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Suggestive Informationen in einem Rundbrief von Herrn C. Niederhofer betreffend den Austritt von Robert Leicht aus der ASV

Interner Bereich

Liebe Salemer Freunde, liebe Schüler und Mitarbeiter der Schule Schloss Salem,

irreführend und suggestiv formulierte Herr Niederhofer seinen Rundbrief vom 30.11.2016 zum Austritt von Robert Leicht aus der ASV. Seine Darstellung führt zu falschen Schlüssen, was nicht unwidersprochen bleiben darf. Er schrieb: „ein Rechtsstreit eines Altsalemers mit dem Präsidium der ASV zielt darauf, im ASV Mitgliedervotum 2017 eine Abstimmung zu erzwingen, derzufolge das ASV Präsidium Herrn Prof Leicht aus der ASV ausschließen soll- und dies… u.s.w. …“.

Er versucht durch die enge Verbindung der Worte:
1 .) „der Rechtstreit … zielt darauf“,
2 .) „eine Abstimmung zu erzwingen“ und
3 .) „Prof. Leicht aus der ASV ausschließen soll“

falsche Schlüsse auszulösen, nämlich dass ein Vereinsausschluß von Leicht durch eine Abstimmung erzwungen werden soll.

Damit lässt er die Leser glauben, die das Urteil nicht kennen, die Klage hätte den Zweck gehabt, durch das Votum Herrn Robert Leicht aus der ASV auszuschließen.

Diese Schlussfolgerung wäre falsch.

Richtig ist hingegen, dass die Klage bezweckt hat, ein Mitgliedervotum einzuleiten, um den Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, zum „Fall Robert Leicht“ ihre Meinung im Rahmen des Mitgliedervotums kundzutun.  Mehr nicht.

Die Erzwingung des Ausschlusses war nicht Gegenstand der Gerichtsklage, da die Mitglieder nach der Satzung das gar nicht dürfen.

Die Mitglieder hätten ihre Meinung frei durch ein „ja“ oder ein „nein“ zum Ausdruck bringen können. Die Durchführung des Votums wurde ihnen durch das Präsidium satzungswidrig vorenthalten.

Dies hat der Richter in seiner Beschreibung des Klagszieles im Urteil wie folgt beschrieben (Zitat): „Zudem sei gemäß dem Beschlußantrag des Klägers nicht über den Ausschluß des Mitgliedes selbst zu entscheiden, sondern das Präsidium werde lediglich aufgefordert, einen entsprechenden Beschluß zu fassen“.

Die ASV wurde zur Durchführung des Votums verurteilt, mit Verpflichtung zur Kostentragung. Man kann es hier lesen. Unabhängig davon, ob, wann und wie das Urteil rechtskräftig wird, ergeben sich daraus auf jeden Fall folgende Konsequenzen:

Folgen für die ASV:

Das Präsidium hätte nach Abschluß des Votums eine wichtige Information über die Meinung der Mitglieder vorliegen gehabt. In dem nachfolgendem Ausschlußverfahren hätte das Präsidium frei entscheiden können, ob die Vorwürfe gegen Leicht genügt hätten, den Ausschluß auszusprechen – oder eben nicht.

Nach der ASV – Satzung ist jeder Votumsantrag – auch wenn er sinnlos ist – obligat durchzuführen, wenn er satzungsgerecht eingebracht wurde. Es ist ein Grundprinzip aller demokratischen Rechtsordnungen der Welt, dass auch Anträge, die von vornhinein keine Chance haben, eine Stimmenmehrheit zu bekommen, oder nicht angenehm sind, korrekt erledigt werden müssen. Eine beantragte Abstimmung darf nicht verzögert, verhindert oder ignoriert werden.

Das Votum hätte den interessierten Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, sich zu dem Fall zu äußern um dem Präsidium auf demokratischen Weg zu zeigen, wie sie mehrheitlich denken. Hier wurde eine Chance für mehr Offenheit und Demokratie in der ASV verpasst durch einen Bruch der Satzung durch das Präsidium. Die Klage bei Gericht war daher nicht nur berechtigt sondern notwendig, um klar zu machen, dass Machtmißbrauch nicht akzeptiert werden kann.

Folgen für den Salemer Internatsverein:

Der Salemer Internatsverein, Rechtsträger der Schule und vor allem die für Salem zuständigen hochrangigen Personen werden jetzt nicht herumkommen, sich mit allen Vorwürfen gegen Robert Leicht zu befassen, auch jene, die bisher ignoriert wurden. Denn aus der Verantwortung für seine Aussagen (siehe Antrag vom 11.3.2016 und Antrag vom 25.3.2016) kann sich der oberste Leiter und Vorstand der Schule Schloss Salem nicht entziehen, einerlei wann sie gemacht wurden. Zudem hat er es bis heute nicht erforderlich gehalten, seine Aussagen zurückzunehmen oder sich für seine Worte bei den betroffenen Personen zu entschuldigen.

Folgen für Herrn Niederhofer:

Herr Niederhofer hat in dem Rundbrief durch Verklausulierung von Worten bei seinen Lesern ein falsches Bild über dieses Thema vermittelt. Von einer Person an der Spitze Salems, die juristisch vorgebildet ist, sollte man erwarten können, in dieser weitreichenden Angelegenheit, die in Salem seit Jahren heftig diskutiert wird, eine sachlich richtig Darstellung zu erhalten, die jeder versteht. Suggestive Aussagen dieser Art können verheerende Auswirkungen haben. Sie sind meiner Meinung nach ethisch verwerflich und verstoßen gegen das, was man in Salem früher als korrektes Verhalten bezeichnet hat.

Hat er sich damit Respekt verdient? Darf man mit Worten so leichtfertig umgehen, wenn man hohe Verantwortung in Salem trägt? Durch Schreiben dieser Art, wird das Vertrauen, das man in die Leitung der Schule Schloß Salem haben sollte, nicht verbessert.

Folgen für die Hauptperson:

Der Selbst-Austritt von Robert Leicht aus der ASV ist der Abbruch einer Brücke zwischen Schule und ASV. LINK MEIN BEITRAG. Er stört eine wichtige Gemeinsamkeit, die ein Teil der der Identität der Schule und der ASV ist. Der Zusammenhalt zwischen Schule und Altschülern ist in vielen Jahrzehnten gewachsen und war immer ein wichtiger Grundpfeiler für die Schule – nicht nur in materieller Hinsicht. Sein Austritt (nur aus der ASV) wird die Diskussion um seine Person in Salem nicht zum Verstummen bringen.

Den Salemer Schülern zeigt es, dass fortgeschrittenes Alter oder hohe Positionen von Personen in Salem nicht schon alleine ein Grund sind, alles für bare Münze zu nehmen, was von dorther kommt. Ein offener Geist und Mut, über alles zu diskutieren und zu hinterfragen war immer schon eine Eigenschaft, die in Salem hoch gehalten wurde und auch von Lehrern, Erziehern und der Schulleitung und auch von vielen Eltern hoch geschätzt wurde.(Heute scheint das anders zu sein). Offenheit war damals ein wichtiger Teil der Salemer Identität und das sollte es auch wieder werden.

Ich verweise auch auf den Artikel auf CheckSalem, der mit der o.a. Hauptperson zusammenhängt mit dem Titel „Erstaunliche Aussagen von Bernd Westermeyer – ein Denkmal für Robert Leicht?“

Trotz all dem bin noch voller Hoffnung, dass der vorliegende Fall ein grundlegendes Umdenken in Salem nach sich ziehen wird sowie die nötigen Konsequenzen.

Mit herzlichen Grüßen an alle Salemer und die Freunde, denen ich für ihre Unterstützung danke!

Martin Pálffy Wien, am 9. Februar 2017

P.S.: Dieses Schreiben ist streng Salem-intern zu halten. Es kann an Salemer Schüler der obersten Klassen, die dafür Interesse haben, weitergegeben werden (mit Hinweis auf die Diskretionspflicht), sowie an alle Mitarbeiter der Schule, die Herr Niederhofer in seinem Schreiben angeschrieben hat.

(Text ist noch nicht komplett !)

P.S.: Der Inhalt dieses Schreiben ist strikt Salem-intern zu halten. Dieser Beitrag kann als E-Mail durch Eingabe der E-Mail Adresse des Adressaten (hier am Ende dieses Beitrages ganz unten) und einen Klick direkt weitergeschickt werden. Er darf nur an Mitglieder der ASV und der Salemer Institutionen (Internatsverein, Kurt Hahn Stiftung und Kuratorium) weitergeschickt werden.