Interner Bereich

Frage der Abhängigkeit Salems von einem privaten Grundbesitzer

Frage der Ahängigkeit Salems von einem privaten Grundbesitzer.

Spätestens seit den 90-er Jahre bestand ein Konsens im Vorstand des Internatsvereins, dass sich die Schule nie mehr in eine zu große Abhängigkeit vom Markgräflichen Haus oder einen anderen privaten Grundbesitzer begeben dürfe. Dies vor allem, da der (alte) Markgraf, den alten Mietvertrag Salems, der mit 31.12.1999 zu Ende ging, keinesfalls mehr erneuern wollte. Diese Zwangslage erforderte die Suche nach einem neuen Standort für die Schule.

Der schwerwiegende Vorwurf einer Pflichtwidrigkeit des damaligen Vorstandes, den Stefan Soiné leichtfertig in den Raum gestellt hatte, wurde damals eindeutig verneint. Wenn er das Gegenteil behauptet oder Robert Leicht das wiederholt, waren beide völlig uninformiert. Soinés Vorwürfe im Konvolut vom 19.12.2006 erwiesen sich als haltlos und unbegründet und wurden als „absurd“ in die Akten abgelegt. Hinweis auch auf den Ausschlussantrag gegen Soiné.

Der Internatsverein hatte dazu in seiner Sitzung vom 10. März 2007 kritisch Stellung genommen. Herr Prof. Börsig hat als Vorsitzender des Vorstandes des Internatsvereins für diese ein juristisches Gutachten zu den Vorwürfen von Stefan Soiné erstellen lassen. Darin heißt es: Teil C, III, 2: “Ob z.B. die angebliche Nichtberücksichtigung eines Alternativangebots des (jungen) Markgrafen von Baden eine Pflichtverletzung darstellt, hängt von den Umständen und dem Inhalt des Angebots ab. Ob es im Rahmen des pflichtmäßigen Ermessens des Vorstands stand, die Mitgliederversammlung zu informieren, hängt nicht zuletzt von der grundsätzlichen Positionierung des Vereins zum damaligen Zeitpunkt gegenüber dem markgräflichen Haus ab.

Bestand aus damaliger Sicht kein ernsthaftes Interesse an der vom Markgrafen angeblich angebotenen Alternative, konnte der Vorstand ohne Verletzung einer Pflicht entscheiden, das Angebot von vornherein abzulehnen.

Alle Verantwortlichen waren sich immer einig, dass die Schule nie mehr in zu große Abhängigkeit vom Markgräflichen Haus oder ggf. von einem anderen, privaten Besitzer geraten dürfe.

Nachdem das Markgräfliche Haus in finanzielle Schwierigkeiten geraten war und niemand wusste, wer in Zukunft Eigentümer von Salem sein würde, waren alle glücklich, durch den Erwerb des Grundstücks Härlen eine größere Unabhängigkeit erworben zu haben. Die Übernahme durch das Land Baden – Württemberg stand damals nicht zur Debatte; es wurden lediglich alle möglichen Investoren, auch aus arabischen Ländern, bis kurz vor der Übernahme durch den Staat gehandelt, sogar öffentlich durch Prinz Bernhard von Baden. Angesichts dieser Lage kam damals niemand auf die Idee, eigenen Grundbesitz zugunsten einer weiteren Abhängigkeit von privaten Eigentümern aufzugeben.

Tatsächlich war es so, dass die finanzielle Situation des markgräflichen Hauses es gar nicht möglich gemacht hätte, ernsthaft in Verhandlung zur treten. Das Gutachten des Anwalts Dr. Arnold aus der Kanzlei Gleiss Lutz vom 27.2.2007 befindet sich sicher in den Vorstandsakten, ebenso das Protokoll der Sitzung vom 10.3.2007, in dem von den vielen positiven Reaktionen von Mitgliedern des Vereins auf das Gutachten berichtet wird.

Nachtrag: einige Formulierungen im Beitrag wurden gekürzt, verbessert bzw. klar gestellt.

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1 .) Die 5 Phasen der Kampagne des Stefan Soiné
2  .) Begründung der Zurückweisung gegen die Vorwürfe
.) Fakten und Hintergründe: die Kampagne und das Konvolut

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