dass es bisher niemand getan hat ist eine andere Frage.

Faktisch wird durch das Anklicken eine Vorab-Zustimmung für die eigene Unterwerfung von allen Mitgliedern gefordert, die ihre Meinung schreiben wollen.

Das Beibehalten der Sperre verhindert, dass die Mitglieder miteinander kommunizieren können, wie es vor jeder staatlichen Wahl völlig normal ist. Es muss möglich sein, rechtzeitig, nicht nur wenige Stunden oder Minuten lang, wie das vor Pfingsten 2015 wenige Stunden sehr wohl möglich war (um aus einem rein formalrechtlichen Grund die Satzung einzuhalten) vor Ende der 2-Wochenfrist der Mitgliederversammlung. Das hat verhindert, Meinungen auszutauschen, Koalitionen für zukünftige Abstimmungen zu bilden und werben zu können. Diese Kommunikation muss mit allen Vereinsmitgliedern, den Beiräten und genauso dem Präsidium – auch wenn es manchen lästig ist – möglich sein.

Ich habe in den letzten Jahren wiederholt im ASV Forum auf dieses Problem hingewiesen, besonders vor der letzten Mitgliederversammlung 2017, für die ich mehrere Anträge gestellt hatte. Alles wurde ignoriert.

Als Vergleich ein Beispiel: Derzeit haben wir in der ASV eine Situation wie in einem sehr großen Versammlungssaal für einige tausend Wähler, die nach der Wortmeldung einiger Sprecher noch miteinander diskutieren wollen, sich absprechen möchten um dann abstimmen zu können. Sie müssen aber durch die Tür in den Saal eintreten und brauchen elektrischen Strom für Mikrofone und Lautsprecher. Doch durch die Türe dürfen sie nur eintreten und der elektrische Strom wird nur eingeschaltet, wenn sie sich vorher (!) verpflichten, Vorschriften über den Inhalt der Ansprache und über die Diskussionen einzuhalten, um eingelassen zu werden und zu wählen!! Genauso ist die derzeitige Situation in der ASV!

Begründung für juristisch interessierte Mitglieder:

Die Automatik der Nichtzulassung des Schreibens von Beiträgen widerspricht dem Sinn und den Bestimmungen der ASV Satzung. Mitglieder, die mit den Nutzungsbestimmungen des Präsidiums nicht einverstanden sind oder Bedenken dagegen haben, werden das Kästchen nicht anklicken. Sie haben damit keine Möglichkeit, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen. Das müssen sie aber tun können! Die Kommunikation der Mitglieder mit Hilfe des ASV Forums mit anderen Mitgliedern wo auch immer auf der Welt ist nicht möglich, wie es im § 7 Absatz 1 der ASV Satzung ausdrücklich verlangt wird. Es ist ein wesentliches demokratisches Recht, das ihnen seit Jahren versperrt ist.

Jedes Mitglied muss in der Lage sein, seine Meinung veröffentlichen dürfen, auch wenn das manchen Beiräten oder dem Präsidium nicht passt. Dies muss auch möglich sein, wenn diese Aussagen unrichtig, dumm, unzumutbar, oder unzuträglich sind. Und selbst wenn die Aussagen rechtswidrig sein sollten, müssen sie alles schreiben können – lese dazu bitte meine Nachbemerkungen weiter unten.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass gerade diese Einschränkungen und die Verweigerung von Kommunikation seit Jahren dazu geführt haben, dass das Vertrauen in die eigenen Präsidien zerstört wurden. Zusätzlich gab es teils massive Angriffe auch von Mitgliedern des IV, die Mitglieder der ASV sind, die hier teilgenommen haben. Die Einsicht scheint heute bei manchen noch zu fehlen.

Schlussbemerkung als Teil meines Antrages: Die Durchführung des Mitgliedervotums ist hier unabdingbar erforderlich, selbst für den Fall, dass das Präsidium den Antrag sofort erfüllen sollte, um die Diskussionen zu verhindern. Ohne klare Entscheidung im Votum, an dem alle Mitglieder der ASV teilnehmen dürfen würde weiterhin alles in der Luft hängen bleiben, weil sonst das Präsidium das Kästchen jederzeit wieder einführen könnte! Das ist zu verhindern. Die Diskussion finge in 2 Jahren von vorne an.

Mit vielen Grüßen an alle ASV Freunde!

Martin Pálffy

Nachbemerkungen, Wunsch und Anregung:

Um die Gefahr einer missbräuchlichen und exzessiven Verwendung des Forums durch die  Mitglieder zu vermeiden empfehle ich dringend die Einführung von 2 (oder mehr) Sonderbeiräten, die ausschließlich zuständig sind für Löschungen (nicht für Vereinsausschlüsse!) oder zeitweise Einschränkungen in der Nutzung des ASV Forums. Von dieser Arbeit sollten meiner Meinung nach alle in Zukunft die ASV Präsidenten, Präsidien und Beiräte ENTLASTET werden. Diese Sonderbeiräte müssten unbedingt ein abgeschlossenes juristisches Studium vorweisen können, eine mehrjährige Erfahrung in Rechtsberatung, richterlichen Funktionen oder in der staatlichen Verwaltung in einer Führungsposition. Sie könnten – zumindest kurzfristig – das Recht bekommen, die Lesbarkeit von Beiträgen sperren zu lassen oder Löschungen durchführen, um Exzesse, Beleidigungen und strafrechtlich bedenkliche Aussagen zu vermeiden oder diese „abzudämpfen“, um den Ausbruch eines offenen Streites möglichst zu vermeiden. Ihre Bestellung auf diesen Posten sollten einer genauen Regelung in der ASV Satzung etwa in einer kleinen Geschäftsordnung abgefasst werden. Sie müssten unbedingt von allen Mitgliedern – nicht vom Präsidium (!) –  gewählt werden. Das könnte in einer Extrawahl zeitlich abgesondert von der Wahl des Präsidiums per Mitgliedervotum für einen fixen Zeitraum gemacht werden, mit einer genau festgelegten Zuständigkeit für alle Einzelfälle (etwa alphabetisch oder nach dem Zufallsprinzip), ähnlich wie die Zuordnung der Fälle in der Justizverwaltung an unabhängige Richter, um den Verdacht von Parteilichkeit auszuschließen.

Ich ersuche dringend dieses Thema in der Mitgliederversammlung zu anzudiskutieren und diese Sache nicht auf die lange Bank zu schieben.

(„Diskutieren“ mittels eigener Beiträge sollte man schon jetzt hier im ASV Forum! ).

Das wäre ein VENTIL, das helfen könnte, exzessive Aussagen zu vermeiden. Es wäre auch eine wirksame Möglichkeit, Missbräuche und auch Rechtsbrüche – auch durch verantwortliche Personen – zu minimieren, wenn alle wissen, dass darüber im geschlossenen Kreis der Mitglieder offen diskutiert werden kann!

Denn nur wenn die freie Rede, Offenheit und Fairness bei uns einzieht und alle Personen –  Mitglieder UND Verantwortungsträger  – realisieren, dass man nicht alles tun darf, was man tun kann, wird sich die allgemeine Stimmung bessern, Misstrauen und Ängste werden abgebaut. Nach Jahren der Diskussionen um diesen heissen Brei „ASV Forum“ ist es höchste Zeit dafür.

Das würde sicherlich auch in die Salemer Institutionen hinüberwirken, die sehr wohl – und sehr viel – mit der ASV zu tun haben, viel mehr als immer wieder behauptet wird, wo es leider nicht zum Besten steht. Denn Salem und die ASV gehören zusammen, auch wenn das für alle Seiten mühsam und manchmal sehr zeitaufwendig ist. Daher hat unsere Präsidentin eine sehr kluge Entscheidung getroffen, Abstand zum Internatsverein zu halten und sich dort nicht hineinwählen zu lassen, wo sie dann auf 2 Sesseln sitzen würde, wie es früher war.

Es wäre auch dringend zu wünschen, dass sich mehr ASV Mitglieder für diese Probleme interessieren und manche von ihnen nicht „auf beleidigt machen“ und nur zuschauen und nicht einmal wählen gehen. Zahlenmäßig sind es viel zu viele geworden. Wenn wir unsere Probleme ordentlich lösen, könnte man vielleicht manche der enttäuschten ausgetretenen Altsalemer als Mitglieder wiedergewinnen oder manche dafür, in die ASV erstmalig einzutreten. Derzeit sind sie meist nur auf Aussagen und Gerüchte über Vorkommnisse in der ASV und Salem angewiesen. Den Mitgliedbetrag von € 80.- im Jahr und den freiwilligen Zusatzbetrag, den jeder auch gesondert an die Kurt Hahn Stiftung überweisen kann, werden vielleicht manche gerne zahlen, um ehemalige Freunde und Klassenkollegen aus ihrer früheren Jugend wiederzusehen. Auch das Leserecht für den internen Bereich meiner persönlichen Salem-Homepage „CheckSalem.eu“ (kostenlos) erfordert eine aufrechte ASV Mitgliedschaft.

Ein Verein mit fast 4.000 Mitgliedern muss anfangen, seine rechtliche Basis der Satzung vor allem an den schwächsten Stellen zu verbessern, um seine Zukunft zu sichern – nicht nur mit grammatikalischen Verbesserungen.

Ende

Wer hat die Diskrektion verletzt, wie wird es weitergehen, Stefan?

Stefan,

Dein Vorwurf gegen mich, ich hätte gegen Pflichten verstoßen ist falsch.  Ich fordere Dich daher auf, diese Aussagen in Zukunft zu unterlassen. (Siehe Nachtrag unten).

Richtig ist hingegen, dass mir Eberhard die entscheidenden 4 E-Mails aus der Zeit vor dem 19.12.2006 aus seinen privaten Unterlagen zur Verwendung überlassen hat. Sie sind der eindeutige Beweis für Deine Gerüchte. Ihr Inhalt interessiert zwar niemanden, die Tatsache, dass diese Politik der Beginn der großen Spaltung Salems war, haben viele von uns erlebt.
Das muss aufhören. Deine Kampagne, die in meinem Ausschlussantrag gegen Dich umfangreich beschrieben wurde, hat Folgen ausgelöst, an denen die ASV und Salem seit mehr als 10 Jahren leiden – ohne Ende.  Es hat alles Nachfolgende ausgelöst. Das alles hier zu wiederholen ist entbehrlich.

Da ich diesen Vorwurf aber gehört habe, bin ich gezwungen, mich dagegen zu wehren. Ich stelle auch fest, dass ich von Personen aus dem Salemer Internatsvereins keine internen Unterlagen erhalten habe.

Denn Deine Vorwürfe, Stefan, wecken immer wieder die Erinnerung an Deine Kampagne , die von Deinen Helfern als „alte Sachen“ bezeichnet werden, für die sich angeblich „niemand interessiert“. Ich werde aber immer wieder darauf angesprochen. Ich habe mich daher bemüht, auf CheckSalem Klartext für alle zu schreiben, die wissen wollen, was wirklich vorgefallen ist und nicht Gerüchten vertrauen wollen.

Je mehr Du mich daher angreifst oder versuchst, mich unglaubwürdig zu machen, desto mehr Mitglieder der jüngeren Generationen erfahren von diesen Vorkommnissen, die man besser hätte vergessen sollen. Mit einer einfachen Entschuldigung vor 12 oder 9 Jahren oder wann auch immer wäre alles erledigt gewesen!

Und Robert Leicht, der den Großteil der Vorgeschichte gar nicht kannte übernahm die Vorwürfe – wie er mir gegenüber ausdrücklich erwähnte – aus den internen Akten der Schule, wörtlich mit der Bemerkung „er als Jurist, könne er sich ein Urteil bilden, er habe wochenlang die Unterlagen geprüft“. Dabei ging es um Deine (widerlegten) Beschuldigungen gegen verschiedene Personen in Deinem Konvolut vom 19.12.2006 das bereits Jahre vor Roberts Erscheinen als Vorsitzender Salems als „ergebnislos“ abgelegt wurde.
Inzwischen hat er Salem wieder verlassen.
Ob er dabei die Inhalte Deines Konvoluts mit dem Inhalt Deiner Gerüchte „von vorher“ vermischt hat, weiß niemand und niemand will das wissen. Dass er damals aber seine eigenen Vorwürfe gegengeprüft und die von ihm beschuldigten Personen dazu nie gefragt dazu hat, ist gesichert.

Oder hat ihm dabei vielleicht jemand „geholfen“ oder ihn gar auf Dein Konvolut vom 19.12.2006 verwiesen, das Du selbst – nachdem es schon verworfen und abgelegt war, vielleicht an die ca. 40 Mitglieder des Internatsvereins verteilt hast. Oder hast Du es selektiv nur Einzelne gegeben? Denn wer als Du selbst hat  Diskretionspflichten des Internatsvereins missachtet (was Du mir vorwirfst) und hat damit seit Jahren seine eigene Politik gemacht?
Niemand weiß das,  nur Du alleine.

Die Spaltung zwischen der ASV und Salem wurde durch die Spenderbeleidigung Roberts – ohne jede Notwendigkeit – vor 4 Jahren vertieft und hat viele Spender vertrieben. Wieviel hat das der Schule gekostet? Hat er dafür die Kurt-Hahn-Medaille und wurde Ehrenvorsitzender des Trägervereins?

Ich selbst hatte mich bereits 2000 oder 2001 aus dem ASV Beirat zurückgezogen und halte seither keinerlei Funktionen in Salem. Ich konnte daher gar keine Diskretionspflichten brechen.

Deine Rolle, Stefan, in Deinem Verwirrspiel sollteste Du beenden und die Konsequenzen ziehen!

Mein Ausschlussantrag gegen Dich und der gegen Robert beruht auf Informationen, die ich überaus sorgfältig geprüft habe, um keine falschen Beschuldigungen zu erheben.

Niko Becker, der die Vorgänger noch viel drastischer als ich erlebt hat, und als Ehrenpräsident weitaus mehr weiß als ich, hat dann meinen Antrag für Deinen Ausschlussantrag durch sein Schreiben unterstützt, um die 40 Zustimmungen zusammen zu bringen, womit die 1 % Grenze nach der ASV Satzung erreicht wurde. Der Antrag wird seither trotzdem ignoriert, siehe Brief von Niko Becker.

Das haben das alte und das neue ASV Präsidium zu verantworten – genauso wie die hohen Kosten von € 20.000  bis zu 30.000,- die im mittelbaren Zusammenhang angefallen sind.

Dem Wahrheitsgehalt meiner Anträge tut es keinerlei Abbruch.

Wer alle diese Fakten, die hier nur angerissen wurden, nicht genau kennt – oder sie nicht kennen will (es ist zweifellos mühsam) sollte mit seinen Vermutungen niemanden belästigen und hat kein Recht zum Besserwissen. Die 4 E-Mails können übrigens nur hier auf CheckSalem gelesen werden, ganz unten im Anhang des Ausschlussantrages gegen Dich.  Es war nicht möglich, diese Korrespondenz im ASV Forum als Beilage hochzuladen, daher können sie nur hier gelesen werden. Inhaltlich hängt mein Ausschlussantrag gegen Dich eng mit Deinem Ausschlussantrag gegen mich vom 2.12.2015 und vor allem dem des Uli Wackerhagen gegen mich (siehe unten) und mit den beiden verlorenen Prozessen vor dem Amtsgericht Überlingen auf engste zusammen.

Mir war es nicht wert, ziemlich allein gelassen, neuerlich den ordentlichen Rechtsweg an dieses Gericht anzugehen.

Dass die angefallenen Rechtskosten (s.o.) nie durch ein unbeteiligtes rechtskundiges Mitglied einer inhaltlichen Prüfung unterworfen wurden (auf Angemessenheit, Zweckmäßigkeit und  Sparsamkeit) wird vermutlich das neue Präsidium zu verantworten haben. Immerhin geht es um ca. 10 % der Mitgliedereinnahmen pro Jahr – falls es die MItglieder in der nächsten Jahresversammlung oder per Mitgliedervotum wünschen, die man vielleicht im Regressweg zurückfordern könnte.

Zu den falschen Verleumdungsvorwürfen gegen ein Mitglied: Im Zuge eines der Zivilprozesse wurde versucht, mich durch falsche schriftliche Vorwürfe in Salem lebenslang unmöglich zu machen. Die 3 Vorwürfe, die ähnlich lauteten,  waren vermutlich bestellt worden. Sie waren auch ohne Überprüfung durch den Rechtsanwalt (und ASV Ehrenmitglied!) Detlef Thiery dem Amtsgericht vorgelegt worden und lauteten „ich hätte Verleumdungen begangen“. Ein einmaliger Vorgang gegen ein eigenes Mitglied der ASF in der fast 100 jährigen Geschichte Salems!
Es beschämt die Akteure, von denen sich alle – ausser Einem – bis heute nicht entschuldigt haben. Es war ein Versuch eines RUFMORDES an einem Mitglied, das kritisch ist, aber immer versucht hat, sachlich zu bleiben. Einer der Beschuldiger – Thomas Hatz – fungiert noch heute als ASV Beirat für die Regionen Karlsruhe und Freiburg, als sei nichts gewesen.

Und das neue Präsidium schweigt dazu – bis heute.

Ich bezweifle, dass das Verweigern von Kommunikation und des offenen Dialoges, das wiederholte Löschen von Beiträgen im ASV Forum (ohne dem ein gutes Funktionieren der ASV Satzung 2013 rechtlich nicht möglich ist), das Unterdrücken oder Vernichten von Kritikern Ruhe und Frieden in die ASV und nach Salem bringen wird. Eine Änderung ist derzeit nicht in Sicht.

Durch das unter-den-Teppich-kehren dieser Missstände durch die Mächtigen und durch die Fortsetzung des großen Schweigens durch eine überwältigende Mehrheit der Mitglieder wird sich weder in der ASV noch in Salem selbst etwas ändern. Wenn Personen unfähig sind, Fehler, die jeder einmal macht, zuzugeben und sich nicht entschuldigt, droht jede Hoffnung zu sterben.  Siehe Brief von Niko Becker.

Und wenn weiterhin formal korrekte Anträge über Jahre hinweg einfach ignoriert werden, weil es einem Präsidium oder einer Mehrheit von Beiräten nicht passt, ohne jede Berücksichtigung von Recht und Gesetz, muss man sich fragen, was man als einzelnes Mitglied noch tun kann. Es ist wirklich beschämend.

Es ist daher hoch an der Zeit, dass jüngere Altsalemer aufstehen und NEIN zu dieser Situation sagen. Sie sollten bereit sein, sich für die ASV und in der Schule im IV einzusetzen. Denn die ASV ist nicht nur ein Wohlfühl- Nostalgie- oder Freizeitverein.

Denn Verantwortungsträger dürfen nicht alles tun, was sie tun können, nur um an der Macht zu bleiben. Manche von ihnen, die es zu arg getrieben haben, sollten gehen.

Grüße, an alle Freunde!

Martin

P.S.: der Inhalt des gesamten Ausschlussantrages von Uli Wackerhagen gegen mich (mit meiner Entgegnung) kann hier gelesen werden.

Fragen und Kritik können nur auf dem ASV Forum, nur für Mitglieder, veröffentlicht werden. Dort sind Diskussionen erwünscht. Es sollte aber nicht nur alle 2 Jahre kurz vor Wahlen erfolgen.

Hier CheckSalem ist eine öffentliche Diskussion nicht möglich, meine TelNr. und die E-Mail Adresse ist aber im ASV Verzeichnis zu finden, wo man mich kontaktieren kann. Ich werde mich bemühen Fragen in angemessener Zeit zu beantworten.

Die LINKS funktionieren nur hier auf  CheckSalem.eu, wo alle Dokumente einfach gespeichert werden können und Korrekturen möglich sind. Im ASV Forum ist das unmöglich.

Fehler, die unvermeidbar sind, versuche ich zu korrigieren, wenn ich davon informiert werde.

Nachtrag: 

Aus einem nicht vorhersehbaren Grund wird sich die endgültige Fertigstellung dieser Seite verzögern, besonders die der Ver-LINK-ungen auf weitere Seiten innerhalb dieser Homepage. Ich bitte um Verständnis.