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Warum ein Votum-Antrag von André Bartel? Zusammenfassung

Offener Bereich

E-Mail an ASV Mitglieder
Von:
einem ASV Mitglied
Gesendet: Dienstag, 24. Mai 2016 18:22
Betreff: Votums-Antrag von André Bartel

Liebe Freunde,

Ihr hattet den Antrag von André Bartel zum ASV-Mitgliedervotum 2016 unterstützt.

Wie Ihr ja bemerkt habt, ist dieser Antrag bisher nicht Bestandteil des diesjährigen Mitgliedervotums, obwohl der Antrag form- und fristgerecht mit deutlich mehr als den notwendigen vierzig Unterstützern eingereicht wurde.

Hierzu gibt es Neuigkeiten zu berichten.

Das Präsidium der ASV hat es abgelehnt, diesen Antrag den Mitgliedern im Votum zur Abstimmung vorzulegen.

Begründet wurde dies einerseits damit, dass der Antrag als solcher nicht satzungsgemäß sei, weil ein Ausschluss eines Mitglieds nicht per Mitgliedervotum beantragt werden könne. Andererseits sei bereits ein Antrag eines anderen Mitglieds auf Ausschluss von Robert Leicht durch das Präsidium abgelehnt worden.

Diese Begründung geht m.E. zweifach an der Sachlage vorbei, denn der Antrag von André Bartel lautet eben nicht, dass die Mitglieder den Ausschluss von Robert Leicht beantragen. Vielmehr werden die Mitglieder gebeten, André Bartels Aufforderung an das Präsidium zu unterstützen, über den Ausschluss von Robert Leicht zu befinden.

Weiter ist in der Satzung der ASV mit keiner Silbe beschrieben, was per Votum beschlossen werden kann und was nicht. Die Satzung regelt lediglich das Verfahren, nicht den Inhalt des Votums.

André Bartel hat nun Klage beim Amtsgericht Überlingen gegen die ASV eingereicht, um die Zulässigkeit des Antrags klären zu lassen und, falls der Antrag für zulässig erklärt wird, die Abstimmung durchzusetzen. (Das Amtsgericht hat den 23.06.2016 11:30 als Termin hierfür angesetzt. )

In meinen Augen bestätigt das Präsidium der ASV durch sein Verhalten nochmals im Nachhinein auch die Berechtigung der Satzungsänderungsanträge von Bolko von Katte.

Vielleicht mag ja noch jemand dazu etwas im Forum auf der ASV-Seite schreiben. Da es ja keinen Votumsantrag gibt, bleibt hieruzu nur das schwarze Brett…

Herzliche Grüße
Name des ASV Mitgliedes

18.9.2016: Nachtrag vom Herausgeber über die Lage:

André Bartel hat eine Klage beim Amtsgericht Überlingen gegen die ASV eingereicht, der zum Ziel hat, die Zulässigkeit dieses Antrags zu prüfen. Das Amtsgericht hatte dafür für den 23.06.2016, 11:30 einen Termin angesetzt.  Diese Verhandlung fand statt, es wurde ein weiterer Termin für eine Verhandlung für den 12.9. festgesetzt. Dieser Termin wurde vom Gericht auf einen Tag  Ende September verschoben.

Siehe Erledigung des Antrages Punkt A 4.)